Montabaur 9/43/83
Gleichzeitig entschied der Stadtrat, daß die Stadt Montabaur der Ortsgemeinde Heiligenroth die Grundstücke Flur 40, Nr. 5287 = 663 m 2
und Flur 40, Nr. 6080 = 85 m 2 ,
zusammen also 748 m 2 übereignet.
Dafür erhält die Stadt von der Ortsgemeinde Heiligenroth das
Eigentum an den Grundstücken
Flur 40, Nr. 3683/3 und Nr. 4427/3 sowie
Flur 9, Nr. 4167/2 (zusammen: 597 m 2 )
Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit der Erschließung des Industriegebietes ,Alter Galgen“. Nachdem mit der Ortsgemeinde Staudt Einvernehmen darüber erreicht wurde, soll ein schienengleicher Bahnübergang bei Bahnkilometer 72,226 neu angelegt werden. Der Bahnübergang bei Bahnkilom.72,728 (ann wegen der ohnehin geringen Frequentierung aufgehoben werden. Um dieses Verfahren zu vereinfachen, sollen die hinter der Bahnlinie liegenden Grundstücke in die Gemarkung Montabaurverlagert werden. Die Ortsgemeinde Heiligenroth hat diesem Gebietsaustausch und dem Tausch der Grundstücksflächen bereits zugestimmt. Zuständig für die Anordnung des Gebietsaustausches ist die Kreisverwaltung Montabaur. Die Anordnung des Gebietsaustausches durch die Kreisverwaltung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Staatsanzeiger von Rheinland- Pfalz.
Bericht der Revierbeamten über den Zustand des ■tadt waldes
ln einer früheren Sitzung war aus den Reihen des Stadt- «ates der Wunsch geäußert worden, die Revierbeamten piefürden Stadtwald zuständig sind, sollen einen Bericht über die Situation des Stadtwaldes geben.
Diebeiden zuständigen Revierbeamten, Forstamtsrat Manfred Reifenberger und Forstamtmann Otto Velten gaben -diesem Wunsch ; entsprechend - den Ratsmitgliedern eine Fülle von Informationen über den Wald im Stadtgebiet. Neben statistischen Informationen gingen die Revierbeamten auch auf die Schäden durch die Luftverunreinigung ein, die auch vor dem Stadtwald in Montabaur nicht Halt machen. Diese Informationen über das Waldsterben und seine Ursachen und Auswirkungen fanden besonderes Interesse der Ratsmitglieder
Forstamtsrat Reifenberger, der in den Diensten der Stadt stehende kommunale Revierbeamte, berichtete zunächst, der Stadtwald habe eine Größe von 1.330 ha, und 30% der Gemarkungsfläche von Montabaur sei bewaldet. Die Stadt Montabaur sei nicht pur der größte Waldbesitzer im Westerwald, sondern gehöre im ^and Rheinland-Pfalz zu den waldreichsten Gemeinden. 60%
I er Fläche des Stadtwaldes ei mit Laubholz bestockt, davon fnehme die Buche mit 50% den größten Raum ein. Von den 40% des Stadtwaldes, die mit Nadelholz bewachsen sind, entfielen - » Reifenberger - 30 % auf den Fichtenwald. 89 % der bewaldeten Fläche des Stadtgebietes liegen auf der Montabaurer Höhe (zwischen B 49 bis zum Hillscheider Stock, Koppel und Kreisstraße Eigendorf - Baumbach ), die übrigen Flächen erstrecken sich im Gelbachtal von Ettersdorf bis Eschelbach. Der Stadtwald ist zwei Forstrevieren zugeordnet, dem Forstrevier Montabaur und dem Forstrevier Gelbachtal. Das Forstrevier Montabaur wird von einem kommunalen Forstbeamten (Reifenberger) verwaltet jdas Forstrevier Gelbachtal steht in der Verwaltung eines staatlichen Forstbeamten ( Velten). Der Bürgermeister ist Dienstvor- Igesetzter des kommunalen R>rstbeamten, der Forstamtsleiter Ikann fachliche Weisungen erteilen.
jbienstvorgesetzter des staatlichen Rrrstbetriebsbeamten ist der 1 0ista mtsleiter. Der kommunale Forstbetriebsbeamte bezieht ■sein Salär direkt aus der Stadtkasse, der staatliche Forstbeamte pd vom Land bezahlt.
I tztlich gehen die für ihn anfallenden Personalkosten jedoch pch zu Lasten der Stadt, weil die Waldbesitzer Betriebskosten- I eitra § e in Höhe des Gehaltes des Revierbeamten an das Land fu zahlen haben.
