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Montabaur 14/48/83

könnte ggfs, im bzw. am vorgesehenen Dorfgemeinschaftshaus ein-/ angegliedert werden. Die Vorteile stellen sich nach Auf­fassung der SPD-Fraktion wie folgt dar:

a) Eine Beförderung der Kinder mit Bussen wird entbehrlich,

b) keine Zurückstellung der Kinder bedingt durch die völlige Auslastung des Kindergartens

Einstimmige Aussage des Rates war es, eine Beschlußfassung zunächst zurückzustellen.

Der Ortsbürgermeister erhielt den Auftrag, Auskünfte einzuho­len, welches Raumprogramm für die Erstellung eines Kindergar­tens vorgehalten werden muß und wie hoch sich die Kosten hier­für belaufen. Nach Vorliegen dieser Angaben soll die Diskussion hierüber im Rat fortgesetzt werden.

Noch keine endgültigen Aussagen zum Antrag auf Um­wandlung des Jugendraumes bzw .Eingliederung ins vor­gesehene Dorfgemeinschaftshaus Die SPD-Fraktion teilte dem Ortsbürgermeister bzw. den Orts­beigeordneten schriftlich mit, daß nach ihrer Auffassung die bestehende Leichenhalle in ihren Ausmaßen zu klein ist und somit eine Ersatzlösung geschaffen werden müsse.

Hierfür bietet sich - so die SPD-Fraktion - der angrenzende Jugendraum an, zumal der Standort des jetzigen Jugendraumes unmittelbar neben dem Friedhof als ungünstig angesehen wird. Als Alternative biete sich die Einbeziehung des Jugendraumes in das geplante Dorfgemeinschaftshaus an. Die SPD-Fraktion bat, aus diesem Grunde Verhandlungen mit der Kirchenge­meinde aufzunehmen.

Mit 11 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung erklärte der Rat mehrheitlich, daß, nachdem sich der neue Pfarr- gemeinderat und Pfarrverwaltungsrat konstituiert und seine Tätigkeit aufgenommen hat, mit diesen Gremien Besprechun­gen über die von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Regelung geführt werden sollen.

Planungs- und Baukosten für die Friedhofshalle sollen vorsorglich veranschlagt werden, ln Ergänzung des Antrages der SPD-Fraktion bezügl. der Um­wandlung des Jugendraumes in eine Leichenhalle wurde von genannter Fraktion beantragt, die Planungs- und Baukosten für eine Friedhofshalle aus dem Investitionsprogramm heraus­zunehmen. Diese Mittel könnten alsdann für die Ausstattung der Leichenhalle und für den Jugendraum im Dorfgemein­schaftshaus bereitgestellt werden.

Nachdem über den genannten Vorschlag im Rat beraten wurde, gelangte man einstimmig zu dem Ergebnis, vorsorglich zunächst die Planungskosten in der Finanzplanung zu belassen.

Einzelentscheidungen über die Einbeziehung von Ko­sten im Rahmen der AusbaumaßnahmeIn der Eck in den beitragsfähigen Aufwand Bevor eine Abrechnung der Ausbaubeiträge für den Bereich In der Eck', erfolgen kann, wacen vom Rat einige Entscheidun­gen zu treffen, welche Kosten in den beitragsfähigen Aufwand einbezogen bzw. unberücksichtigt bleiben sollen und mithin in die Kostenlast der Gemeinde fallen. Die Einzelentscheidungen werden nachstehend wiedergegeben :

a) Mehrheitlich wurde festgelegt, die Kosten für die Errichtung der Winkelstützmauer (ca. 8.000,- DM) vor dem Anwesen Klee nicht in den Erschließungsaufwand einzubeziehen, d.h. diese Kosten werden einzig und allein von der Gemeinde getragen.

b) Keine Mehrheit fand der Antrag, die Vermessungskosten in Höhe von ca. 12.500,- DM je zur Hälfte durch die Gemeinde zu übernehmert bzw. in den beitragsfähigen Aufwand einzu­beziehen.

c) Auch der weitergehende Antrag, die gesamten Vermessungs­kosten durch die Gemeinde zu übernehmen, fand nicht die Zustimmung des Rates, so daß die Vermessungskosten nun­

mehr bei der Abrechnung der Beiträge berücksichtigt werden.

