Montabaur 3/29/83
An dieser Stelle auch ein herzlicher Dank an den Sportwart L. Wyrobek, der in diesem Jahr Medenspiele und Clubmeisterschaften voll im Griff hatte,
Auch im Jahre 1983 wird in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung Schwerverletztenzulage gezahlt
Nach einem Zuwendungsbescheid des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 10. Januar 1983 werden auch für das Jahr 1983 Schwerverletztenzulagen gezahlt. Diese betragen, wie in den Vorjahren, 25% der Verletztenrente bei Schwerverletzten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 % und weniger als 75 % und 50 % der Verletztenrente bei Schwerverletzten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 75 und mehr Prozent.
Die Zulagen werden zu den von den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften gezahlten Dauerrenten, für deren Jahresar- ’ beitsverdienst nach § 780 RVO Durchschnittssätze festgesetzt sind, gewährt.JDer Berechnung der Zulagen ist der zum Zeitpunkt der Auszahlung geltende durchschnittliche Jahresarbeitsverdienst sowie der festgestellte Vom-Hundert-Satz der Erwerbsminderung zugrunde zu legen.
Die Zulagen eines anspruchsberechtigten mitarbeitenden Familienangehörigen sind nach dem vom Ministerium festgesetzten fiktiven Jahresarbeitsverdienst in Höhe von 10.440,- DM zu berechnen. Die Zulagen sind auch in diesem Jahr in zwei Raten zu zahlen, und zwar im Juni und im Dezember 1983. Die betroffenen Unfallrentner erhalten eine schriftliche Benachrichtigung.
Kath. Bildungswerk 4
Am 11. Oktober 1983 beginnt das FUNKKOLLEG RELIGION
Es informiert umfassend über unsere christliche Religion und die nichtchristlichen Religionen. Die Themen sind in 4 Blöcke eingeteilt:
Aus den Gemeinden
MONTABAUR
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Wagnerstraße im Stadtteil Eigendorf - „Horresser Pfad" ' Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 1 - 3 BBauG
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 21.10. 1982 die Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen.
Der Planbereich umfaßt einen Teil der Wagnerstraße, die Grundstücke 98/1,98/2, 251/1,251/2 und 73/1 sowie Teilflächen der Grundstücke 176 bis 189, Flur 5, Gemarkung Eigendorf.
Gemäß § 2 a Abs. 1 - 3 BBauG ist die Beteiligung der Bürger an Bebauungsplanverfahren zu ermöglichen.
Zu diesem Zweck gewähren wir Einsichtnahme in die Entwurfsskizze bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur -Bauamt - Konrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 201, in der Zeit
vom 25. Juli 1983 bis 5. August 1983 einschließlich während der Dienststunden montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr. Montabaur, 18.7.1983 *
Dr. Pössel-Dölken, Bürgermeister
1. Grundlegende Elemente religiösen Lebens und die Frage nach Gott,
2. Beschäftigung mit den Weltreligionen, vor allem mit dem Judentum und mit dem Islam,
3. Ursprung und Wesen des Christentums, Wirken, Botschaft und Anspruch Jesu,
christliche Lebensgest?ltung, christliche Gemeinde,
4. Zukunft der Religion,
neue Lebens- und Glaubensformen in kleinen Gruppen und Gemeinschaften
EINLADUNG ZU BEGLEITZIRKELN Wer nicht nur hören und losen, sondern auch mit anderen Teilnehmern Ansichten und Meinungen diskutieren und weiterentwickeln will, ist herzlich eingeladen zu einem Gesprächskreis.
Folgende Orte sind dafür vorgesehen:
Marienstatt / Hachenburg
Höhrv-Schönberg
Westerburg
Montabaur
Höhr-Grenzhausen
Neuhäusel
Weitere Auskünfte und Informationen beim
Kath. Bildungswerk, Auf dem Kalk 11,5430 Montabaur,
Tel. 02602/2051 oder direkt beim
Funkkolleg - Zentralbüro, Robert-Mayer-Str. 20,
6000 Frankfurt 90, Tel. 0611/7 982 556
Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplanänderung „Hemchen" der Stadt Montabaur
Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 6.7.1983 Az. 6ä60 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:
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Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundesbaugesetz und die Weitergeltung städtebaulicher Pläne vom 1o.11.1982 (G VBI. S. 422) die Genehmigung erteilt.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die Begründung und das Deckblatt zum Bebauungsplan.
Diese Genehmigung wird hiermit gern. § 12 des Bundesbaugesetzes öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Die Änderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 201,5430 Montabaur, während den Dienststunden eingesehen werden.
DIENSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG, Rathaus, Großer Markt 10 und Konrad-Adenauer-Platz und Wasserwerk Rathaus, Großer Markt 10, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. BAUAMT (Konrad-Adenauer-Platz) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr.
fernsprechanschiusse Verbandsgemeindeverwaltung 02602/196*0 (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/196.0) I. Beigeordneter der Verbandsgemenide Montabaur Reusch 02602/196.101 (nach Dienstschluß 02602/196.187) Wasserwerk Montabaur nach Dienstschlaß: siehe Bereitschaftsdienst. - RfDAKTIONSSCHLUSS für das Wochenblatt ist jeweils montags 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung.
KONTEN der Verbandsgemeindekasse: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, (BIZ 57051001 ), Nassauischo Sparkasse Montabaur Nr. 803000212 (BLZ 510 50015), Volksbank. Montabaur Nr. 108, (BIZ 57091000), Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 50010060 ) Nr. 10800603, Deutsche Bank Montabaur Nr. 4305959 , (BLZ 57070045 )*.
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