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Ausbau Gartenstraße
Erweiterung Straßenbeleuchtung
Installation Straßenbeleuchtung im Bereich "Auf der Höh"
Bau eines Dorfgemeinschaftshauses (Planungskosten)
Ausbau von Wirtschaftswegen
Erwerb von Grundstücken
Flutlichtanlage Sportplatz
Ausstattung der Freiflächen vor der Kirche
Ausbau von Wanderwegen
Ortsdurchgrünungsmaßnahmen
Ausbau der Westerwaldstraße
Ausbau der Bürgersteige "Obere Trift"
Ausbau"Trift" (Teilbereich)
Neugestaltung des Kinderspielplatzes
80.000,— DM 10.000,- DM
40.000,— DM'
30.000,— DM 20.000,— DM 2.000,— DM 40.000,— DM 60.000,— DM 20.000,— DM 10.000,— DM 40.000,— DM 60.000,— DM 50.000,— DM 10.000,— DM
1985
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Dorfplatz mit Grünanlage (Abschluß der Maßnahme)40.000,— DM \ Erwerb von StraßenparzelÄi
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igsver-m Bau eines Dorfgemeinschaftshauses
1.000,— DM 300.000,- DM
(1.Bauabschnitt) 220.000,-- DM
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Ausbau von Wirtschaftswegen
20.000,— DM
Erwerb von Grundstücken
10.000,— DM
Ausstattung der Freiflächen vor der Kirche (Abschluß der Maßnahme)
20.000,— DM
Ortsdurchgrünungsmaßnahme
20.000,— DM
Ausbau "Trift" (Teilbereich)
50.000,— DM
lau eines gemeindlichen Gerätehauses
100.000,— DM
Anschaffung eines Gemeindefahrzeuges
80.000,— DM
Bau eines Minigolfplatzes
40.000,— DM
Bau einer Friedhofshalle (Planung) -
10.000,— DM
Neugestaltung des Kinderspielplatzes (Fortführung der Maßnahme)
5.000,— DM
1986
Erwerb von Straßenparzellen
1.000,- DM
Bau einer Dorfgemeinschaftshalle (2.Bauabschnitt! 220.000,-- DM
Ausbau von Wirtschaftswegen
10.000,-- DM
Ausbau des Weges hinter der Schule
80.000,-- DM
Bau der Friedhofshalle
400.000,-- DM
Neugestaltung des Kinderspielplatzes (Abschluß der Maßnahme)
5.000,- DM
Erschließung "In der Au"
119.000,— DM
Ausbau der Bürgersteige von der Bergstraße bis zum Anwesen Fuchs
10.000,— DM
J987
Bau einer Dorfgemeinschaftshalle
300.000,- DM
Erschließung eines weiteren Neubaugebietes
300.000,-- DM
Feldwegebau
- 20.000,— DM
Wanderwegebau
20.000,— DM
Destaltungsarbeiten am Friedhof
30.000,— DM
Sprechstunden der Ortsgemeindeverwaltung Wegen dienstlicher Abwesenheit des Ortsbürgermeisters fällt die Sprechstunde am Donnerstag, dem 8.12.1983, aus. Unterschrift, Ortsbürgermeister
SIMMERN:
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Garten-, Schul- und Dekan-Hilpisch-Straße in Simmern.
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gern, dem Beschluß des Ortsgemeinderates Simmern v.11.7.83 dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Bezeichnung verlaufend von bis
Gartenstraße Im Rauenstück bis Kurfürstenstraße Schulstraße Im Rauenstück bis Kurfürstenstraße Dekan-Hilpisch-Straße Im Rauenstück bis Kurfürstenstraße
Als Tag der Verkehrsübergab.e gilt der 1.5.1983 RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen die Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) Konrad- Adenauer-Platz 2, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchs frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.
Simmern, 28.11.1983
Ortsgemeinde Simmern (L) Schneider, Ortsbürgermeister
Sammlung Kriegsgräberfürsorge Der Vorsitzende des Karnevalsvereins, Herr Paul Fischer, führte die Sammlung für die Deutsche Kriegsgräberfürsorge in diesem Jahr alleine durch.
Allen Spendern der Ortsgemeinde und besonders Herrn Fischer darf ich mich auf diesem Wege recht herzlich bedanken. Schneider, Ortsbürgermeister
Fortsetzung der Berichterstattung über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 15.11.1983 Bereits in der vorangegangenen Ausgabe des Wochenblattes wurde über Beschlüsse des Rates in der Sitzung am 15.11.83 berichtet. Wegen des Umfangs der Tagesordnung wurden hier jedoch nur einige der Entscheidungen wiedergegeben. Nachstehend werden daher weitere Aussagen des Rates aus der genannten Sitzung zur Kenntnis gegeben:
Regelungen zum Ausbau der Bürgersteige im Neubaugebiet „Kurfürstenwiese / Klering und Waldstraße“ (Entschädigungsbetrag für Eigenleistung festgelegt)
Mit 9 Ja-Stimmen und einer Enthaltung (unter Ausschluß der befangenen Ratsmitglieder) wurden vom Rat bezügl. des Ausbaues der Bürgersteige im Neubaugebiet „Kurfürsten- wiese/Klering und Waldstraße" folgende Regelungen getroffen. Die Grundstückseigentümer, die im genannten Neubaugebiet Bürgersteige entlang ihrer Grundstücke in Eigenleistung errichtet haben, erhalten hierfür eine Vergütung. Maßstab für die Berechnung der Vergütung stellt die Fläche des ausgebauten Bürgersteiges dar.
Weiterhin wurde festgelegt, nachdem sich der Bauausschuß vom Ausbauzustand der angelegten Bürgersteigflächen überzeugt hatte, daß die Grundstückseigentümer, die den Ausbau der Bürgersteige nicht ordnungsgemäß durchgeführt haben, nochmals schriftlich zur ordnungsgemäßen Herstellung aufgefordert werden

