Montabaur 10/35/83
4. Beratung und Beschlußfassung über einen Gebietsaustausch ^wischen der Ortsgemeinde Heiligenroth mit der Stadt Montabaur
5. Beratung u.Beschlußfassung über die Erweiterung des Grenzregelungsverfahrens im erweiterten Industriegebiet.
6. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau und die Vergabe der Arbeiten zum Ausbau der Danziger Straße der Dresdner Straße und der Leipziger Straße
2. Information über die Niederschlagung einer Gemeindeforderung
3. Verschiedenes.
Heiligenroth, 30. August 1983 Manns, Ortsbürgermeister Öffentliche Bekanntmachung
EINBERUFUNG EINES NACHFOLGERS IN DEN ORTSGEMEINDERAT x
Herr Otmar Schlemmer .der dem Ortsgemeinderat Heiligenroth auf Vorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands angehörte, hat sein Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates Heiligenroth aufgegeben.
Als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands ist gern.
§ 45 Abs. 2 in Verbindung mit Absatz 3 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den Kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG-) in der Fassung vom 7. Sept. 1982 (GVBI. S. 369)
Herr Horst Schönberg, Schulstr. 18, 5431 Heiligenroth in den Ortsgemeinderat einzuberufen.
Herr Schönberg hat sich zur Übernahme des Ratsmandates bereiterklärt.
5431 Heiligenroth, 30.8.1983 (S) Manns, Ortsbürgermeister
BODEN:
Kampf zwischen dem ASV Boden und dem A.C. Oberstein
Am Samstag, dem 27.8.83 fand in der Struthschule in Oberstein der erste Auswärtskampf des ASV Boden statt. Es siegte der ASV. 26,5 : 13,5.
Am 3.9.1983 tritt der ASV Boden gegen Rübenach an. Kampfstätte ist die Ahrbachhalle in Boden. Kampfbeginn 20.00 Uhr.
Anfängerlehrgang für Judo
Am Mittwoch, dem 7.9.1983 findet ein Anfängerlehrgang für Judo statt. Kommen können alle Kinder ab 5 Jahren. Lehrgangsort wird die Ahrbachhalle in Boden sein. Trainingsleiter ist Siegfried Schmidt.
Trainingszeit ist von 18.00 bis 19.30 Uhr.
HEILIGENROTH:
Achtung, Tanz- und Tennisfreunde Mit Festkommers und Tanz mit den Bringos in der Vogelsanghalle am Samstag, dem 3.9. ab 20.00 Uhr sowie Einsegnung, Platzkonzert, Frühschoppen und Tennisspielen am Sonntag, dem 4.9.83, ab 10.30 Uhr weiht der TC Heiligenroth seine neue Platzanlage am Vogelsang offiziell ein. Dazu sind Sie, liebe Freunde aus nah und fern, herzlich eingeladen. Für Ihr leibliches Wohl haben wir bestens gesorgt.
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
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Nachstehend werden die Termine für den Monat September 1983 bekanntgegeben:
3.9.83 Mitwirkung beim Konzert in Oberelbert
16.9.83 Mitwirkung beim Festkommers der Big-Band , Boden
25.9.83 Gruppensingen in Hundsangen
Die Abfahrtszeiten werden in den Chorproben vorher festgelegt.
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Tum-und Sportverein 1921 Ahrbach / Ruppach Goldhausen - Heiligenroth e.V.
Handball
AUGST
Am 4.9. nimmt die 1. und 2. Mannschaft an einem Hand ballturnier in Westerburg teil. Treffpunkt: Vogelsanghalle Heiligenroth um 09.00 Uhr.
Am 8.9.83 findet eine Spielersitzung der 1. und 2. Seniorenmannschaft statt.
Ort: Sonnenhof Ruppach-Goldhausen, Uhrzeit: 21.00 Uhr. Alle Spieler werden gebeten, pünktlich zu erscheinen.
Die Handballabteilung beabsichtigt, einmal wöchentlich ein Training mit den Mini-Handballern durchzuführen.
Interessierte Mädchen und Jungen im Alter von 6 - 10 Jahren erfahren unter folgenden Telefonnummern weitere Informationen: 02602/17237, 02602/18867
TRAININGSZEITEN DER HANDBALLER:
Mi. 18.00 -19.30 Uhr w.B-Jugend Sporthalle R.-Goldh.
Do. 18.00 - 19.30 Uhr m.B.-Jugend Vogelsanghalle Do. 19.30 - 22.00 Uhr 1. und 2. Seniorenmannschaft Vogelsanghalle
Fr. 18.00 - 19.30 Uhr Damentraining Sporthalle R.-Goldh.
TuS Ahrbach 1921 Vorschau auf das Wochenende:
Sonntag, 4.9.83
13.00 Uhr TuS Ahrbach II - SV Helferskirchen 15.00 Uhr TuS Ahrbach I - Herschbach/Schenkelberg
KADENBACH:
Gründung der Jagdgenossenschaft Kadenbach A m Mittwoch, dem 21.9.1983, 19.00 Uhr, findet im Bürgermeisteramt Kadenbach die Gründung der Jagdgenossenschaft Kadenbach statt.
TAGESORDNUNG:
1. Beschlußfassung über eine Satzung für die Jagdgenossenschaft
2. Wahl des Jagdvorstandes
3. Beschlußfassung über die Vereinbarung mit der Ortsgemeinde Kadenbach bezüglich der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten
4. Beschlußfassung über die Verwendung des Reinertrages aus den Jagdpachteinnahmen.
Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind die Grundstückseigentümer, die Eigentümer, von bejagdbaren Flächen in der Gemarkung Kadenbach sind. Bejagbare Flächen sind alle Eigentumsflächen, die nicht im Ortsbering liegen und nicht bebaut sind.
Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch eine andere, mit schriftlicher Vollmacht versehene volljährige Person vertreten lassen (besonders zu beachten ist dies, wenn bei Eheleuten das Grundeigentum nur auf einen Ehepartner eingetragen ist).