Zur Entstehungsgeschichte des Stadtwaldes wußte Forstamtsrat Reifenberger zu berichten, daß schon seit dem frühen Mittelalter den Bewohnern aus 25 Gemeinden des Kirchspiels Montabaur die Holznutzung in einem Gebiet, das mit Marken abgegrenzt war (daher die Bezeichnung „Markwald“), zustand. Die Stadt Montabaur übte das Obermärker Recht aus, hatte also über die forstlichen Maßnahmen zu bestimmen.
Dieser Zustand führte zwangsläufig zu Streitigkeiten, da die einzelnen Gemeinden keinen eigenen Wald besaßen und Ansprüche auf Waldeigentum erhoben. Jahrzehntelange Verhandlungen wurden 1818 mit Erfolg gekrönt. Die Teilung der Markwälder wurde durch eine Kommission der herzoglichen Regierung im Rathaus von Montabaur vollzogen. Der Markwald umfaßte eine Fläche von 10.530 Morgen und 88 Ruten.
Die Stadt Montabaur erhielt zusammen mit der Gemeinde Horressen unter Aufgabe ihres Obermärker Rechts vorab 205 Morgen und 52 Ruten an Waldfläche zugeteilt.
Die restliche Fläche wurde gleichmäßig auf die 25 Gemeinden nach der Zahl der Feuerstellen in den einzelnen Gemeinden aufgeteilt. Diese Eigentumsverhältnisse sind bis heute unverändert. Dies sei - so Forstamtsrat Reifenberger - auch der Grund dafür, daß heute z.B. die Gemeinden Daubach, Stahlhofen, Otzingen und Moschheim ihren Markwald auf der Montabaurer Höhe hätten.
Ein Jahr später, also im Jahre 1819 sei dann die Abgrenzung zwischen der Stadt Montabaur und der Gemeinde Horressen erfolgt; die Gemeinde Horressen hatte damit ihren eigenen Wald bekommen. Geändert wurde dies wieder durch die Verwaltungsreform im Jahr 1972. Mit der Aufnahme der Stadtteile Eigendorf und Horressen sowie Eschelbach und der Gelbachtalgemeinden bildeten deren frühere Markwaldungen zusammen mit dem Stadtwald heute eine Einheit.
Zur Forstbewirtschaftung in der Gegenwart berichtete Manfred Reifenberger, auf der Gesamtfläche von 1.330 ha würden im Jahr rd. 6.000 fm Holz eingeschlagen. Daraus resultiere ein jährliches Haushaltsvolumen in den Hauungs- und Kulturplänen von rd. 500.000,- DM. Der Schwerpunkt der forstlichen Arbeiten habe im Forstrevier Montabaur in den 60er Jahren in der Nutzung und Bereitstellung der Flächen für das Munitionsdepot, den Bundeswehr schießstand, die Zufahrtswege dazu und für die Umgehungsstraße gelegen.
Für diese Maßnahme sei eine Fläche von rd. 20 ha in Anspruch genommen worden.
Schwerpunkt der Arbeit in den 70er Jahren bis heute sei die Pflege der Jungbestände, die Ästung zur Wertholzerzielung, der Schälschutz von Jungbeständen und die Anlage von verschie denen Erholungseinrichtungen (Grillplatz, Waldspielplatz, Kneipp-Anlage, Waldlehr- und Sportpfad u.a.m.)
Die Bewirtschaftung des Stadtwaldes habe in den letzten 10 Jahren im Durchschnitt einen Reinerlös von rd. 75.000,- DM im Jahr gebracht. Auf den ersten Blick erscheine dieser angesichts der Größe des Stadtwaldes gering .
Man müsse jedoch den hohen Laubholzanteil berücksichtigen, da die Preise für Buchenholz wesentlich unter denen für Fichtenholz lägen und das Laubholz höhere Aufarbeitungskosten verursache. Deshalb sei es möglich, daß kleine Gemeinden des oberen Westerwaldes mit fast reiner Fichtenbestockung aus wesentlich kleineren Waldflächen höhere Reineinnahmen erzielen könnten.
Manfred Reifenberger zitierte die Allgemeine Forstzeitschrift, in der über den Stadtwald Montabaur folgendes berichtet wurde:
„Trotz der kostenintensiven Wirtschaftsführung konnten finanzielle Defizite für den Waldeigentümer vermieden werden. Im Durchschnitt der vergangenen 7 Jahre wurde jährlich ein Reinertrag von mehr als 85.000,- DM erwirtschaftet, für einen Betrieb, der sich zu mehr als 60% aus Laub holz - beständen zusammensetzt, ein beachtliches Ergebnis“.

