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Montabaur 15/47/83

für die Gemeinde die Bereitschaft, diese Rechte und Pflichten von der Jagdgenossenschaft zu übernehmen. Gleichzeitig wurde in Übereinstimmung mit der Aussage der Jagdgenos­senschaft beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdverpachtung für den Feld- und Waldwegebau zu verwenden.

Anschaffung eines gemeindeeigenen Fahrzeugs für Friedhofszwecke für 1985 in Aussicht gestellt Die SPD Ratsfraktion hatte u.a. beantragt, Mittel für die An­schaffung eines gemeindeeigenen Fahrzeuges mit einem Zusatz­gerät für Erdaushub und einen Erdaushublagerungswagen (für Friedhofszwecke) bereitzustellen.

Durch einstimmigen Ratsbeschluß wurde festgelegt, zunächst | diese Investition durch Veranschlagung von 80.000,- DM im Investitionsprogramm für das Jahr 1985 festzuschreiben, d.h.

[die Aufnahme in das Investitionsprogramm stellt zunächst ledig­lich eine Absichtserklärung dar, die noch der Konkretisierung bedarf durch

|a) Beschlußfassung überdig Mittelbereitstellung im Haushalts­plan 1985 und

|b) Beschlußfassung über die Verausgabung der Mittel im Jahre 1985.

[SIMMERN:

[Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Sim- [mern vom 15.11.1983

[Abschluß eines neuen Konzessionsvertrages mit der [KEVAG zugestimmt

[Dem Ortsgemeinderat wurde ein neuer mit der KEVAG aus- [gehandelter Konzessionsvertrag sowie eine zusätzliche Verein­barung über den Strombezug für die Straßenbeleuchtungsanlage jvorgelegt. Nach ergänzenden Hinweisen, die sich auf die wesent­lichsten Änderungen gegenüber der derzeit noch gültigen [Regelung bezogen, stimmte der Rat einstimmig bei einer Ent­haltung dem neuen Konzessionsvertrag einschließlich der zusätz­lichen Vereinbarung zu.

[Um auch dem Bürger einen Einblick in die wesentlichsten neu ^gehandelten Konditionen zu geben nachstehend einige In­formationen :

Nai;h umfangreichen und langwierigen Verhandlungen konnte feusammen mit dem Kreis und der KEVAG Einigung über die Neugestaltung der Konzessionsverträge erzielt werden. Dieser [Vertragsentwurf sieht folgende wesentliche Änderungen vor:

Erhöhung der Konzessionsabgabe für die allgemeinen Tarife auf 10 % (bisher 1,5 %)

Erhöhung der Konzessionsabgabe für Sonderabnehmer auf 1,5 % (bisher 1 %)

Übernahme der von der KEVAG gestellten Straßenleuchten zu Pauschalpreisen von 600,- DM für Peitschenmasten und 300,- DM für sonstige Leuchten, zahlbar in 3 Raten.

Übernahme der Straßenbeleuchtungsunterhaltung zu einem Pauschalpreis von jährlich 45,- DM/Leuchte in eigener Regie durch die Verbandsgemeinde.

Übernahme von 50 % der Kosten bei Umlegung oder Ände­rung von Anlagen der KEVAG, wenn die Maßnahme von der Gemeinde verursacht wird (bisher hatte die Gemeinde in sol­chen Fällen 100% der Kosten zu tragen)

[etragsmäßig wirken sich die Änderungen wie folgt aus:

1,5 bzw. 1% Konzessionsabgabe konnte die Gemeinde im a hre 1980 4.750,50 DM vereinnahmen. Nach dem neu ausge- andelten Prozentsatz beträgt der Einnahmeanteil der Gemeinde 28.000,- DM. Für die von der KEVAG zu übernehmenden ' f aßenleuchten sind 17.400,- DM aufgeteilt in drei Raten zu Wen. Der jährlich an die Verbandsgemeinde zu zahlende Pau - haipreis für die Unterhaltung der Leuchten beträgt 3.690,- und ist erstmals in 1984 zahlbar. Darüber hinaus wurde ver- jnbart, daß - da der Vertrag rückwirkend ab 1..7.1982 in Kraft für die Zeit vom 1.7.1982 bis 31.12.1983 an die KEVAG l n Unterhaltungsbetrag, pro Leuchte von 90,- DM plus Mehr­

wertsteuer zu zahlen ist. Ferner hat die Gemeinde in 1984 anteilige Kosten für den Ankauf eines Hubwagens zur Unter­haltung der Straßenbeleuchtungsanlage durch die Verbands­gemeinde zu tragen. Dieser Anteil beträgt ca. 3.400,- DM. Letztlich steht, im Zusammenhang mit dem Neuabschluß des Konzessionsvertrages auch die Erhöhung der Kreisumlage, die für die Gemeinde eine Mehrbelastung von ca. 2.450,- DM pro Jahr ausmacht, an. Bei Betrachtung dieser Zahlen/gewinnt man zunächst den Eindruck, als würden die von der Gemeinde _ zusätzlich zu übernehmenden Verpflichtungen die Mehrein­nahmen aus der Konzessionsabgabe kompensieren.

