Einzelbild herunterladen

Montabaur 9/29/83

Nach der neuen Regelung sollen die wegemäßigen Verbin­dungen bei der Ermittlung der Tiefenbegrenzung nicht berücksichtigt werden, d.h. diese Grundstücke werden künf­tig gleich den übrigen unmittelbar an die Erschließungsanlage angrenzenden Grundstücke behandelt.

3. Für Gewerbegrundstücke wird durch die Reduzierung des Ge­werbezuschlages von 40 auf 20% eine Entlastung bewirkt.

Dies schien angezeigt, da für diese Grundstücke eine Eck- grundstücksvergünstigurig nicht vorgesehen und darüber hinaus durch die zumeist höhere Geschoßflächenzahl ohne­hin eine höhere Beitragsbelastung zu verzeichnen ist.

4 Eckgrundstücke an Gemeindestraßen sollen nicht stärker belastet werden, als Mittelliegergrundstücke, Um dem Rech­nung zu tragen, wurde festgelegt, daß die Grundstücke, die an zwei Gemeindestraßen angrenzen, jeweils nur noch mit 50 % bei drei angrenzenden Gemeindestraßen jeweils nur noch mit 33 1/3 % belastet werden.

5. Bordsteinanlagen werden künftig bei Kostenspaltung, d.h. wenn z.B. zunächst die Fahrbahn und anschließend zeitlich versetzt der Bürgersteig ausgebaut wird, stets der Fahrbahn zugeordnet.

Nach Abschluß der Erläuterungen wurden die Satzungen zur Abstimmung-gestellt. Für den Erlaß einer neuen Erschließungs­beitragssatzung votierten 13 Ratsmitglieder bei einer Gegen­stimme.

Der Beschluß zum Erlaß einer neuen Ausbaubeitragssatzung erfolgte einstimmig.

Weitere Beschlösse zum BebauungsplanentwurfPfadfeld - Wiesenmorgen" gefaßt

Bereits in der vorangegangenen Sitzung standen zwei Entschei­dungen zum BebauungsplanentwurfPfadfeld - Wiesenmorgen" an. Eine Beschlußfassung konnte jedoch wegen der Beschluß­unfähigkeit des Rates, bedingt durch das Fehlen sowie die Be­fangenheit einiger Ratsmitglieder nicht erfolgen. Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung kann in solchen Fällen in der darauffolgenden Sitzung mit vermindertem Quorum beschlossen werden. Dies versetzte den Rat in die Lage, in der Sitzung am 15.7.1983 zunächst die Fortführung des Bebau­ungsplanverfahrensPfadfeld - Wiesenmorgen" zu beschließen.

Es wurde die Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf in der vorgelegten Form erklärt. Anschließend wurde die Offenlage des Planentwurfes nebst Text und Begründung gemäß § 2 Abs. 6 BBauG beschlossen.

Danach,ordnete der Rat für den Bereich des Bebauungsplanes Pfadfeld - Wiesenmorgen" das Baulandumlegungsverfahren an. Mit der Durchführung wurde der Umlegungsausschuß beauf­tragt. Die Durchführung des Baulandumlegungsverfahrens soll eine geordnete bauliche Entwicklung gewährleisten.

Anordnung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet des BebauungsplanesSteinbitz" beschlossen

Um gleichfalls eine geordnete bauliche Entwicklung zu gewähr­leisten, beschloß der Rat die Anordnung des Umlegungsverfah­rens für das Baugebiet des BebauungsplanesSteinbitz" einschl. der Flurstücke im BereichIm Pfadfeld"In der Steinbitz" undAuf dem Hilgers". Das Umlegungsverfahren erhält die Be­zeichnungSteinbitz". Das Umlegungsgebiet liegt westlich des Ortskerns von Nentershausen und wird wie folgt begrenzt:

im Norden durch die verlängerte Bergstraße , im Osten durch die Neustraße unter teilweisem Ausschluß der bebauten Grund­stücke, im Süden durch die Heilberscheider Straße und im Westen durch die Planbereichsgrenze des Bebauungsplanes Steinbitz", die im Abstand von 70 - 150 m östlich der A 15 (Autobahn Köln/Frankfurt) verläuft. Die im einzelnen in das Umlegungsverfahren einbezogenen Grundstücke werden in einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung noch bekanntgegeben.

