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Montabaur 10/39/83

und Neujahr die Marktstände an verschiedenen Stellen dezen­tral aufgestellt werden. Hier müsse die Schaffung einer Fuß­gängerzone und ein attraktives Programm dafür sorgen, daß - ähnlich den Märkten in anderen Städten - der Weihnacbtsmarkt der Stadt zur Werbung gereiche.

BÜRGERMEISTER DR. PQSSEL - DÖLKEN sagte zu, die Verwaltung werde entsprechende Überlegungen anstellen. Die Schaffung einer Fußgängerzone im Jahre 1983 sei jedoch zu­mindest problematisch, weil in dieser Zeit die als Umgehungs­straße in Betracht kommenden Straßenflächen der Wallstraße, der Hospitalstraße und der Kolpingstraße in Baumaßnahmen einbezogen seien.

Der Vorsitzende der FWG -Fraktion ging auch auf eine Bean­standung der Kreisverwaltung bezüglich der Zerlegung von Steuermeßbeträgen zur Veranlagung der Gewerbesteuer ein.

Die Kreisverwaltung hatte bemängelt, daß in Einzelfällen Be­triebsstätten von Firmen in Montabaur nicht erfaßt wurden und deswegen keine Zerlegung des Steuermeßbetrages erfolgte. Ratsmitglied SCHWEIZER forderte,organisatorische Vorkeh­rungen zu treffen, daß künftig alle Betriebsstätten erfaßt und so Steuerausfälle bei der Stadt vermieden werden.

Die Verwaltung teilte mit, zunächst seien die Betriebsinhaber gesetzlich verpflichtet, die Einrichtung einer Betriebsstätte in der jeweiligen Gemeinde zu melden. Man habe aber organisa­torische Maßnahmen getroffen, daß die Betriebe, die ihrer Melde­pflicht nicht nachkommen, künftig frühzeitig erfaßt werden.

Für die CDUFraktion erklärte Ratsmitglied HANSJOSEF MANNS, die Beanstandungen des Prüfungsberichtes seien von geringerer Bedeutung.

Man könne aufgrund des Prüfungsberichtes der Verwaltung durchaus ordentliche Arbeit attestieren.

Der Stadtrat beschloß sodann einstimmig:

Der Bericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes der Kreisverwaltung über die Prüfung der Haushalts- und Wirschafts­führung der Stadt Montabaur in den Haushaltsjahren 1978 - 1982 wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme der Verwaltung zu den Einzelfeststellungen wird zuge­stimmt.

WIDM UNG DER WESTSTRASSE IM STADTTEIL ELGEN­DORF

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Nachdem dieWeststraße endgültig hergestellt ist,müssen nach den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes die Verkehrs­flächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Den entsprechenden Beschluß faßte der Stadtrat einstimmig.

Als Tag der Verkehrsübergabe wurde der 1.9.1983 festge­setzt. Im

Zusamemnhang mit dieser Entscheidung beantragte Ratsmit­glied PAUL HEINZ SCHWEIZER die Schilder in den Ein­mündungsbereichen der Weststraße "Anlieger frei" zu ent­fernen.

BÜRGERMEISTER DR. POSS£L - DÖLKEN berichtete, dies werde in Kürze"erfolgen.

Ratsmitglied KARLHEINZ BÄCHER (SPD) erinnerte daran, daß am 26.6.1980 im Rahmen der Diskussion über die Ausbau­art der Köppelstraße entschieden wurde, nach Fertigstellung der Weststraße solle die Köppelstraße als Einbahnstraße ausge­wiesen werden. Darüber müsse jetzt entschieden werden.

Zur Vorbereitung eines Beschlusses des Stadtrates in einer der . nächsten Sitzungen solle die Verwaltung ermitteln, wieviel Busse derzeit durch die

Köppelstraße fahren und wieviel Busse nach den veränderten Verkehrsplänen diesen Stadtteil unbedingt frequentieren müssen.

WIDMUNG DER KROKUSSTRASSE UND DER LILIEN­STRASSE IM STADTTEIL ESCHELBACH Der Stadtrat widmete die Krokusstraße und die Lilienstraße durch einstimmigen Beschluß dem öffentlichen Verkehr.

