Montabaur 4/29/83
Gleichzeitig wird auf die §§.44c und 155 a Bundesbaugesetz sowie auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) hingewiesen.
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres ,in dem
die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
S155 a Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- Und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
(2) Absatz 2 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1' und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34;
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Die Bebauungsplanänderung hat zum Inhalt:
1. Die Festsetzung über die Mindestgröße für die Bauplätze wird von 700 qm auf 450 qm herabgesetzt.
2. Im Bereich „Farenau" wird teilweise ein Grunddienstbarkeitsweg ausgewiesen
3. Im Bereich der Spedition Diel wird als Zuwegung zu den in • Richtung Eigendorf gelegenen Grundstücke ein Feldweg
ausgewiesen.
4. Statt der mn Bebauungsplan ausgewiesenen Verbindungsstraße zwischen dem Hemchenweg und der neu anzulegenden Planstraße „A" wird ein 1,50 m breiter Fußweg ausgewiesen.
5. Im Bereich der Parzellen 15/369 (tlw.), 14/369,370,371,372, 373 (tlw.) werden zwei Parzellen gebildet und eine Bebauung in Dappelhausweise zugelassen.
6. In der Verlängerung der Bonner Straße wird der vorhandene 2,50 m breite Fußweg so ausgeweitet, daß zwei Bauplätze ausgewiesen werden.
7. im Bereich der Flurstücke 509, 375/2, 374/2,478, 479, 480, 481,483 wird die Baugrenze bis auf 3,00 rp.an die Eigentumsgrenze herangeführt.
8. Im Bereich des Grundstückes Flur 4, Parzelle 508 wird die Nutzungsgrenze dergestalt geändert, daß sie an der jetzigen Eigentumsgrenze d$s Flurstückes vorbeiführt.
Das Plangebiet „Hemchen" umfaßt im wesentlichen den Bereich westlich der Landesstraße Nr. 312 (Hauptstraße) zwischen dem Wirtschaftsweg Nr. 2232/2, einer Parzellentiefe entlang der
Straße „Im Wiesengrund" , der Grabenparzelle Nr. 2226, dem Hemchenweg und dem Talweg.
5430 Montabaur, 14. Juli 1983 Dr. Pössel-Dölken, Bürgermeister
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JUSO AG Montabaur Juso-Termine zum Vormerken
Sonntag, 24.7., 10.00 Uhr, Sitzung des Juso-Kreisvorstandes in Höhr-Grenzhausen
Montag, 1.8.,20.00 Uhr Arbeitskreis „Frieden und Abrüstung" in Westerburg
Sonntag, 7.8., 10.00 Uhr Sitzung des Juso-Kreisvorstandes in Rennerod
23. - 25.9. Wochenendseminar: Auseinandersetzung des demokratischen Sozialismus mit dem Marxismus-Leninismus 30.9. - 2.10. Juso-Kongreß gegen Arbeitslosigkeit und Sozialab- j. bau in Frankfurt
30.9. - 2.10. Wochenendseminar am Wiesensee mit dem Jugendwerk der Arbeiterwohlfahrt für Jugend und Schülerzeitungsredak- teure
15. - 22.10. Westerwälder Friedenswoche der Jungsozialisten 28. - 30.10. Fahrt zum Konzentrationslager Dachau.
11. -16.11. Studienfahrt in die DDR (Termin noch nicht ,, sicher) ül’i
JSG Horressen - Eschelbach - Eigendorf - Stahlhofen
Montag, 25.7.1983,18.00 Uhr Trainingsbeginn für die Jugend*- mannschaften B 1, B 2 und B 3.
Die Abholung der Spieler erfolgt gegen 17.30 Uhr.
AHRBACHGEMEINDEN
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Auftrag für Errichtung eines Parkplatzes am Friedhof Ruppach wurde vergeben - mit den Arbeiten einschl. Friedhofserweiterung wird umgehend begonnen
Aufgrund einer entsprechenden Ausschreibung hatte der Orts- gemeinderat im Oktober vergangenen Jahres die Arbeiten für j die Erweiterung des Friedhofes Ruppach an die Fa. Heinrich ^ Rudolf, Bannberscheid, als günstigsten Bieter vergeben. ^
Als es kurz darauf gelang, das Grundstück zwischen jetzigem Friedhof und Kreisstraße günstig zu erwerben, wurde beschlossen, hier einen Parkplatz zu errichten und die Arbeiten in einer Gesamtkonzeption zusammen mit der oberhalb des jetzigen Friedhofs vorgesehenen Friedhofserweiterung ausführen zu lassen. ,
Für die Ausführung beider Projekte war die Einholung ver- I
schiedener Genehmigungen erforderlich, die jetzt vollständig vorliegen.
Da der Beginn der Arbeiten nunmehr aus verschiedenen Gründen wünschenswert und auch erforderlich ist, traf sich der Ortsgemeinderat am 14.7.83 zu einer Dringlichkeitssitzung, um auch noch den Auftrag für die Parkplatzerrichtung zu vergeben. : Den Auftrag erhielt ebenfalls die Fa. H. Rudolf, Bannberscheid, auf der Basis des seinerzeitigen Ausschreibungsergebnisses, da es sich um einen Anschlußauftrag handelt. |
Die Kosten des Parkplatzbaues belaufen sich auf ca. 45.000 DM, 1 der Gesamtauftrag lautet damit über ca. 100.000,- DM.
Nach Abtrag des überschüssigen Bodenmaterials (das zur Begradigung der Friedhofserweiterung gebraucht wird) sind 18 Stellplätze vorgesehen, die in Verbundsteinpflaster angelegt > werden sollen. Bitsprechende Pflanzflächen sollen das Gesamt- yy bild etwas auflockern. Der Parkplatz wird nur von der jetzigen

