Montabaur 8/30/83
Stadt Montabaur gehörten, mußten rund 43S.ooo,oo DM für den Ankauf aus Privathand aufgewandt werden. ,
Der Bebauungsplan erfuhr Insoweit eine Änderung, als die ursprüngliche Straßentrasse nach Osten parallel zum Bahnkörper verlegt werden mußte. Auch die Trasse der übrigen Er- ichlleßungsanlagen mußte an die Bedürfnisse der Firma Albrecht angepaßt werden.
Dsbal zeigten sich die Verbandsgemeinde Montabaur als Träger der Abwasserbeseitigung und das Verbandsgemeindewerk all Träger der Wasserversorgung als sehr kooperative Partner der Stadt Montabaur.
Die Firma Albrecht GmbH & Co. KG wird den ersten Abschnitt Ihres Bauvorhabens mit einem Volumen von rund 19o.ooo m^ umbauten Raumes mittelfristig verwirklichen. Der erste Schritt In Richtung Erschließung Ist durch die Vergabe der Straßendetallplanung bereits getan. Ihm wird Im nächsten Jahr der Bau der Ver- und Entsorgungsanlagen und der Straße folgen. Für den Anschluß an das überörtliche Straßennetz gibt ei zwei Alternativen, Uber die noch zur Zelt verhandelt wird.
Wenn das jetzt Unterzeichnete Vertragswerk von allen Beteiligten erfüllt sein wird, werden zusätzlich ca. 100 Arbeitsplätze neu geschaffen sein, ein nicht unwesentlicher Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Raume Montabaur.
MONTABAUR
öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Varkehraflttchen im Bereich dar Krokusstraße und Lilienstraße in Montabaur, Stadtteil Eschelbach Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz ■ LStrG ■ In der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gern, dem Beschluß des Stedtrates von Montabaur vom 22.9.1983 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung: verlaufend von
bis _ _
Krokusstraße Im Baumberg - Ende Wende
hammer Krokusstraße
Lllienstraße Im Baumberg • Einmündung
Weg Nr. 26
Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 1.9.1983.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch Ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.
(Bauamt), Konrad-Adenauer-Platz 2, 543o Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bel schriftlicher Einlegung des Widerspruches Ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.
Stadt Montabaur 5430 Montabaur, 27.9.1983 (S) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
Fertigstellung von Teil-Erschließungsanlagen
Oer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.9.1983 aufgrund de$
§ 127, Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 In Verbindung mit §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 22.7.1983 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil • Einrichtung als Teil- Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.
Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung
Krokusstraße Im Baumberg - Ende Fahrbahn
Wendehammer
Straßenentwässerung
Krokusstraße
Beleuchtung
Lilienstraße Im Baumberg-
Fahrbahn
Einmündung Weg
Straßenentwässerung
Nr. 26
Beleuchtung
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil -ErschließungS'
anlagen der 1.8.1983.
Die Anlieger der vorgenannten Erichlleßungsanlagen werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung In nächster Zelt erfolgt.
Stadt Montabaur 643o Montabaur, 27.9.1983 (S) Dr. Possei • Dölken, Bürgermeister
Bericht über die S'lzung des Stadtrates am Donneriteg, 22 . 9.1983
Hauungs- und Kulturplan der Stadt Montabaur für das Forstwirtschaftsjahr 1983/84 verabschiedet Durch einstimmigen Beschluß genehmigte der Stadtrat den Hauungs- und Kulturplan 1983/84. Dieser sieht Gesamti- einnahmen in Höhe von 6oo.182,oo DM und Gesamtausgaben In Höhe von 48o.74o,oo DM vor. Der Überschuß beträgt mithin 19.442,oo DM. Im Jahre 1983/84 ist ein Holzeinschlag von 5.315 fm (Eiche 55 fm, Buche 2.645 fm, Fichte 2.295 fm und Kiefer 32o fm) vorgesehen.
Information des Stadtrates über das Ergebnis der Prüfung der Haushalts- und Wlrtschaftsührung der Stadt Montabaur In den Jahren 1978 bis 1982 durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt wird Im Turnus von 5 Jahren entweder vom Landesrechnungshof oder • in dessen Auftag - vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung überprüft.
Ende 1982 /Anfang 1983 fand diese sich über mehrere Wochen hinwegziehende Prüfung statt.
Nach den Bestimmungen der Gemalndeordnung ist Uber das Ergebnis der Prüfung dem Stadtrat zu berichten. Insbesondere ist der Stadtrat über Beanstandungen zu informieren. Dazu hatte man den Fraktionsvorsitzenden den kompletten Prüfungsbericht, jedem Ratsmitglied Auszüge über die Beanstandungen des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes vorgelegt. Dem Stadtrat lag ebenfalls eine Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung zu den einzelnen Prüfungsbeanstandungen vor. v
Für die SPD-FRAKTION erklärte deren Vorsitzender PAUL WIDNER, aus dem Prüfungsbericht ergebe sich, daß die Verwaltung Im Prüfungszeitraum solide Arbeit geleistet habe.
Es seien keine wesentlichen Beanstandungen aufge- treten. Der SPD-Sprecher ging dann auf eine Forderung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes ein, die Einnahmen der Stadt dadurch zu erhöhen, daß die Marktgebühren (derzeit 2,oo DM/Tag je lfm Frontlänge) erhöht werden. Die Verwaltung hatte dazu mitgeteilt, eine Satzung über das Marktwesen sei hausintern in Vorbereitung und werde dem Stadtrat in Kürze vorgelegt. Dabei sei dann auch über die Höhe der Marktgebühren zu entscheiden.
Nach den Worten von Ratsmitglied Widner ist die SPD-Fraktion nicht für die von der Kreisverwaltung geforderte Erhöhung der Marktgebühren.
Der Vositzende der FWG-FRAKTION, PAUL HEINZ SCHWEIZER, knüpfte an die Forderung der Kreisverwaltung, die Marktgebühren zu erhöhen, an und initiierte, man möge überlegen, ob nicht in den kommenden Jahren ein Markt als "Schustermarkt" besonders werbewirksam gestaltet werden könne.
Er kritisierte, daß am Weihnachtsmarkt zwischen Weihnachten

