Montabaur 8/29/83
dem Ausschluß befangener und zusätzlich fehlender Ratsmitglieder nicht beschlußfähig war. Darüber hinaus wurden auch mit Rücksicht auf die fast 4 Stunden andauernde Sitzung 2 Tagesordnungspunkte vertagt.
Die noch verbliebenen und vom Rat getroffenen Entscheidungen, die zum Teil auch in nichtöffentlicher Sitzung getroffen wurden, sind nachstehend wiedergegeben:
Maßfestsetzungen für Grabmale sollen geändert werden
Nach Auffassung des Rates sind die jetzigen Stärkefestsetzungen für stehende Grabmale auf Reihen- und Einzelgrabstätten zu hoch und somit auch für die Erwerber von Grabmalen zu kostspielig. Die derzeit gültige Satzungsregelung sieht vor, daß Grabmale auf Reihengrabstätten mindestens 15 cm, auf Wahl-Grabstätten zwischen 18 cm und hcöhstens 25 cm stark sein müssen. Die Stärkefestsetzung wurde insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Standfestigkeit der Grabmale festgelegt. Nach einstimmiger Aussage des Rates müßte aber auch bei Festlegung einer Mindeststärke von 12 cm eine ausreichende Standsicherheit gewährleistet werden können.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde daher beauftragt, einen Satzungsentwurf zur Änderung der bislang gültigen Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen zu erarbeiten mit dem Ziel, die Stärkefestsetzung für Grabmale einheitlich auf mindestens 12 cm Stärke festzulegen.
Freileitung entlang der Alten Straße soll demontiert und durch Erdverkabelung ersetzt werden
Nach den Ermittlungen der Kevag belaufen sich die Kosten für die Demontage der zur Zeit vorhandenen 20 KV-Freileitung entlang der Alten Straße einschließlich der zum Ersatz vorzunehmenden Erdverkabelung auf 55.500,- DM zuzüglich Mehrwertsteuer. Diese Kosten sind von der Gemeinde aufzubringen. Durch einstimmige Ratsaussage wurden die genannten Konditionen gebilligt, d.h. diese Maßnahme soll ausgeführt und von der Gemeinde finanziert werden. Hinsichtlich des Zeitpunktes, zu welchem die Arbeiten ausgeführt werden sollen, wurde festgelegt, daß die Erdverkabelung im Rahmen der Ausbauarbeiten an der Alten Straße vorgenommen werden sollen und zwar nachdem die Wasser-und Kanalversorgungsleitungen einschließlich der Hausanschlüsse verlegt sind.
Forsteinrichtungswerk beschlossen
Um einen Überblick über den tatsächlichen Forstbestand zu erhalten, wurde dem Rat ein umfassendes Planwerk in der Sitzung vorgelegt. Darüber hinaus gab der Leiter des Forstamtes Montabaur einen Bericht über die Gesamtsituation im Gemeindewald Großholbach. Die Größenordnung des Gemeindewaldes sowie die dort vorkommenden Baumbestände sind nachstehend aufgeführt:
Die Gesamtbetriebsfläche beträgt 143,2 ha. Hiervon entfallen auf den Wirtschaftswald (Höchwald) 139 ha, auf Nichtholzboden und Nebenflächen entfallen 4,2 ha.
Die Baumarten, geordnet nach der Häufigkeit des Vorkommens sind wie folgt einzustufen :
Fichte 39 %, Kiefer 17 %, Buche 16 %, Traubeneiche 16 %,
Esche 6 %, Bergahorn 6 %, Hainbuche 3 %, Douglasie 2 %, , Europäische Lärche 2 %, Japanische Lärche 1 %.
Der Laubholzanteil beträgt 38 %, der Nadelholzanteil 62 %.
Zum Allgemeinzustand des Gemeindewaldes wurde ausgesagt, daß auch hier bereits Teile immissionsgeschädigt sind.
Zur Erhaltung und Pflege des Bestandes sollen innerhalb der nächsten 10 Jahre folgende Maßnahmen duref/geführt werden : Kulturpflege auf 14,1 ha Jungbestandspflege auf 5,8 hä,
Durchforstung auf 127,7 ha,
Astungsarbeiten auf 4,5 ha.
Letztendlich wurde auch noch die Neufestsetzung der Hiebsätze bekanntgegegeben. Danach sollen eingeschlgen werden:
23 fm Eiche, 115 fm Buche, 152 fm Fichte,'81 fm Kiefer.
