Montabaur 14/47/83
Mont
wünscht, in dem die Grenzen und Grenzmarken örtlich .angezeigt werden sollen, bitten wir dies bis zum 5. Dez. 1983 bei dem Katasteramt in Montabaur anzuzeigen.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd.Nr. 10 des Beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.
Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis einschl. 5. Dez. 1983 auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur Nr. 803 000 212 BLZ 510 500 15 bei der Nassau- ischen Sparkasse Montabaur unter Angabe : BU „Auf der Haid", den fälligen Betrag einzahlt oder mit der Ortsgemeinde Neuhäusel Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6, 5430 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Neuhäusel schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Neuhäusel, den 17. Nov. 1983
Der Vorsitzende des Umlegungsaussfchusses
Simop, Vermessungsdirektor.
Elternsprechtag in der Augst-Schule Neuhäusel Es wird noch einmal auf den Elternsprechtag in der .Augst- Schule Neuhäusel hingewiesen, der am Samstag, dem 26.Nov. 1983, in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr stattfindet.
Die Elternwerden gebeten, dieses Angebot eines Gespräches mit den Klassenleitern und Fachlehrern zu nutzen, um sich genauer über den Leistungsstand und die Arbeitshaltung ihrer Kinder zu informieren.
Außerdem besteht an diesem Tag die Möglichkeit, in der Zeit von 9.00 bis 11.00 Uhr ein Gespräch mit dem Schulelternsprecher, Herrn Udo Krehl, zu führen.
An den Türen sind Wegweiser zu den Klassen- und Fachlehrern angebracht.
Kirmesgesellschaft 1984 Neuhäusel Es ist seit langem Brauch in unserer Gemeinde, daß die Jugendlichen bestimmter Geburtsjahrgänge sich in einer Kirmesgesellschaft zusammenfinden und die Ausrichtung der Kirmes übernehmen. Seit einigen Jahren scheint es hierbei Probleme zu geben. So mußten schon verschiedentlich die Ortsvereine einspringen und als Kirmesgesellschaft fungieren, weil die Bildung einer Kirmesgesellschaft bei den Jugendlichen auf zu geringes Interesse stieß.
Es wäre bedauernswert, wenn dies auch in Zukunft der Fall wäre. Ich rufe deshalb die Jugendlichen auf, auch aus Gründen der Tradition die Gestaltung dieses Volksfestes nicht sang- und klanglos aufzugeben und sich für eine Mitarbeit in der nunmehr zu bildenden Kirmesgesellschaft 1984 bereitzufinden.
Zwecks Gründung der Kirmesgesellschaft 1984 lade ich zu einer Besprechung im Gemeindehaus Neuhäusel, Hauptstr. für Dienstag, den 29. Nov. 1983, um 19.00 Uhr ein und bitte alle Jugendlichen der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1967 um ihre Teinahme.
Verloren - Gefunden
Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurden in letzter Zeit folgende Fundsachen abgegeben:
2 Fahrräder,
1 Ring mit Anhänger und Schlüsseln,
2 Fahrradschlüssel 2 Schlüssel
Die Verlierer können die Fundsachen bei entsprechendem
Eigentumsnachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung abholen. Hümmerich, Ortsbürgermeister
KADENBACH:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 14.11.1983
Haushaltsrechnung 1982 beschlossen und Entlastung erteilt
Der Rechnungs-Prüfungsausschuß der Gemeinde hatte in nichtöffentlicher Sitzung in den Räumen der Verbandsgemeinde Montabaur die Kassenbelege des Haushaltsjahres 1982 eingesehen und überprüft. Diese Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Das Ergebnis und der Umfang der vom Ausschuß vollzogenen Überprüfungen wurde vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses dem Rat in der Sitzung am 14.11.1983 zur Kenntnis gegeben. Gleichzeitig wurde die Empfehlung ausgesprochen, der von der Verwaltung aufgestell-, ten Jahresrechnung für 1982 zuzustimmen.
Haushaltsüberschreitung genehmigt Im Zuge des Ausbaues der Straße „In der Eck" wurde festgestellt, daß verschiedene Grenzpunkte nicht mehr vorhanden waren. Aus diesem Grunde mußten die Grenzen neu ermittelt werden. Für diese Aufwendungen und für die Kosten einer Grundstücksteilung im Zusammenhang mit dem Bau eines Wendehammers reichten die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel nicht aus, so daß überplanmäßig 11.100,- DM verausgabt! wurden. Vom Rat wurden die Notwendigkeit und auch die Höhe der zusätzlich verausgabten Mittel anerkannt. Durch ein-] stimmigen Beschluß wurden daher diese Mehrausgaben genehmigt. Um einen Haushaltsausgleich zu gewährleisten, wurde beschlossen, die Deckung durch Mehreinnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken herbeizuführen.
Hauungs- und Kulturplan 1984 beschlossen Zu Beginn des Tagesordnungspunktes, in dem über den Hauuns und Kulturplan 1984 zu entscheiden war, gab Revierförster Kern eine Zusammenstellung des Forstbetriebsergebnisses im Gemeindewald Kadenbach für das Forstwirtschaftsjahr 1982 zur Kenntnis. Er konnte hierbei auf die erfreuliche Tatsache verweisen, daß der zunächst veranschlagte Überschuß betrags- j mäßig verdoppelt werden konnte. Der Planansatz wies 1982 einen erwarteten Überschuß von 6.950,- DM aus. Nach Abschl| des Forstwirtschaftsjahres 1982 wurde ermittelt, daß der tatsächlich erwirtschaftete Überschuß 14.003,- DM betrug.
Anschließend erläuterte der zuständige Revierbeamte die Plan-1 ansätze für den Hauungs- und Kulturplan 1984, die sich zusamj mengefaßt wie folgt darstellen :
Gesamteinnahmen 89.700,- DM
Gesamtausgaben 69.144,-DM.
Holzeinschlag insgesamt 750 fm. (25 fm Eiche, 75 fm Buche, 630 fm Fichte, 20 fm Kiefer).
Die veranschlagten Einnahmen und Ausgaben lassen demnach! im Forstwirtschaftsjahr 1984 einen Überschuß von ca. 20.500J DM erwarten. Der Ortsgemeinderat erklärte einstimmig die Zustimmung zum Hauungs- und Kulturplan 1984.
Rechte und Pflichten der Jagdgenossenschaft vonderj Ortsgemeinde übernommen Die Jagdgenossenschaft Kadenbach hatte in ihrer GründungS' Versammlung am 21.9.1983 beschlossen, ihre sämtlichen Ra c 1 und Pflichten auf die Ortsgemeinde Kadenbach zu Überträge' 1 "! In der Sitzung am 14.11.1983 erklärte nunmehr der Rat für
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Unter Vorsitz des an Lebensjahren ältesten Ratsmitgliedes (der Ortsbürgermeister sowie die Ortsbeigeordneten waren wegen Sonderinteresse ausgeschlossen) beschloß einstimmig die für 1982 aufgestellte Jahresrechnung.
Gleichzeitig wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verband*! gemeinde für das Haushaltsjahr 1982 die Entlastung erteilt.
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