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Montabaur 12/35/83

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Grundstücksflächen erforderlich.

j) Insbesondere im Bereich der Flurstücke Nr. 38/1,39/1,39/2, 39/3,41 und 42 (Flur 1) werden die überbaubaren Flächen geringfügig geändert.

k) Der Grünordnungsplan wird der Bebauungsplanänderung an­gepaßt.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 6 in Verbin­dung mit § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.

Simmern, 24.8.1983 Schneider, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesSiebenborn" der Orts­gemeinde Simmern

Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 1-3 des Bundesbau­gesetzes (BBauG)

Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung am 23.8.1983 die Änderung des BebauungsplanesSiebenborn" beschlossen.

Die Bebauungsplanänderung umfaßt:

a) Im Bereich der Flurstücke Nr. 27 und 28 (Flur 1) wird ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GE (EJjausgewiesen mit folgender Festsetzung

Zulässig sind: Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht we­sentlich stören sowie Lagerplätze, Lagerhäuser und Anlagen gern. § 8 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 sowie Abs. 3 BauNVO"

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b) Im Bereich des eingeschränkten Gewerbegebietes auf der Parzelle Nr. 28 wird die Grundstücksflächenzahl (GRZ) auf 0,8 (bisher 0,6) und die Geschoßflächenzahl (GFZ) auf 1,6 (bis­her 1,4) festgesetzt.

c) In die Textfestsetzungen wird aufgenommen:

Im Gewerbegebiet sind außerhalb der überbaubaren Flächen keine baulichen Anlagen zulässig";

d) Im ausgewiesenen Dorfgebiet (MD) wird eine Mindest­dachneigung von 15 ° festgesetzt.

e) Für den bisher als Gewerbegebiet (GE) und Mischbaufläche (Ml) zwischen der Siebenborn- und der Görgenstraße ausgewiesenen Bereich wird eine Umwandlung von GE bzw.

Ml in allgemeines Wohngebiet (WA) vorgenommen und ent­sprechende Festsetzungen hinsichtlich des Maßes der bauli­chen Nutzung (Einzel und Doppelhäuser zulässig (ED), GRZ= 0,4 GFZ = 0,8) getroffen.

f) Im südlichen Bereich des Flurstückes Nr. 45/2 (Flur 1) wird die Nutzungsgrenze zwischen dem MD-Gebiet und dem neu ausgewiesenen WA-Gebiet in östlicher Richtung verschoben.

g) An der westlichen Grenze des WA-Gebfetes im Bereich der Flurstücke Nr. 37/3 und 38/2 (Flur 1) wird eine Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen.

h) Zwischen der Siebenbornstraße und der Görgenstraße wird zur Erschließung neu zu schaffender Baugrundstücke eine Erschließungsstraße in Form eines verkehrsberuhigten Bereiches ausgewiesen.

i) Durch die Umwandlung des GE- bzw. Ml-Gebietes in ein WA-Gebiet ist die Ausweisung überbaubarer Grundstücksflächen erforderlich.

j) Insbesondere im Bereich der Flurstücke Nr. 38/1,39/1,39/2, 39/3, 41 und 42 (Flur 1) werden die überbaubaren Flächen geringfügig geändert.

k) Der Grünordnungsplan wird der Bebauungsplanänderung an­gepaßt.

Gern. § 2 a Abs. 1-3 BBauG ist die Beteiligung der Bürger am Bebauungsplanverfahren zu ermöglichen. Zu diesem Zweck gewähren wir Einsichtnahme in die Änderungsplanung

vom 12. Sept. 1983 bis 23. Sept. 1983 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz, Zimmer 201, während der Dienststuri- den (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr und dienstags von 7.30 -18.30 Uhr.

Der Geltungsbereich des BebauungsplanesSiebenborn" wird im Groben wie folgt begrenzt:

im Norden: von den Wegeparzellen Nr. 24 und 29 im Gemar­kungsteilUnten auf der Rest", dem Flurstück Nr. 34 (Flur 10) im'GemarkungsteilDie Höl- scheter Wiesen", der Wegeparzelle Nr. 156 und der Mitte des Flurstückes Nr. 158/3 (Flur 2),

im Osten: von der Kreisstraße Nr. 115 (tlw.) und von der

Kreisstraße Nr. 113 (Hauptstraße) im Süden: von den Flurstücken Nr. 79 und 92;

im Westen: von dem Flurstück Nr. 88, dem Wirtschaftsweg Nr. 7, den Flurstücken Nr. 5,4,11, dem Wirt­schaftsweg Nr. 16, dem Wirtschaftsweg in Ver­längerung der Görgenstraße und den Wegeparzel­len Nr. 22 und 23.

Simmern, 24.8.1983 Schneider, Ortsbürgermeister

Unrat an Wirtschaftswegen

Die Ortspolizeibehörde macht darauf aufmerksam, daß auf dem geteerten Wirtschaftsweg zum Hühnerberg (durch die Hecken) entlang des Wegerandes und der angrenzenden Böschung Unrat abgeladen worden ist.

Die Verursacher werden gebeten, vor Einleitung eines Ord­nungswidrigkeitsverfahrens, diesen Unrat zu beseitigen.

Schon jetzt machen wir darauf aufmerksam, daß auf Kosten der Versursacher der Unrat beseitigt werden und ein Bußgeld­verfahren eingeleitet werden kann.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

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Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur PORZELLAN - UND FLIESENMALEREI FÜR FORT­GESCHRITTENE Kurs-Nr. 92

Beginn Mittwoch, 7. Sept. 1983,19.30 Uhr Dauer: 10 Abende

Ort: Augst-Schule, Neuhäusel

Leitung: Regina Maurer

Gebühren: 35,- DM.

Anmeldung und Auskunft:

Geschäftsstelle der VHS ,Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Rathaus, Zimmer 204, Tel. 02602/196.110.

Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Augst Die AG Umweltschutz Augst weist darauf hin, daß der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am Dienstag, dem 6. Sept. um 20 Uhr, in Montabaur, Haus Mons-Tabor den DokumentarfilmKehrtwende", Landwirt­schaft ohne Gift" zeigt. Im Anschluß findet eine Diskussion statt.

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