Für das Jahr 1984 gesehen, ist dies auch durchaus zutreffend.

Ab 1985 werden jedoch auch betragsmäßig erstmals die posi­tiven Auswirkungen des neu ausgehandelten Konzessionsvertra­ges sichtbar, da alsdann den zusätzlich zu vereinnahmenden Konzessionsabgaben von ca. 23.500,- DM lediglich noch eine Mehrbelastung bei der Kreisumlage von ca. 2.500,- DM und einjährlicher Unterhaltungsaufwand von 3.700,- DM für die Leuchten gegenüberstehen. Die Geltungsdauer des Vertrages ist festgeschrieben bis ins Jahr 2002 und bedeutet somit eine dauerhafte finanzielle Verbesserung zu Gunsten der Gemeinde.

Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Gemeinde­straßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseiti - gungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen zugestimmt

Auch unter Tagesordnungspunkt 2 hatte der Rat über einen neuausgehandelten Vertrag zu entschei­den. Hier ging es konkret um eine öffentlich-rechtliche Ver­einbarung mit der Verbandsgemeinde mit folgendem Ziel:

Seit dem Übergang der Aufgaben der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung von den Ortsgemeinden auf die Verbands­gemeinde besteht keine Identität des Straßenbaulastträgers für Gemeindestraßen und des Leitungsträgers für Wasser- und Abwasserleitungen mehr. Folglich sind auch die Kostenträger nicht identisch. Um den Vorteil der Gemeinde, der ihr durch den Bau von Kanalleitungen entstehen, abzuwälzen, besteht seit 1975 mit den Ortsgemeinden eine einvernehmliche Rege­lung sich mit 25% an den Kosten für die Herstellung oder Er­neuerung der Kanalleitungen zu beteiligen. Damit soll der An­teil der Ortsgemeinde für die Oberflächenentwässerung der Fahrbahn abgegplten werden. Kosten für die Unterhaltung dieser Leitungen wurden nicht gesondert erstattet, sondern von der Verbandsgemeinde getragen und letztlich von den Gemeinden über die Verbandsgemeindeumlage mitfinanziert.

Ab 1..1.1984 beabsichtigt die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur organisatorische Veränderungen im BereichAbwas­serbeseitigung", was unter anderem auch bedingt, daß sämt­liche Einnahmen und Ausgaben nun in einem gesonderten Wirt­schaftsplan nachgewiesen werden sollen.

Dies setzt auch eine neue Regelung zur Finanzierung der Ab­wasserbeseitigungsmaßnahmen voraus. Grundlage hierfür stellt die dem Rat vorgelegte öffentlich-rechtliche Vereinbarung dar. In dieser ist festgeschrieben, daß die Gemeinden für die Oberflächenentwässerung wie bisher 25% von den Investitions­kosten für Kanalbaumaßnahmen im Straßenbereich tragen. Darüber hinaus soll nunmehr zur Deckung der laufenden Kosten ein Pauschalsatz , angepaßt der jeweiligen Größe des Straßennetzes einer Gemeinde, von den Gemeinden gezahlt werden. Hierzu hat man eine Regelung getroffen, die in gleicher Weise vom Land und Kreis mit den kommunalen Spitzenverbän­den vereinbart wurde. Diese sieht vor, daß pro laufenden Meter Straße für Landesstraßen 1,70 DM und für. Kreisstraßen 1,60 DM zu zahlen sind. Eine überschlägige Ermittlung der Verwaltung führte zu dem Ergebnis, daß sich für Gemeindestraßen ein An­teil von 1,50 DM als ausreichend erweist. Konkret bedeutet dies für jede einzelne Gemeinde, daß das gesamte örtliche Stra­ßennetz aufgemessen und danach zur Ermittlung des von der Gemeinde zu zahlenden Anteils mit 1,50 DM pro laufenden