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Montabaur 16/48/83

sollen. Sofern dieser Aufforderung nicht nachgekommen werde, soll zum einen die Vergütung ganz oder teilweise einbehalten werden und zum anderen der ordnungsgemäße Ausbauzustand durch die Gemeinde hergestellt werden.

Die Eigentümer der Grundstücke (vorwiegend unbebaute Grundstücke) die bislang die Bürgersteigflächen nicht ausgebaut haben, sollen hierzu nochmals unter Fristsetzung aufgefordert werden. Andernfalls wird hier der Ausbau durch die Gemeinde in Erwägung gezogen.

Nach Aussagen des Rates soll in einer der nächsten Sitzungen darüber beraten und beschlossen werden, ob künftig überhaupt noch der Ausbau von Bürgersteigen durch Grundstückseigentü­mer in Eigenleistung zugelassen werden, da bisherige Erfahrun­gen für die Ortsgemeinde und die Grundstückseigentümer nicht zufriedenstellend waren.

Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes erteilt

Dem Rat wurde zur Kenntnis gegeben, daß ein Bauvorhaben zur Errichtung einer Garage auf einem Grundstück im Bereich des BebauungsplanesKurfürstenwiese / Klering" nicht realisiert werden könne, da entsprechend den Festsetzungen des Bebau­ungsplanes für den Grundstücksteil, auf dem die Garage errichtet werden soll, keine überbaubare Fläche ausgewiesen ist. Von der Verwaltung wurde dargelegt, daß ein Festhalten an den Fest­setzungen des Bebauungsplanes, zu einer offenbar nicht beab­sichtigten Härte führen würde. Von daher erscheine, auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen, die Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Unter diesem Gesichtspunkt wurde vom Rat einstimmig das Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des ge­nannten Bebauungsplanes erklärt.

Weitere Beschlüsse zum Bebauungsplanverfahren Siebenborn

Insgesamt 3 Tagesordnungspunkte befaßten sich mit der Fort­führung des BebauungsplanverfahrensSiebenborn". Zwei dieser Entscheidungen standen bereits zum zweiten Male auf der Tages­ordnung, da hierüber in der vorangegangenen Sitzung wegen Be­sch lußunfähigkeit des Rates nicht entschieden werden konnte. Zunächst wurden die Bedenken und Anregungen zur Änderung des BebauungsplanesSiebenborn" im Rahmen der durchgeführ­ten Bürgerbeteiligung gern. § 2a Abs. 1 - 3 BBauG zur Kenntnis gegeben. Es handelte sich hierbei um drei Eingaben von betroffe­nen Grundstückseigentümern. Durch Ratsbeschluß wurden zwei Eingaben der Anlieger positiv und eine Eingabe negativ beschie- den.

Anschließend wurde zur Kenntnis gegeben, daß die Kreisverwal­tung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentli­cher Belange Bedenken zur BebauungsplanänderungSieben­born" angemeldet hat. Die Bedenken der Kreisverwaltung bezogen sich darauf, daß der geänderte Bebauungsplan vofsieht, die Flurstücke 27 und 28 in Flur 1 als eingeschränkte Gewerbebau­flächen auszuweisenDa die Parzelle 27 jedoch bereits bebaut sei, sei nicht auszuschließen, daß im Falle einer Beibehaltung der Festsetzung , sich der auf dieser Parzelle angesiedelte Betrieb nicht mehr uneingeschränkt erweitern könne. Die bisher zulässige Nutzung würde somit nicht in vollem Maße gewährleistet. Aus diesem Grunde wurde vorgeschlagen, lediglich für das unbebaute Grundstück ein eingeschränktes Gewerbegebiet festzusetzen.

Durch einstimmige Ratsentscheidung wurde festgelegt, lediglich für das Flurstück Nr. 28 ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GE (E) festzusetzen.

Letztlich wurde noch, nachdem zu den vorgetragenen Bedenken und Anregungen abschließend entschieden wurde, dem geänderten Bebauungsplanentwurf zugestimmt. Weiterhin wurde festgelegt, den Änderungsplan nebst Text und Begründung gern. § 2a,

Abs. 6 BBauG offenzulegen.

