enge lach 1 einem I >en nach) szu
t(nach I )00,- Dh| eschiänl 20.0001
(bei
Montabaur 7/43/83
Parkstreifen) handelt es sich um die Vervollständigung des Ausbauprogrammes. Die o.g. Straßen sind jetzt endgültig fertiggestellt, und für die genannten Teileinrichtungen werden die Erschließungsbeiträge erhoben.
Die Entscheidung, das gesamte Baugebiet als einheitliches Erschließungsgebiet abzurechnen, lehnt sich an die frühere Entscheidung, auch die Fahrbahnen als Erschließungseinheit abzurechnen. Die Entscheidung wurde getroffen, weil es sich um ein einheitliches Baugebiet handelt und die Straßen in einem funktionellen Zusammenhang zueinander stehen. Durch diese Entscheidung wird eine möglichst gleichmäßige Behandlung der Bewohner eines Baugebietes erreicht.
Anschließend beschloß der Stadtrat , die nachgenannten Verkehrsflächen gern. § 36 des Landesstraßengesetzes dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
sordminj WO,- : 10.0001 n durch |
■und
mgewanj
Stadt-
Bezeichnung verlaufend von bis
lonnerrestraße Parz. 1 + 78
hergestellte Teileinrichtung
von L 326 - Ei nTmlnnnng Vegeparzelle 6o91
einseitiger Bürgersteig (Ostseite Richtung B 255)
araktejj
i Beiße unU
hing . festge-
rgersteigtl
■aßenbe-f
ichtung,|
rkstrei-
l
ig dieser I jstenspal’l ie o-g- “ alseb mnkt der 1
ragen eß'l
leinrich- f
iimg etc.)J
chnehm^ igsbeW itung f* : ann^ ngen en je* 2 * desB aU ' I
Brackleystr aße Parze. 36
Schillerstraße Parz. 9 + 2o
Goethe Straße Parz. :45 + 63
Am Himmelf eld Parz. 82
von lonnerrestraße —
Ende Vendehasmer
von-Tonnerrestr. - Brücke über B 255
von Schillerstr. - Ende Vendehasmer von Brackleystr. - «
Brackleystr. „
von Tonnerrestr. - «
Goethestr.
von Brackleystr. - tt
Tonnerrestr.
«<
vnn Tonnerrestr. - Brücke^
Bürger
steige
Fahrbahn u.Bürger - steige
Als Tag der Verkehrsübergabe wurde der 15.10.1983 festgesetzt. Die Widmung ist der formale Akt, durch die eine Fläche dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt wird. Sie ist insbesondere Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.
BAULICHE FERTIGSTELLUNG VON TEILERSCHLIESSUNGSANLAGEN IM STADTTEIL ELGENDORF (Rödernweg 2, Schubertstraße, Weststraße), Erhebung von Teilerschließungsbeiträgen)
Vom Stadtrat wurde (einstimmig) festgestellt, daß die unten aufgeführten Erschließungsanlagen zum 15.9.1983 fertiggestellt worden sind. Außerdem entschied der Stadtrat, daß für die dort aufgeführten Teilerschließungsanlagen für den Aufwand der Herstellung Teilerschließungsbeiträge erhoben werden (Kostenspaltung)
Bezeichnung verlaufend von bis
hergestellte Teileinrichtung
| Rödemweg n Einmündung Weststr. - Bürgersteige Einmündung Schubertstr. einerseits / Einmündung Wegeparzelle 73 andererseits
| Schubertstraße Einmündung Rödemweg Bürgersteige
bis Ende Wendehammer Straßenbeleuchtung + Wegeparzelle 171
|Weststraße Einmündung Rödemweg bis Bürgersteige
Einmündung Köppelstr. Straßenbeleuchtung
Da das Umlegungsverfahren bisher nur östlich der Weststraße durchgeführt wurde, im westlichen Bereich der Flächennutzungsplan jedoch auch Bauland ausweist, wird eine einseitige Abrechnung des Bürgersteigs für die Weststraße vorgenommen. Auch. hier wurden - entsprechend der im BBauG und der Erschließungs beitragssatzung der Stadt eingeräumten Möglichkeiten -bereits früher nach Fertigstellung der Fahrbahn für diese Teileinrichtung gesondert Erschließungsbeiträge im Wege der Kostenspaltung erhoben, und nach Fertigstellung der Bürgersteige kann jetzt die eridgültige Abrechnung erfolgen.
WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DES RÖDERNWEGES II, DER SCHUBERTSTRASSE UND DER WESTSTRASSE
Die nachstehend aufgeführten Verkehrsflächen wurden durch einstimmigen Stadtratsbeschluß dem öffentüchen Verkehr gewid met. Als Tag der Verkehrsübejgabe wurde der 15.9.1983 festgesetzt.
Bezeichnung verlaufend von bis
Rödernweg II Einmündung Weststraße - Einmündung Schubert- Bürgersteige) Straße einerseits / Einmündung Wegeparzelle 73 andererseits
SchubertstraßeEinmündung Rödemweg bis Ende Wendehammer (Bürgersteige) und Wegeparzelle Nr. 171 ,
Weststraße' (einseitiger
Bürgersteig) Einmündung Rödernweg - Einmündung Köppelstr.
BEBAUUNGSPLAN “BORNRAINSFELD“ IM STADTTEIL ETTERSDORF GEÄNDERT
Nach dem einstimmig gefaßten Stadtratsbeschluß wird der Bebauungsplan ,3omrainsfeld“ wie folgt geändert: Der ursprünglich am Ende der Erschließungsstraße ausgewiesene und in nördlicher Richtung zeigende Wendehammer soll in Richtung Süden verlegt werden. Es handelt sich um ein vereinfachtes Änderungsverfahren, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Begründet wurde die Änderung des Bebauungsplanes mit dem Hinweis, daß bei dem ursprünglich vorgesehenen Standort des Wendehammers Geländeanschüttungen von 3 - 4 m Höhe vorgenommen werden müßten. Dadurch würde für ein nahegelegenes Wohngebäude eine nicht unerhebliche Sichtbeeinträchtigung hervorgerufen. Die örtlichen Gegebenheiten und die Eigentumsverhältnisse lassen es zu, die Wendemöglichkeit in südlicher Richtung anzulegen, ohne daß dabei Geländeanschüttungen notwendig werden und Beeinträchtigungen für Anwohner entstehen.
ENTSCHEIDUNG ÜBER BEDENKEN UND ANREGUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN “HORRESSER PFAD“ IM STADTTEILELGENDORF
Nachdem der Stadtrat am 21.10.1982 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Teilbereich der Wagnerstraße und der Flurstücke Nr. 98/1,98/2,255/1,251/2 und 73/1 sowie Teilflächen der Grundstücke Nr. 176 -189 beschlossen hatte, wurden von der Verwaltung im Anschluß daran die Träger öffentlicher Belange zu den Planungsabsichten gehört und im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung den betroffehen Grundstückseigentümern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nach den ursprünglichen Planungsab sichten sollte das Betriebsgrundstück eines dort angesiedelten Gewerbebetriebes als Gewerbegebiet und die übrigen Grundstücke als Mischgebiet ausgewiesen werden. Zu diesen Planungen wurden folgende Stellungnahmen abgegeben :
1. KATASTERAMT MONTABAUR:
Das Katasteramt regte an, den Zeichenträger entsprechend dem neuen Flurstücksbestand zu ergänzen und den Geltungsbereich im westl. Bereich um eine 4 m breite Fläche der Grundstücke Nr. 176 -189 zu erweitern und eine Zuwegung vorzusehen.
Der Stadtrat beschloß einstimmig, diesem Anliegen der