Ausbau der Kirchstraße (Teilbereich) in Auftrag gegeben
Bereits zu einem früheren Zeitpunkt hatte der Rat festgelegt, daß im Jahre 1983 ein Teilbereich der Kirchstraße ausgebaut werden soll. Die Ausbaustrecke wurde festgelegt von der Ecke der Friedhofsmauer bis zürn Friedhofseingang.
Inzwischen wurde von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Ausschreibung der erforderlichen Arbeiten durchgeführt. Das Submissionsergebnis wurde dem Rat zur Kenntnis gegeben. Unter Zugrundelegung der Ausschreibungsergebnisse erfolgte daraufhin in der Sitzung am 13.7.1983 die Auftragsvergabe an die billigstbietende Firma. Das Auftragsvolumen beträgt ca. 23.000,- DM. Mit den Arbeiten soll in den nächsten Wochen begonnen werden.
Neuanstrich des Gemeindehauses in Auftrag gegeben Durch einstimmigen Beschluß wurden v.Rat die Aufträge zum Neuanstrich des Gemeindehauses, ehem.Schule, sowie des damit im Zusammenhang stehenden Gerüstbaues vergeben.
NENTERSHAUSEN:
Turnhalle geschlossen
In der Ferien-Urlaubszeit vom 23.7. - 27.8.1983 ist die Turnhalle mit Ausnahme an den Kirmestagen (12. - 15.8.1983) geschlossen.
Perne, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 15.7.1983
Ober eine sehr komplexe Tagesordnung hatte der Rat am Freitag, 15.7.1983 zu befinden. Bevor mit der eigentlichen Ratsarbeit begonnen wurde, verpflichtete Ortsbürgermeister Perne | das in den Rat nachgerückte Mitglied Horst Acht durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der mit dem Ratsmandat ; verbundenen Rechte und Pflichten. '
Herr Acht wurde in den Rat berufen, nachdem Alfons Icken- roth bedingt durch Wohnsitzwechsel sein Ratsmandat aufgeben mußte. Herr Ickenroth mußte darüber hinaus auch die Mitgliedschaft in den Gemeindeausschüssen aufgeben, so daß zu deren Vervollständigung eine Nachwahl erforderlich wurde. Diese Wahl wurde in offener Abstimmung d.h. durch Handzeichen durchgeführt. Zürn Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses und Stellvertreter des Rechnungsprüfungsausschusses wurde einstimmig bei einer Enthaltung Horst Acht gewählt.
Von den nach der Wahlhandlung poch anstehenden 11 Tagesordnungspunkten im öffentlichen Teil der Sitzung werden nachstehend die wichtigsten Entscheidungen wiedergegeben: Neue Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzungen beschlossen Um die Problematik zu verdeutlichen, die den Ersatz der bislang gültigen Satzungen durch eine neue Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzung notwendig erscheinen lassen, nahm der zuständige Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur an der Sitzung teil. Er erläuterte die gravierendsten Unterschiede zwischen der bisherigen und der neuen Satzungsregelung. Nach Aussagen des Sachbearbeiters stellen diese Veränderungen den Vollzug der in jüngster Zeit vom Bundesverwaltungsgericht erlassenen Entscheidungen im Beitragsrecht dar. Denn die neuesten Entscheidungen der obersten Gerichtsbarkeit hätten einige bislang strittige Verfahrensweisen im Beitragsrecht eindeutig abgeklärt und somit die Möglichkeit geschaffen,
. eine größere Praktikablität und Beitragsgerechtigkeit erreichen zu können.
Um dies jedoch in die Praxis umsetzen zu können, bedürfe es dem Erlaß neuer Satzungen.
Die Unterschiede zwischen dem bishetigen und dem neu erlassenen Satzungsinhalt sind:
1 .
Kinderspielplätze werden nicht mehr in den beitragsfähigen Aufwand.einbezogen, d.h. die Kosten werden ausschließlich von der Gemeinde getragen.
2. Sogenannte Hinterliegergrundstücke, das tsind solche , die nur mit einer wegemäßigen Verbindung an die Erschließungsanlage angrenzen, waren bei dem bislang gültigen Satzungsrecht bevorteilt, weil die Tiefenbegrenzung von der Erschließungsanlage zum Beispiel Straße aus gerechnet wurde und daher nur ein kleiner Teil der Grundstücke selbst beitragspflichtig wurden.

