Montabaur 14/48/83
könnte ggfs, im bzw. am vorgesehenen Dorfgemeinschaftshaus ein-/ angegliedert werden. Die Vorteile stellen sich nach Auffassung der SPD-Fraktion wie folgt dar:
a) Eine Beförderung der Kinder mit Bussen wird entbehrlich,
b) keine Zurückstellung der Kinder bedingt durch die völlige Auslastung des Kindergartens
Einstimmige Aussage des Rates war es, eine Beschlußfassung zunächst zurückzustellen.
Der Ortsbürgermeister erhielt den Auftrag, Auskünfte einzuholen, welches Raumprogramm für die Erstellung eines Kindergartens vorgehalten werden muß und wie hoch sich die Kosten hierfür belaufen. Nach Vorliegen dieser Angaben soll die Diskussion hierüber im Rat fortgesetzt werden.
Noch keine endgültigen Aussagen zum Antrag auf Umwandlung des Jugendraumes bzw .Eingliederung ins vorgesehene Dorfgemeinschaftshaus Die SPD-Fraktion teilte dem Ortsbürgermeister bzw. den Ortsbeigeordneten schriftlich mit, daß nach ihrer Auffassung die bestehende Leichenhalle in ihren Ausmaßen zu klein ist und somit eine Ersatzlösung geschaffen werden müsse.
Hierfür bietet sich - so die SPD-Fraktion - der angrenzende Jugendraum an, zumal der Standort des jetzigen Jugendraumes unmittelbar neben dem Friedhof als ungünstig angesehen wird. Als Alternative biete sich die Einbeziehung des Jugendraumes in das geplante Dorfgemeinschaftshaus an. Die SPD-Fraktion bat, aus diesem Grunde Verhandlungen mit der Kirchengemeinde aufzunehmen.
Mit 11 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung erklärte der Rat mehrheitlich, daß, nachdem sich der neue Pfarr- gemeinderat und Pfarrverwaltungsrat konstituiert und seine Tätigkeit aufgenommen hat, mit diesen Gremien Besprechungen über die von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Regelung geführt werden sollen.
Planungs- und Baukosten für die Friedhofshalle sollen vorsorglich veranschlagt werden, ln Ergänzung des Antrages der SPD-Fraktion bezügl. der Umwandlung des Jugendraumes in eine Leichenhalle wurde von genannter Fraktion beantragt, die Planungs- und Baukosten für eine Friedhofshalle aus dem Investitionsprogramm herauszunehmen. Diese Mittel könnten alsdann für die Ausstattung der Leichenhalle und für den Jugendraum im Dorfgemeinschaftshaus bereitgestellt werden.
Nachdem über den genannten Vorschlag im Rat beraten wurde, gelangte man einstimmig zu dem Ergebnis, vorsorglich zunächst die Planungskosten in der Finanzplanung zu belassen.
Einzelentscheidungen über die Einbeziehung von Kosten im Rahmen der Ausbaumaßnahme „In der Eck“ in den beitragsfähigen Aufwand Bevor eine Abrechnung der Ausbaubeiträge für den Bereich „In der Eck', erfolgen kann, wacen vom Rat einige Entscheidungen zu treffen, welche Kosten in den beitragsfähigen Aufwand einbezogen bzw. unberücksichtigt bleiben sollen und mithin in die Kostenlast der Gemeinde fallen. Die Einzelentscheidungen werden nachstehend wiedergegeben :
a) Mehrheitlich wurde festgelegt, die Kosten für die Errichtung der Winkelstützmauer (ca. 8.000,- DM) vor dem Anwesen Klee nicht in den Erschließungsaufwand einzubeziehen, d.h. diese Kosten werden einzig und allein von der Gemeinde getragen.
b) Keine Mehrheit fand der Antrag, die Vermessungskosten in Höhe von ca. 12.500,- DM je zur Hälfte durch die Gemeinde zu übernehmert bzw. in den beitragsfähigen Aufwand einzubeziehen.
c) Auch der weitergehende Antrag, die gesamten Vermessungskosten durch die Gemeinde zu übernehmen, fand nicht die Zustimmung des Rates, so daß die Vermessungskosten nun
mehr bei der Abrechnung der Beiträge berücksichtigt werden.