Zuschußgewährung an Musikverein 1930 Simmern für die Anschaffung von Musikinstrumenten Der Musikverein 1930 Simmern e.V. hatte gegenüber der* Gemeinde dargelegt, daß der Verein die Anschaffung von Musikinstrumenten im Gesamtwert von 4.500,- DM beabsich­tigt. Abzügl. der vom Verein eingebrachten Eigenmittel und eines Kreiszuschusses von 1.500,- DM verblieben jedoch ein Fehl­betrag von 1.500,- DM. In dieser Höhe wurde daher von der Gemeinde eine Zuschußbewilligung erbeten.

Einstimmig, bei einer Enthaltung, beschloß der Rat 1/3 der Anschaffungskosten für Musikinstrumente - max. jedoch 1.500,- DM zu übernehmen. Die Auszahlung des Zuschusses wird von der Kostennachweisung über die getätigten Investitio­nen abhängig gemacht.

Zuschuß an Deutsche PfadfinderschaftSt. Georg bewilligt

Die Stammesleitung der Pfadfinderschaft Simmern teilte der Gemeinde mit, daß im nächsten Jahr in der Zeit vom 14.7.1984 - 29.7.1984 in England ein gemeinsames Lager mit englischen Pfadfindern geplant ist. Diese Veranstaltung sei durch Vermittlung des Partnerschaftsausschusses des Westerwald­kreises, der seit 2 Jahren eine Partnerschaft mit der englischen Grafschaft Northamptonshire unterhält, ermöglicht worden. Nachdem im Oktober 1983 eine 1 englische Delegation mit 6 Pessonen Gast der Leiterrunde gewesen sei, habe man gemein­sam den Termin festgelegt und Grundsatzfragen bezüglich der Organisation erörtert. Aus der Sicht der Stammesleitung sei nun anzustreben, den Kostenanteil der Teilnehmer auf eine zumutbare Größe zu reduzieren, um so ca. 40 Personen die Teil­nahme an dieser Veranstaltung zu ermöglichen.

Nach Ausschöpfung aller bekannten Zuschußquellen'rechne man mit einem Kostenanteil von ca. 400,- DM je Teilnehmer. Hierbei gehe man davon aus, daß der Betrag auch bei nur einem Teilnehmer aus einer Familie ohne Schwierigkeiten aufgebracht werden könne. Aus Erfahrung wisse man aber, daß Familien mit mehreren Teilnehmern solche Beträge nicht ausgeben können Ausdiesem Grunde wurde für Familien, aus denen mehr als eine Person an der Fahrt teilnimmt, eine Zuschußgewährung durch die Gemeinde erbeten.

Es wurde vorgeschlagen, für den zweiten Teilnehmer 70,- DM, den 3. Teilnehmer 100,- DM, für weitere Teilnehmer je 150,- DM an Zuschüssen zu gewähren.

Bei Stattgabe dieses Antrages würde nach Aussagen des Stammes Vorstandes auf die Gemeinde eine Kostenlast von ca. 1.500,- DM bis 1.700,- DM zukommen.

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, neben den entspre­chenden Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Jugendfreizeiten etc. zu zahlenden Zuschüssen für jeden Teil­nehmer der Gemeinde weiterhin für den zweiten Teilnehmer aus einer Familie 70,- DM , für den 3. Teilnehmer aus einer Familie 100,- DM und für den 4. Teilnehmer aus einer Familie 150,-DM als Zuschuß zu bezahlen.

Anteilmäßige Übernahme der Kosten für die Senioren­veranstaltung durch die Gemeinde beschlossen Der Rat beschloß mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung für die Seniorenveranstaltung am 18.12.1983, die vom Pfarrgemeinderat und der Pfadfinderschaft ausgerichtet wird, einen Zuschußbetrag von 400,- DM zur Verfügung zu stel­len. Über die finanzielle Beteiligung der Ortsgemeinde an künfti­gen Seniorenveranstaltungen soll eine Diskussion im Rahmen der Haushaltsplandebatte 1984 geführt werden.

Berichtigung der . katasteramtlichen Eintragungen Kurfürstenwiese

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, die Richtigstellung der katasteramtlichen Eintragungen zur Aufnahme der StraßenbezeichnungKurfürstenwiese " zu ver- anlassen. Bislang steht hierfür die BezeichnungKurfürstenstra®