industriebebauungsplan geändert und Erlaß einer Veränderungs­sperre beschlossen

Der Rat beschloß den Industriebebauungsplan für einen Teil­bereich, der begrenzt wird: im Norden von dem Flurstück Nr. 2822, von der Wegeparzelle Nr. 5649/1 (teilweise); den Flur­stücken Nr. 2850 und 2873 sowie der Wegeparzelle Nr. 5650/1 (teilweise) im Osten von den Wegeparzellen Nr 5650/1 und 5650/2, im Süden von der Wegeparzelle Nr. 5648, im Westen von der Bundesstraße 49, zu ändern.

Die Entscheidung wurde damit begründet, daß im Bereich des GE-Gebietes des Industriebebauungsplanes Parzellen liegen, auf denen der Grundschulstandort vorgesehen ist.

Dieser Teil des Bebauungsplanes wird zur Zeit noch als. Gewerbe­gebiet ausgewiesen. Um die Errichtung der Grundschule zu er­möglichen, müssen die bauleitplanmäßigen Voraussetzungen in Form einer Umwandlung zu einer Fläche für den Gemeinbe­darf geschaffen werden. Darüber hinaus soll, um eine Einbin­dung der Grundschule in die Umgebung zu gewährleisten, auch die umgebende gewerbliche Baufläche in die Bebauungsplanände­rung einbezogen und teilweise in eine Wohnbaufläche umgewan­delt werden.

Anschließend beschloß der Rat den Erlaß einer Satzung über eine Veränderungssperre für den Teilbereich des Industrie­bebauungsplanes, der geändert werden soll.

Dadurch soll gewährleistet werden, daß zum gegenwärtigen Zeitpunkt in diesem Bereich keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden können, die letztendlich den Bau der Grundschule zum Scheitern bringen könnten.

Änderung des BebauungsplanesIm Strichen" u.a. beschlossen

Im Bereich der Grundstücke 3673,3672 und andere soll der Neubau des Feuerwehrgerätehauses errichtet werden. Der Bebau­ungsplanIm Strichen" u.a. Sieht für dieses Gebiet die Auswei­sung einer privaten Grünfläche vor. Um die Errichtung des Feuer­weh rgerätehauses zu ermöglichen 1 , sind die bauleitplanmäßigen Voraussetzungen in Form der Umwandlung in Bauflächen zu schaffen. Der Rat beschloß darau&in, den Bebauungsplan Im Strichen u.a." im Bereich der Grundstücke Nr. 80/1,80/2 (Flur 13); Flurstücke Nr. 3664 bis 3673 (Flur 36) dergestalt zu ändern, daß für diese Grundstücke eine andere Nutzungsart und zwar eine Mischbaufläche bzw. Fläche für den Gemeinbe­darf ausgewiesen wird.

Investitionskatalog der Gemeinde vervollständigt

Für die mittelfristige Finanzplanung und für die Aufstellung des Haushaltsplanes 1984 ist die Vervollständigung der Investi­tionsliste. d.h. eine Zusammenstellung der Maßnahmen,die von der Gemeinde in den kommenden Jahren durchgeführt und finanziert werden sollen, erforderlich. Der Rat erklärte hierzu, daß grundsätzlich an dem im Vorjahr und im Haushalts­plan 1983 ausgewiesenen Investitionsprogramm festgehalten werden soll. Als zusätzliche Maßnahmen sollen aufgenommen werden:

1984

ErschließungIm Strichen u.a." i'm Zusammenhang mit dem Bau des Feuerwehrgerätehauses

1985

ErschließungSteinbitz"

ErschließungPfadfeld/Wiesenmorgen"

1986

Erschließung im Bereich des IndustriebebauungsplanesIm Wolfen" im Zusammenhang mit der Errichtung der Grund­schule

Weitere Erschließungsmaßnahmen im Bäugebiet f , Pfadfeld/ Wiesenmorgen".

Die vorstehend genannten Ergänzungen im Investitionspro­gramm stehen alle im-Zusammenhang mit den zuvor bereits erläuterten Ratsentscheidungen.