Montabaur 6/29/83
5431 Horbach. Gegebenenfalls wende man sich auch dftekt an die Verbandsgemeindeverwaltung 5430 Montabaur,
Tel. 02602/1960.
Meuer, Ortsbürgermeister
Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom 7.7.1983
Investitionskatalag für die Jahre 1983 - 1987 zusammengestellt
Im Rahmen der Vorberatungen für die Aufstellung des Haushaltsplanes .1984 ist u.a. auch die Aufstellung eines sogenannten Investitionsprogrammes notwendig. Hier soll die Gemeinde die Maßnahmen festschreiben, die in den kommenden Jahren auf Kosten der Gemeinde durchgeführt werden sollen.
Durch einstimmigen Beschluß des Rates wurden für den Zeitraum 1984- 1987 folgende Maßnahmen für eine Realisierung vorgesehen:
1984
1. Bereitstellung von Mitteln für die Verkabelung und die Straßenbeleuchtung im Neubaugebiet „Kleines Hühfeld" •
2. Deckenerneuerung Sportplatz (sofern in 1983 noch nicht ausgeführt)
3. Bau eines Mehrzweck- bzw. Umkleidehauses am Sportplatz (sofern in 1983 noch nicht ausgeführt)
4. Renovierungsmaßnahmen am Backhaus, Backesweg 4 (Erneuerung der Fenster und Türen)
1985
1. Bereitstellung von Mitteln für den Ausbau der L 326, Ortsdurchfahrt Horbach
2. Endausbau der Westerwald- und Gartenstraße im Neubaugebiet „Kleines Hühfeld"
3. Bau eines Kinderspielplatzes im Neubaugebiet „Kleines Hühfeld"
4. Ggfs. Straßenreparaturarbeiten
5. Ausbau Feldweg zwischen Weg zum Sportplatz und Linsinger Weg
1986
1. Bau einer Einsegnungs- und Leichenhalle auf dem Friedhof
2. Reparaturen an Ortsstraßen
1987
Übernahme von noch nicht realisierten^Maßnahmen aus Vorjahren.
A
GIROD:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am DIENSTAG, 26. Juli 1983 um 20.30 Uhr
im Schützenhaus statt.
TAGESORDNUNG:,
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Festsetzung des Quadratmeterpreises für Mehr- oder Minderabfindungen innerhalb der Ortslagen Girod und Kleinholbach
2. Genehmigung des Vertrages mit der Deutschen Bundesbahn bezügl. der Ersatzmaßnahmen im Zuge des Rückbaues der Feldwegeüberführungen bei Kilometer 15,195 der Strecke Staffel - Siershahn
3. Genehmigung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes zum Ausbau der B 49
4. Ergänzungsbeschluß zum Gemarkungsgrenzausgleich Girod - Kleinholbach - Großholbach
5. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 24.5. 1983
6. Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes der Gemeinde für den Planungszeitraum 1983-1987.
7. Genehmigung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushal'tsjahr 1982.
8. Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1982. ,
9. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe zur Ausführung von Instandsetzungsarbeiten am Gemeindehaus
10. Beratung und Beschlußfassung überden Bebauungs-und Grünordnungsplan „Campingplatz Freimühle"
I. Züstimmungsbeschluß
2. Sätzungsbeschluß gern. § 10 BBauG
11. Abnahme des Gemeinderaumes im Schützenhaus und Be- schlußfassunqTiber die Auszahlung des Baukostenzuschusses
12. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 24.5.1983 (nichtöffentlicher Teil)
2. Verschiedenes.
5431 Girod, 18.7.1983 Leber, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Ober der Kirch" der Ortsgemeinde Girod
Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 6.7.1983 Az. 6a60 610-13 nachstehende Genehmigung^erteilt:
Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebau recht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundesbaugesetz und die Weitergeltung städtebaulicher Pläne vom 1o.11.1982 (GVBI. S. 422) die Genehmigung erteilt.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die Begründung und die geänderten Textfestsetzungen.
Diese Genehmigung wird hiermit gern. § 12 des Bundesbaugesetzes öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Die Änderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 201,5430 Montabaur, während den Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44c und 155 a Bundesbaugesetz sowie auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) hingewiesen.
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf .des Kalenderjahres ,in dem
die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 8 Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Eine Verletzung von Verfahrens-und Form Vorschriften