d) Letztlich stand nochdie Übernahme von Ausbaukosten durch die Gemeinde für einen Teilbereich vor dem Brunnen zur Diskussion. Hierzu wurde dargelegt, daß die Straße im Bereich des Brunnens, bedingt durch die Kurve und die Anbindung an den Weg „In die Au" sowie Eckepfad in einer Überbreite ausgebaut wurde. Die Mehrkosten gegenüber der ansonst üblichen Ausbaubreite wurden von der Bauleitung mit überschlägig 10.000,- DM ermittelt. Von daher wurde aus der Mitte des Rates der Antrag gestellt, 10.000,- DM der Baukosten von der Gemeinde zu übernehmen.
Diesem Antrag wurde mehrheitlich stattgegeben.
(7 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen)
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Nur noch kurzfristige Zurückhaltung der vorhandenen gemeindeeigenen Bauplätze für Ortsansässige Die WG Dombo stellte den Antrag, die noch verfügbaren gemeindeeigenen Baugrundstücke im Bereich „Auf der Höh" nur für ortsansässige Interessenten zurückzuahlten. Zur Begründung wurde angeführt, daß die Baulandpreise durch überörtliche Einflüsse stark angestiegen sind, so daß die meisten Bürger diese Kosten nicht mehr aufbringen könnten. Die Mitbürger seien durch diese Kostenexplosion benachteiligt.
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Der Ortsbürgermeister gab bezugnehmend auf den v.g. Antrag bekannt, daß die Gemeinde noch im Besitz von 4 Bauplätzen sei. Es bestünde noch von zwei Interessenten ein konkretes Kaufinteresse, so daß nach dem Abschluß der Kaufverträge noch zwei Plätze zur Verfügung stünden. Er verwies darauf, daß diese Plätze von der Gemeinde im Zuge des Umlegungsverfahrens angekauft werden mußten und es von daher im Interesse der Allgemeinheit liege, diese baldigst zu veräußern.
Von der Fraktion WG Dombo wurde der Antrag gestellt, die noch freien Plätze längstens auf 2 Jahre für ortsansässige Bauinteressenten vorrätig zu halten.
Dieser Antrag wurde zur Abstimmung gestellt, fand jedoch nicht die erforderliche Mehrheit (4 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen, 1 Enthaltung).
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Die Mehrheit des Rates vertrat die Auffassung, die noch freien Plätze bis längstens 31. Mai 1984 vorrätig zu halten. Darüber hinaus soll durch besondere Hinweise im Wochenblatt der Verbandsgemeinde auf die Vorhaltung der Baugrundstücke für Ortsansässige unter Fristsetzung bis 31. Mai 1984 hingewiesen werden. Es wurde daher ein gleich läutender Antrag im Rat eingebracht. Dieser fand mit 8 Ja-Stimmen bei 5 Enthaltung gen die erforderliche Mehrheit.
Investitionsprogramm für den Planungszeitraum bis 1987 fortgeschrieben
Um einen Überblick über die Investitionstätigkeit der Gemeinde in den kommenden Jahren zu erhalten, wird alljährlich vom Rat das sogenannte Investitionsprogramm fortgeschrieben, d.h. hier werden die Maßnahmen, die in den Folgejahren verwirklicht werden sollen, erfaßt und deren Kosten überschlägig ermittelt.
Zunächst wurde vom Rat die Notwendigkeit zum Ausbau der Gartenstraße mehrheitlich bestätigt. Hierzu wurde die Auffassung vertreten, daß diese Maßmahme im unmittelbaren Zusammenhang stehe mit Arbeiten am Dorfplatz.
Daran anschließend wurde einstimmig folgender Investitionskatalog aufgestellt:
1984
Renovierung Gemeindehaus 10.000,-- DM
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Gestaltung Dorfplatz mit Grünanlage (1. Abschnitt)
Erwerb von Straßenparzellen
Ausbau Mühlenberg
Ausbau Triftstraße (unterer Teil)
Erschließung "Auf der Höh" (1. Abschnitt)
40.000,- DM 2.000,- DM <80.000,- DM 207.000,- DM 50.000,- DM
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