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Montabaur 7/29/83

dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung

des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

(2) Absatz 2 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennut- zungsolanes oder der Satzung.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechts­verletzung begründen können, gegenüber der Gemeindever­waltung geltend gemacht worden ist.

Die Bebauungsplanänderung hat zum Jnhalt:

DieTextfestsetzung Nr. 3 zum BebauungsplanNicht überbau­bare Grundstücksflächen sind von jeglicher Bebauung freizuhal­ten") wird ersatzlos aufgehoben.

Die Änderung bezieht sich auf den gesamten Bereich des Bebau­ungsplanesOber der Kirch". Der Bereich des Bebauungsplanes wird im groben wie folgt begrenzt:

im Norden: von der Friedhofsfläche und dem entlang des Friedhofes verlaufenden Wirtschaftsweg im Osten: von der StraßeOber der Kirch"

im Süden: von der Kirchstraße

im Westen: von der Schulstraße

5431 Girod, 14. Juli 1983 Leber, Ortsbürgermeister

Kulturamt Westerburg

Öffentliche Bekanntmachung

I. LADUNG ZUM ANHÖRUNGS- UND ERLÄUTERUNGS­TERMIN ÜBER DIE ERGEBNISSE DER WERTERMITT­LUNG

Im Flurbereinigungsverfahren Girod, Westerwaldkreis, liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung am

Donnerstag, dem 11. August 1983 und am Montag, dem 15. August 1983 jeweils in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr im Gasthaus Schönberger in Girod zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Zu den vorstehend angegebenen Zeiten werden Beauftragte des Kulturamtes zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein.

Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung wird gemäß § 32 des Flurbereinigpngsge- setzes FlurbG - in der . Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546) auf

Dienstag, den 16. August 1983 - vormittags 9.00 Uhr im Gasthaus Schönberger in Girod anberaumt, zu dem die Beteiligten liiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im einzelnen durch den Kulturamtsvorsteher erläutert.

Jedem Besitzstand wird ein Auszug aus dem Besitzstandsnach­weis zugestellt, der seine zum Flurbereinigungsverfahren zugezogenen Grundstücke mit Wertermittlungsergebnisse ent­hält. Miteigentümer bzw. Miterben erhalten nur einen Auszug; dieser wird dem in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle eingetragenen bzw. dem am Ort wohnhaften Mitbeteiligten oder dem gemeinsamen Bevollmächtigten zugestellt.

Es ist dessen Sache, den Auszug den übrigen Miteigentümern

zugänglich zu machen.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläute­rungstermin vorgebracht oder schriftlich erhoben werden.

Die schriftlichen Einwendungen müssen jedoch innerhalb einer Frist von 2 Wochen, beginnend mit dem 16.8.1983, bei dem Kulturamt in Westerburg (Flurbereinigungsbehörde) eingegan­gen sein. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt werden.

Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung rechtskräftig geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Flurbereinigungs­gebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muß, daß ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Flur­bereinigungsgebietes einzusehen.

II. LADUNG ZUM PLANWUNSCHTERMIN Im Anschluß an den Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung am 16. August 1983 beginnt der Termin zur Abgabe der Planwünsche gemäß § 57 FlurbG, wozu hiermit ebenfalls alle Beteiligten geladen werden.

Alle Beteiligten werden darauf hingewiesen, daß die Entgegen­nahme der Planwünsche in der Zeit vom 16. August 1983 voraussichtlich bis bis 30. Nov. 1983 erfolgen wird.

Jeder Beteiligte erhält in dieser Zeit eine besondere Ladung zur Einzelverhandlung. Es wird nur im Ausnahmefall und nur für auswärts wohnhafte Beteiligte möglich sein, bereits am 16.8.1983 ihren Planwunsch Vorbringen zu können.

Läßt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertre­ten, so muß der Flurbereinigungsbehörde eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden, Vollmachtsvordrucke können beim Kulturamt in Westerburg angefordert oder bei der Offenlegung am 11. und 15.8.1983 in Empfang genommen werden.

Zur Legitimationsführung, d.h. zür Feststellung der Erben von verstorbenen Grundbucheigentümern bzw. Berechtigten sind die erforderlichen Urkunden wie Testamente, Erbscheine, Auszüge aus dem Grundbuch zum Planwunschtermin mitzu­bringen.

Ein Abdruck der Ladung liegt bei den Verbandsgemeindeverwal­tungen in Montabaur und Wallmerod sowie bei den Ortsbürger­meistern in Girod, Großholbach, Nomborn, Heilberscheid, Nen­tershausen, Ruppach-Goldhausen, Steinefrenz und Dreikirchen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Der Kulturamtsvorsteher Herz, Regierungsdirektor.

HEILBERSCHEID:

Urlaub des Ortsbürgermeisters

Ortsbürgermeister E. Reichwein befindet sich in der Zeit vom 29.7. bis 20.8. in Urlaub.

Die Vertretung übernimmt der I. Ortsbeigeordnete H.J. Schmidt. Reichwein, Ortsbürgermeister

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GR0SSH0LBACH:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 13.7.1983

Von den zunächst anstehenden 7 Tagesordnungspunkten im öffentlichen Teil der Sitzung wurde lediglich über 3 ab schließend entschieden. Entscheidungen zu der angestrebten Änderung des BebauungsplanesIm Langengarten" sowie zur Erweiterung des BebauungsplanesNeuwiese-Kreuzwiese- Strüthdhen" konnten nicht getroffen werden, da der Rat wegen