d) Letztlich stand nochdie Übernahme von Ausbaukosten durch die Gemeinde für einen Teilbereich vor dem Brunnen zur Diskussion. Hierzu wurde dargelegt, daß die Straße im Bereich des Brunnens, bedingt durch die Kurve und die Anbindung an den WegIn die Au" sowie Eckepfad in einer Überbreite ausgebaut wurde. Die Mehrkosten gegenüber der ansonst üblichen Ausbaubreite wurden von der Baulei­tung mit überschlägig 10.000,- DM ermittelt. Von daher wurde aus der Mitte des Rates der Antrag gestellt, 10.000,- DM der Baukosten von der Gemeinde zu übernehmen.

Diesem Antrag wurde mehrheitlich stattgegeben.

(7 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen)

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Nur noch kurzfristige Zurückhaltung der vorhandenen gemeindeeigenen Bauplätze für Ortsansässige Die WG Dombo stellte den Antrag, die noch verfügbaren ge­meindeeigenen Baugrundstücke im BereichAuf der Höh" nur für ortsansässige Interessenten zurückzuahlten. Zur Begrün­dung wurde angeführt, daß die Baulandpreise durch überört­liche Einflüsse stark angestiegen sind, so daß die meisten Bürger diese Kosten nicht mehr aufbringen könnten. Die Mitbürger seien durch diese Kostenexplosion benachteiligt.

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Der Ortsbürgermeister gab bezugnehmend auf den v.g. Antrag bekannt, daß die Gemeinde noch im Besitz von 4 Bauplätzen sei. Es bestünde noch von zwei Interessenten ein konkretes Kaufinteresse, so daß nach dem Abschluß der Kaufverträge noch zwei Plätze zur Verfügung stünden. Er verwies darauf, daß diese Plätze von der Gemeinde im Zuge des Umlegungsver­fahrens angekauft werden mußten und es von daher im Inter­esse der Allgemeinheit liege, diese baldigst zu veräußern.

Von der Fraktion WG Dombo wurde der Antrag gestellt, die noch freien Plätze längstens auf 2 Jahre für ortsansässige Bau­interessenten vorrätig zu halten.

Dieser Antrag wurde zur Abstimmung gestellt, fand jedoch nicht die erforderliche Mehrheit (4 Ja-Stimmen, 8 Gegenstim­men, 1 Enthaltung).

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Die Mehrheit des Rates vertrat die Auffassung, die noch freien Plätze bis längstens 31. Mai 1984 vorrätig zu halten. Darüber hinaus soll durch besondere Hinweise im Wochenblatt der Verbandsgemeinde auf die Vorhaltung der Baugrundstücke für Ortsansässige unter Fristsetzung bis 31. Mai 1984 hingewie­sen werden. Es wurde daher ein gleich läutender Antrag im Rat eingebracht. Dieser fand mit 8 Ja-Stimmen bei 5 Enthaltung gen die erforderliche Mehrheit.

Investitionsprogramm für den Planungszeitraum bis 1987 fortgeschrieben

Um einen Überblick über die Investitionstätigkeit der Gemein­de in den kommenden Jahren zu erhalten, wird alljährlich vom Rat das sogenannte Investitionsprogramm fortgeschrieben, d.h. hier werden die Maßnahmen, die in den Folgejahren verwirk­licht werden sollen, erfaßt und deren Kosten überschlägig ermittelt.

Zunächst wurde vom Rat die Notwendigkeit zum Ausbau der Gartenstraße mehrheitlich bestätigt. Hierzu wurde die Auffas­sung vertreten, daß diese Maßmahme im unmittelbaren Zu­sammenhang stehe mit Arbeiten am Dorfplatz.

Daran anschließend wurde einstimmig folgender Investitions­katalog aufgestellt:

1984

Renovierung Gemeindehaus 10.000,-- DM

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Gestaltung Dorfplatz mit Grünanlage (1. Abschnitt)

Erwerb von Straßenparzellen

Ausbau Mühlenberg

Ausbau Triftstraße (unterer Teil)

Erschließung "Auf der Höh" (1. Abschnitt)

40.000,- DM 2.000,- DM <80.000,- DM 207.000,- DM 50.000,- DM

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