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Ausbau Gartenstraße

Erweiterung Straßenbeleuchtung

Installation Straßenbeleuchtung im Bereich "Auf der Höh"

Bau eines Dorfgemeinschaftshauses (Planungskosten)

Ausbau von Wirtschaftswegen

Erwerb von Grundstücken

Flutlichtanlage Sportplatz

Ausstattung der Freiflächen vor der Kirche

Ausbau von Wanderwegen

Ortsdurchgrünungsmaßnahmen

Ausbau der Westerwaldstraße

Ausbau der Bürgersteige "Obere Trift"

Ausbau"Trift" (Teilbereich)

Neugestaltung des Kinderspielplatzes

80.000, DM 10.000,- DM

40.000, DM'

30.000, DM 20.000, DM 2.000, DM 40.000, DM 60.000, DM 20.000, DM 10.000, DM 40.000, DM 60.000, DM 50.000, DM 10.000, DM

1985

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Dorfplatz mit Grünanlage (Abschluß der Maßnahme)40.000, DM \ Erwerb von StraßenparzelÄi

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igsver-m Bau eines Dorfgemeinschaftshauses

1.000, DM 300.000,- DM

(1.Bauabschnitt) 220.000,-- DM

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Ausbau von Wirtschaftswegen

20.000, DM

Erwerb von Grundstücken

10.000, DM

Ausstattung der Freiflächen vor der Kirche (Abschluß der Maßnahme)

20.000, DM

Ortsdurchgrünungsmaßnahme

20.000, DM

Ausbau "Trift" (Teilbereich)

50.000, DM

lau eines gemeindlichen Gerätehauses

100.000, DM

Anschaffung eines Gemeindefahrzeuges

80.000, DM

Bau eines Minigolfplatzes

40.000, DM

Bau einer Friedhofshalle (Planung) -

10.000, DM

Neugestaltung des Kinderspielplatzes (Fortführung der Maßnahme)

5.000, DM

1986

Erwerb von Straßenparzellen

1.000,- DM

Bau einer Dorfgemeinschaftshalle (2.Bauabschnitt! 220.000,-- DM

Ausbau von Wirtschaftswegen

10.000,-- DM

Ausbau des Weges hinter der Schule

80.000,-- DM

Bau der Friedhofshalle

400.000,-- DM

Neugestaltung des Kinderspielplatzes (Abschluß der Maßnahme)

5.000,- DM

Erschließung "In der Au"

119.000, DM

Ausbau der Bürgersteige von der Bergstraße bis zum Anwesen Fuchs

10.000, DM

J987

Bau einer Dorfgemeinschaftshalle

300.000,- DM

Erschließung eines weiteren Neubaugebietes

300.000,-- DM

Feldwegebau

- 20.000, DM

Wanderwegebau

20.000, DM

Destaltungsarbeiten am Friedhof

30.000, DM

Sprechstunden der Ortsgemeindeverwaltung Wegen dienstlicher Abwesenheit des Ortsbürgermeisters fällt die Sprechstunde am Donnerstag, dem 8.12.1983, aus. Unterschrift, Ortsbürgermeister

SIMMERN:

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Garten-, Schul- und Dekan-Hilpisch-Straße in Simmern.

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz -LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gern, dem Beschluß des Ortsgemeinderates Simmern v.11.7.83 dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Bezeichnung verlaufend von bis

Gartenstraße Im Rauenstück bis Kurfürstenstraße Schulstraße Im Rauenstück bis Kurfürstenstraße Dekan-Hilpisch-Straße Im Rauenstück bis Kurfürstenstraße

Als Tag der Verkehrsübergab.e gilt der 1.5.1983 RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) Konrad- Adenauer-Platz 2, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchs frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.

Simmern, 28.11.1983

Ortsgemeinde Simmern (L) Schneider, Ortsbürgermeister

Sammlung Kriegsgräberfürsorge Der Vorsitzende des Karnevalsvereins, Herr Paul Fischer, führte die Sammlung für die Deutsche Kriegsgräberfürsorge in diesem Jahr alleine durch.

Allen Spendern der Ortsgemeinde und besonders Herrn Fischer darf ich mich auf diesem Wege recht herzlich bedanken. Schneider, Ortsbürgermeister

Fortsetzung der Berichterstattung über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 15.11.1983 Bereits in der vorangegangenen Ausgabe des Wochenblattes wurde über Beschlüsse des Rates in der Sitzung am 15.11.83 berichtet. Wegen des Umfangs der Tagesordnung wurden hier jedoch nur einige der Entscheidungen wiedergegeben. Nachstehend werden daher weitere Aussagen des Rates aus der genannten Sitzung zur Kenntnis gegeben:

Regelungen zum Ausbau der Bürgersteige im Neu­baugebietKurfürstenwiese / Klering und Waldstraße (Entschädigungsbetrag für Eigenleistung festgelegt)

Mit 9 Ja-Stimmen und einer Enthaltung (unter Ausschluß der befangenen Ratsmitglieder) wurden vom Rat bezügl. des Ausbaues der Bürgersteige im NeubaugebietKurfürsten- wiese/Klering und Waldstraße" folgende Regelungen getroffen. Die Grundstückseigentümer, die im genannten Neubaugebiet Bürgersteige entlang ihrer Grundstücke in Eigenleistung errich­tet haben, erhalten hierfür eine Vergütung. Maßstab für die Be­rechnung der Vergütung stellt die Fläche des ausgebauten Bürger­steiges dar.

Weiterhin wurde festgelegt, nachdem sich der Bauausschuß vom Ausbauzustand der angelegten Bürgersteigflächen überzeugt hatte, daß die Grundstückseigentümer, die den Ausbau der Bür­gersteige nicht ordnungsgemäß durchgeführt haben, nochmals schriftlich zur ordnungsgemäßen Herstellung aufgefordert werden