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Montabaur 4/29/83

Gleichzeitig wird auf die §§.44c und 155 a Bundesbauge­setz sowie auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz (GemO) hingewiesen.

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädi­gungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner­halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres ,in dem

die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile ein­getreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

S155 a Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- Und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung

des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

(2) Absatz 2 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennut­zungsplanes oder der Satzung.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1' und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34;

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechts­verletzung begründen können, gegenüber der Gemeindever­waltung geltend gemacht worden ist.

Die Bebauungsplanänderung hat zum Inhalt:

1. Die Festsetzung über die Mindestgröße für die Bauplätze wird von 700 qm auf 450 qm herabgesetzt.

2. Im BereichFarenau" wird teilweise ein Grunddienstbarkeits­weg ausgewiesen

3. Im Bereich der Spedition Diel wird als Zuwegung zu den in Richtung Eigendorf gelegenen Grundstücke ein Feldweg

ausgewiesen.

4. Statt der mn Bebauungsplan ausgewiesenen Verbindungs­straße zwischen dem Hemchenweg und der neu anzulegenden PlanstraßeA" wird ein 1,50 m breiter Fußweg ausgewiesen.

5. Im Bereich der Parzellen 15/369 (tlw.), 14/369,370,371,372, 373 (tlw.) werden zwei Parzellen gebildet und eine Bebauung in Dappelhausweise zugelassen.

6. In der Verlängerung der Bonner Straße wird der vorhandene 2,50 m breite Fußweg so ausgeweitet, daß zwei Bauplätze ausgewiesen werden.

7. im Bereich der Flurstücke 509, 375/2, 374/2,478, 479, 480, 481,483 wird die Baugrenze bis auf 3,00 rp.an die Eigentums­grenze herangeführt.

8. Im Bereich des Grundstückes Flur 4, Parzelle 508 wird die Nutzungsgrenze dergestalt geändert, daß sie an der jetzigen Eigentumsgrenze d$s Flurstückes vorbeiführt.

Das PlangebietHemchen" umfaßt im wesentlichen den Bereich westlich der Landesstraße Nr. 312 (Hauptstraße) zwischen dem Wirtschaftsweg Nr. 2232/2, einer Parzellentiefe entlang der

StraßeIm Wiesengrund" , der Grabenparzelle Nr. 2226, dem Hemchenweg und dem Talweg.

5430 Montabaur, 14. Juli 1983 Dr. Pössel-Dölken, Bürgermeister

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JUSO AG Montabaur Juso-Termine zum Vormerken

Sonntag, 24.7., 10.00 Uhr, Sitzung des Juso-Kreisvorstandes in Höhr-Grenzhausen

Montag, 1.8.,20.00 Uhr ArbeitskreisFrieden und Abrüstung" in Westerburg

Sonntag, 7.8., 10.00 Uhr Sitzung des Juso-Kreisvorstandes in Rennerod

23. - 25.9. Wochenendseminar: Auseinandersetzung des demo­kratischen Sozialismus mit dem Marxismus-Leninismus 30.9. - 2.10. Juso-Kongreß gegen Arbeitslosigkeit und Sozialab- j. bau in Frankfurt

30.9. - 2.10. Wochenendseminar am Wiesensee mit dem Jugend­werk der Arbeiterwohlfahrt für Jugend und Schülerzeitungsredak- teure

15. - 22.10. Westerwälder Friedenswoche der Jungsozialisten 28. - 30.10. Fahrt zum Konzentrationslager Dachau.

11. -16.11. Studienfahrt in die DDR (Termin noch nicht ,, sicher) üli

JSG Horressen - Eschelbach - Eigendorf - Stahlhofen

Montag, 25.7.1983,18.00 Uhr Trainingsbeginn für die Jugend*- mannschaften B 1, B 2 und B 3.

Die Abholung der Spieler erfolgt gegen 17.30 Uhr.

AHRBACHGEMEINDEN

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Auftrag für Errichtung eines Parkplatzes am Friedhof Ruppach wurde vergeben - mit den Arbeiten einschl. Friedhofserweite­rung wird umgehend begonnen

Aufgrund einer entsprechenden Ausschreibung hatte der Orts- gemeinderat im Oktober vergangenen Jahres die Arbeiten für j die Erweiterung des Friedhofes Ruppach an die Fa. Heinrich ^ Rudolf, Bannberscheid, als günstigsten Bieter vergeben. ^

Als es kurz darauf gelang, das Grundstück zwischen jetzigem Friedhof und Kreisstraße günstig zu erwerben, wurde beschlos­sen, hier einen Parkplatz zu errichten und die Arbeiten in einer Gesamtkonzeption zusammen mit der oberhalb des jetzigen Friedhofs vorgesehenen Friedhofserweiterung ausführen zu lassen. ,

Für die Ausführung beider Projekte war die Einholung ver- I

schiedener Genehmigungen erforderlich, die jetzt vollständig vorliegen.

Da der Beginn der Arbeiten nunmehr aus verschiedenen Grün­den wünschenswert und auch erforderlich ist, traf sich der Orts­gemeinderat am 14.7.83 zu einer Dringlichkeitssitzung, um auch noch den Auftrag für die Parkplatzerrichtung zu vergeben. : Den Auftrag erhielt ebenfalls die Fa. H. Rudolf, Bannberscheid, auf der Basis des seinerzeitigen Ausschreibungsergebnisses, da es sich um einen Anschlußauftrag handelt. |

Die Kosten des Parkplatzbaues belaufen sich auf ca. 45.000 DM, 1 der Gesamtauftrag lautet damit über ca. 100.000,- DM.

Nach Abtrag des überschüssigen Bodenmaterials (das zur Begradigung der Friedhofserweiterung gebraucht wird) sind 18 Stellplätze vorgesehen, die in Verbundsteinpflaster angelegt > werden sollen. Bitsprechende Pflanzflächen sollen das Gesamt- yy bild etwas auflockern. Der Parkplatz wird nur von der jetzigen