Montabaur 11 / 35 / 83
Mehr als 3 Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
Ortsgemeinde Kadenbach Karbach, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 17.8.1983
Ausbau des unteren Teils der Triftstraße erfolgt nicht Bei diesem Tagesordnungspunkt ging es um die Information und Meinungsbefragung der Anlieger über die Notwendigkeit des Ausbaues des unteren Teils der Triftstraße.
Über diese Frage wurde im Ortsgemeinderat kontrovers diskutiert. Die anwesenden Anlieger sprachen sich gegen den Ausbau auTund waren der Meinung, daß der Ausbauzustand der Triftstraße im unteren Teil nach Vornahme provisorischer Reparaturen ausreicht.
Die Mehrheit des Ortsgemeinderates sprach sich jedoch dafür aus, den unteren Teil der Triftstraße nicht auszubauen. Man war der Auffassung, daß der Ausbauzustand der Triftstraße den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht. Es wurde auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen. Außerdem machte man darauf aufmerksam, daß Zuschüsse für diese Baumaßnahme bereits bewilligt wurden, d^e der Gemeinde verlorengingen, wenn man jetzt nicht ausbauen würde.
Regelmäßige Ausbesserung von Gemeindestraßen durch den Gemeindearbeiter und Beschaffung von dazu erforderlichem Material
Diesem Punkt lag ein Antrag der Wählergemeinschaft Dombo zugrunde. Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, die von der Freien Wählergruppe Dombo angeregte Ausbesserung von Gemeindestraßen zunächst einmal zu versuchen. Die Verwaltung soll 3 Säcke des angegebenen Materials beschaffen, und man will dann Erfahrungen mit diesem Material sammeln.
Nutzung des Gebäudes auf dem Sportplatz Der Ortsgemeinderat kam überein, daß zunächst noch einige Fragen zu klären sind, bevor man über den Kreis der Nutzungsberechtigten für das Gebäude auf dem Sportplatz endgültig entscheidet. Vorerst soll dieses Gebäude nur für die Sportfreunde Germania Kadenbach zur Verfügung stehen.
Einbau einer Blitzschutzanlage am Gemeindewohnhaus UnterPunkt „Verschiedenes” kam der Ortsgemeinderat überein, am Gemeindewohnhaus eine Blitzschutzanlage zu installieren. Der Ortsbürgermeister erhielt die Ermächtigung, einen Auftrag bis zu 1.000,- DM zu vergeben. Wenn höhere Mittel erforderlich sind, soll über die Auftragsvergabe in der nächsten Ratssitzung entschieden werden.
Der Ortsbürgermeister informierte den Rat, daß von den neu angeschafften Nistkästen einige bereits schon entwendet wurden. Die Bevölkerung wird gebeten, darauf zu achten, daß diese von den Geldern der Allgemeinheit angeschafften Gegenstände, die einen Beitrag zum Naturschutz darstellen sollen, nicht zerstört werden. Wer Angaben machen kann über die Personen, die die Nistkästen zerstört haben, möge sich mit dem Ortsbürgermeister in Verbindung setzen.
NEUHÄUSEL:
Mitteilung an die Bürger von Neuhäusel In der 38. Woche wird mit dem Ausbau des Kirmesplatzes begonnen* Aus diesem Grunde bitten wir, keine Fahrzeuge oder Sonstiges auf dem Platz abzustellen.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bauamt .
SIMMERN:
Erneute Beschlüsse zur Bebauungsplanänderung „Siebenborn"
Da an den bisher gefaßten Beschlüssen im Bebauungsplanänderungsverfahren „Siebenborn" befangene Fatsmitglieder mitgewirkt haben, wurde eine Wiederholung der einzelnen Entscheidungen erforderlich.
In der Sitzung am 23.8.1983 ergingen folgende Entscheidungen :
1. Wiederholung des Planänderungsbeschlusses gern. § 2 Abs.6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
2. Die Bürgerbeteiligung nach § 2a Abs. 1 - 3 BBauG wird erneut durchgeführt und zwar in der Form, daß der Änderungsentwurf für einen Zeitraum von 2 Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden kann.
3. Die Kreisplanungsstelle bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises wurde beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.
Nachstehend wird der Planänderungsbeschluß und die Durchführung der Bürgerbeteiligung öffentlich bekanntgemacht:
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Siebenborn” der Ortsgemeinde Simmern
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung am 23.8.1983 die Änderung des Bebauungsplanes „Siebenborn" beschlossen.
Die Änderung umfaßt:
a) Im Bereich der Flurstücke Nr. 27 und 28 (Flur 1) wird ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GE (E))ausgewiesen mit folgender Festsetzung
„Zulässig sind: Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören sowie Lagerplätze, Lagerhäuser und Anlagen gern. § 8 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 sowie Abs. 3 BauNVO"
b) Im Bereich des eingeschränkten Gewerbegebietes auf der Parzelle Nr. 28 wird die Grundstücksflächenzahl (GRZ) auf 0,f (bisher 0,6) und die Geschoßflächenzahl (GFZ) auf 1,6 (bisher 1,4) festgesetzt.
c) In die Textfestsetzungen wird aufgenommen:
„Im Gewerbegebiet sind außerhalb der überbaubaren Flächen keine baulichen Anlagen zulässig”;
d) Im ausgewiesenen Dorfgebiet (MD) wird eine Mindestdachneigung von 15 ° festgesetzt.
e) Für den bisher als Gewerbegebiet (GE) und Mischbaufläche (Ml) zwischen der Siebenborn- und der Görgenstraße ausgewiesenen Bereich wird eine Umwandlung von GE bzw.
Ml in allgemeines Wohngebiet (WA) vorgenommen und entsprechende Festsetzungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (Einzel und Doppelhäuser zulässig (ED), GRZ= 0,4 GFZ = 0,8) getroffen.
f) Im südlichen Bereich des Flurstückes Nr. 45/2 (Flur 1) wird die Nutzungsgrenze zwischen dem MD-Gebiet und dem neu ausgewiesenen WA-Gebiet in östlicher Richtung verschoben.
g) An der westlichen Grenze des WA-Gebietes im Bereich der Flurstücke Nr. 37/3 und 38/2 (Flur 1) wird eine Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen.
h) Zwischen der Siebenbornstraße und der Görgenstraße wird zur Erschließung neu zu schaffender Baugrundstücke eine Erschließungsstraße in Form eines verkehrsberuhigten Bereiches ausgewiesen.
i) Durch die Umwandlung des GE- bzw. MI-Gebietes in ein WA-Gebiet ist die Ausweisung überbaubarer

