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Montabaur 6/29/83

5431 Horbach. Gegebenenfalls wende man sich auch dftekt an die Verbandsgemeindeverwaltung 5430 Montabaur,

Tel. 02602/1960.

Meuer, Ortsbürgermeister

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom 7.7.1983

Investitionskatalag für die Jahre 1983 - 1987 zusammengestellt

Im Rahmen der Vorberatungen für die Aufstellung des Haus­haltsplanes .1984 ist u.a. auch die Aufstellung eines sogenannten Investitionsprogrammes notwendig. Hier soll die Gemeinde die Maßnahmen festschreiben, die in den kommenden Jahren auf Kosten der Gemeinde durchgeführt werden sollen.

Durch einstimmigen Beschluß des Rates wurden für den Zeit­raum 1984- 1987 folgende Maßnahmen für eine Realisierung vorgesehen:

1984

1. Bereitstellung von Mitteln für die Verkabelung und die Straßenbeleuchtung im NeubaugebietKleines Hühfeld"

2. Deckenerneuerung Sportplatz (sofern in 1983 noch nicht ausgeführt)

3. Bau eines Mehrzweck- bzw. Umkleidehauses am Sportplatz (sofern in 1983 noch nicht ausgeführt)

4. Renovierungsmaßnahmen am Backhaus, Backesweg 4 (Erneuerung der Fenster und Türen)

1985

1. Bereitstellung von Mitteln für den Ausbau der L 326, Orts­durchfahrt Horbach

2. Endausbau der Westerwald- und Gartenstraße im Neubauge­bietKleines Hühfeld"

3. Bau eines Kinderspielplatzes im NeubaugebietKleines Hühfeld"

4. Ggfs. Straßenreparaturarbeiten

5. Ausbau Feldweg zwischen Weg zum Sportplatz und Linsinger Weg

1986

1. Bau einer Einsegnungs- und Leichenhalle auf dem Friedhof

2. Reparaturen an Ortsstraßen

1987

Übernahme von noch nicht realisierten^Maßnahmen aus Vor­jahren.

A

GIROD:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am DIENSTAG, 26. Juli 1983 um 20.30 Uhr

im Schützenhaus statt.

TAGESORDNUNG:,

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Festsetzung des Quadratmeterpreises für Mehr- oder Minder­abfindungen innerhalb der Ortslagen Girod und Kleinholbach

2. Genehmigung des Vertrages mit der Deutschen Bundesbahn bezügl. der Ersatzmaßnahmen im Zuge des Rückbaues der Feldwegeüberführungen bei Kilometer 15,195 der Strecke Staffel - Siershahn

3. Genehmigung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes zum Ausbau der B 49

4. Ergänzungsbeschluß zum Gemarkungsgrenzausgleich Girod - Kleinholbach - Großholbach

5. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 24.5. 1983

6. Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes der Gemeinde für den Planungs­zeitraum 1983-1987.

7. Genehmigung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushal'tsjahr 1982.

8. Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1982. ,

9. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe zur Ausführung von Instandsetzungsarbeiten am Gemeinde­haus

10. Beratung und Beschlußfassung überden Bebauungs-und GrünordnungsplanCampingplatz Freimühle"

I. Züstimmungsbeschluß

2. Sätzungsbeschluß gern. § 10 BBauG

11. Abnahme des Gemeinderaumes im Schützenhaus und Be- schlußfassunqTiber die Auszahlung des Baukostenzuschusses

12. Verschiedenes.

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 24.5.1983 (nichtöffentlicher Teil)

2. Verschiedenes.

5431 Girod, 18.7.1983 Leber, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanänderungOber der Kirch" der Ortsgemeinde Girod

Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 6.7.1983 Az. 6a60 610-13 nachstehende Genehmigung^erteilt:

Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungs­planes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebau recht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundesbaugesetz und die Weitergeltung städtebau­licher Pläne vom 1o.11.1982 (GVBI. S. 422) die Genehmigung erteilt.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die Begründung und die geänderten Textfestsetzungen.

Diese Genehmigung wird hiermit gern. § 12 des Bundesbau­gesetzes öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Die Änderungsunterlagen können bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 201,5430 Montabaur, während den Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44c und 155 a Bundesbauge­setz sowie auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz (GemO) hingewiesen.

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädi­gungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner­halb von drei Jahren nach Ablauf .des Kalenderjahres ,in dem

die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile ein­getreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 8 Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Eine Verletzung von Verfahrens-und Form Vorschriften