Als Tag der Verkehrsübergabe wurde für beide Straßen der

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1.9.1983 festgesetzt.

Bauliche Fertigstellung von Teil - Erschließungsanla- qen (Krokusstraße und Li'lienstraße im Stadtteil £schelbach)

Die Erschließungsmaßnahmen in der Krokusstraße und der Lilienstraße sind bis auf die Bürgersteige fertiggestellt. Er­schließungsbeiträge können grundsätzlich nur erhoben wer­den, wenn eine Erschließungsanlage insgesamt fertiggestellt j![ wird. Die Stadt könnte also die Anlieger erst dann zu Er- jj! Schließungsbeiträgen heranziehen, wenn die Bürgersteige herge-}| stellt sind. |

Das Bundesbaugesetz und die Erschließungsbeitragssatzung i| der Stadt sehen aber auch die Möglichkeit vor, im Wege der Kostenspaltung bereits dann Erschließungsbeiträge zu erheben, ! wenn einzelne Teileinrichtungen einer Erschließungsanlage |j fertiggestellt sind. Dies ist insofern sinnvoll, als die Stadt für |{ diese fertiggestellten Teileinrichtungen (hier: Fahrbahn, Straßenentwässerung, Beleuchtung) die Kosten bereits vorfinarlj ziert hat. K

Der Stadtrat faßte einstimmig den erforderlichen |

Kostenspaltungsbeschluß. Aufgrund dieser Entscheidung wer-1 den die Anlieger der Krokusstraße und der Lilienstraße in Kürze für die fertiggestellten Teileinrichtungen (Fahrbahn, Stri ßenentwässerung und Beleuchtung) zu Erschließungsbeiträgen herangezogen. Die Veranlagung zu den Kosten für die Bürger steig? erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, wenn diese fertiggestellt sind.

Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich! des Bebauungsplanes "Altstadt III" *

Für den Bereich des Bebauungsplanes "Altstadt III" hatte der | Stadtrat am 3o.9.1980 eine Veränderungssperre beschlossen. Veränderungssperren haben grundsätzlich eine Dauer von max. 2 Jahren.

Da die Gründe für das Bestehen einer Veränderungssperre (Sicherung der zukünftigen Bebauungsplanung) nach Ablauf der zweijährigen Veränderungssperre im Jahre 1982 noch bestanden, verlängert^ der Stadtrat die Veränderungssperre um 1 weiteres Jahr bis zum 31.1 o.1983.

Wegen der umfangreichen vorbereitenden Untersuchung nach § 4 des Städtebauförderungsgesetzes, die für diesen Bereich durch Beschluß des Stadtrates angeoränet worden ist, ist es nicht möglich, das Bebauungsplanverfahren bis zum Ablauf der Veränderungssperre im Oktober 1983 zum Abschluß zu bringen. In dieser vorbereitenden Unter­suchung erfolgte nicht nur eine Bestandsaufnahme des ge­samten Bereiches bezüglich sanierungsbedürftiger Objekte. Vielmehr wurden hier auch die Vorstellungen der von der beabsichtigten Sanierung'Betroffenen ermittelt.

Das Bundesbaugesetz sieht vor, daß bei Vorliegen besonderer Umstände die Veränderungssperre um 1 weiteres Jahr verlängert werden kann.

Von dieser Möglichkeit machte der Stadtrat durch Mehrheit beschluß (1 Gegenstimme) Gebrauch.

Die Veränderungssperre wurde um 1 weiteres Jahr (bis zum 31.1o.1984) verlängert. Bürgermeister Dr. Possei - Dölkenver deutlichte, daß der Stand der Planungsarbeiten die Verlange- j rung um 1 weiteres Jahr unbedingt erforderlich macht.

Es sei nicht früher möglich, das Bebauungsplanverfahren zum Abschlüß zu bringen.

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes "Altstadt III" wird der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt und in Kürze] an dieser Stelle öffentlich bekanntgemaoht.

Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereidj des Bebauungsplanes "Altstadt 1"

Diesem Beschluß lag der gleiche Sachverhalt zugrunde w ie der Entscheidung, die Veränderungssperre für den Bereicri