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Montabaur 13/28/83

Die Bebauungsplanänderung erstreckt sich im wesentlichen auf den BereichIm Wiesengrund" /Gelbachstraße" / Hettensteinstraße"ßrunnenstraße"

5431 Heilberscheid, 12. Juli 1983 Reichwein, Ortsbürgermeister .

NOMBORN:

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung ders Ortsgemeinderates Nomborn'ifindet am Montag, 18. Juli 1983, um 20.09' Uhr im Gemeindehaus statt.

TAGESORDNUNG:

ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß

der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1983

2. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau ungspianesOrtslage"

3 Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbei­ten zum Ausbau der Schulstraße 4. Verschiedenes. 1 Bendel, Ortsbürgermeister

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GIROD:

SchützenvereinPunkt 12" e.V. Kleinholbach

Nachdem die Schießanlage fertiggestellt ist, geben wir die Trainingstage bekannt:

montags ab 19.09 Uhr für Jugend und Junioren mittwochs ab 18.09 Uhr für Schüler donnerstags ab 20.09 Uhr für Erwachsene.

Alle Mitglieder sowie interessierte Nichtmitglieder sind dazu recht herzlich eingeladen. 11

In der Ferienzeit Training nur nach Ansprache mit dem jeweili­gen Übungsleiter.

GROSSHOLBACH:

Freiwillige Feuerwehr

Am Freitag, dem 15.7.1983 trifft sich die Freiwillige Feuerwehr Großholbach sowie Festausschuß um 19.30'Uhr im Feuerwehr­gerätehaus. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten. 4

GROSSHOLBACH/GIROD:

Alte Herren Eisbachtaler Sportfreunde

Samstag, 16.7.1983,16.30 : Uhr Heimspiel gegen die Sportkame­raden aus Hattert. Es wird in den roten Trikots gespielt.

NENTERSHAUSEN:

KVK Nentershausen

Da sich für eine mehrtägige Fahrt nach Wien nicht eine aus­reichende Teilnehmerzahl an Vereinsmitgliedern anmeldete, beabsichtigen wir am Samstag, dem 6.8.83*, einen Tagesausflug durchzuführen. 4

Der Ausflug soll mit einem modernen Reisebus ins Siegerland zum Bigge-See führen. *

Hier ist am Nachmittag eine mehrstündige Fahrt mit einem Schiff vorgesehen. Zürn Kaffeetrinken ist auf dem Schiff Gelegenheit gegeben. Vbm Bigge-See aus fahren wir nach Uckerath in dieSchaukelbar". 14

Der gemütl.Abschluß der Fahrt ist ebenfalls in der Schaukelbar. Abfahrt am 6.8.83,12 Uhr vom Marktplatz.Anmeldeschluß 30.7.83. Anmeldungen nimmt Werner Reusch, Nentershausen,

Tel. 06485/724, entgegen.

VfR Nomborn

Am Sonntag, 17.7.83 um 11.09 Uhr findet im Clubhaus eine Spielersitzung für alle Spieler der I. und II. Mannschaft statt. * Um einmal eine Bestandsaufnahme der vereinseigenen Sachen

zu machen zu können, werden alle Spieler gebeten, ihre Trikots, Sporthosen und Stutzen , die nicht persönliches Eigentum snd, mitzubringen.

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ELBERTGEMEINDEN

NIEDERELBERT: öffentliche Bekanntmachung Kanalisationsleitungen stark verschmutzt

Bei Reinigungsarbeiten an den Kanalisationsleitungen wurde in letzter Zeit des öfteren festgestellt, daß die Bestimmungen des § 4 (Begrenzung des Benutzungsrechts) der Entwässerungs­satzung der Verbandsgemeinde Montabaur vom 30.6.1975 von einigen Grundstückseigentümern nicht eingehalten werden. So werden u.a. Speisereste, Fette, Kehricht, stark verunreinigtes Wasser von Baustellen mit Baustoffresten usw. unbefugt in die Straßensinkkästen eingeleitet und führen zu Verstopfungen in der Kanalisationsanlage.

Hier ist insbesondere das Frittierfett zu erwähnen, das beim Einleiten in den Sinkkasten sehr schnell erkaltet und die Ab­flußleitung verstopft.

Mit sehr hohem Kostenaufwand müssen diese Verstopfungen anschließend von der Verbandsgemeinde beseitigt werden. Außerdem ist es schon eine Zumutung für denjenigen, der u.a. 1 die übelriechenden Speisereiste bei der Entleerung der Sink­kästen entfernen muß. 4

Aufgrund dieser Feststellungen wird nachstehend § 4 der' vorgenannten Satzung auszugsweise nochmals veröffentlicht:

Abs. 11 Ziffer 1:

In die Abwasseranlage dürfen nicht eingeleitet werden: Stoffe, die die Leitung verstopfen können (z.B.'Schutt, Sand, Asche, Kehricht, Lumpen, Dung, Schlacht- und Küchenab­fälle und andere feste Stoffe)"

Abs. 4: 4

Betriebe und Haushaltungen, in denen Benzin, Benzol, öle und Fette anfallen, haben nach Anweisung der Verbandsge­meinde Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser einzubauen (Abscheider). Ah und Einbau dieser Vorrichtungen ergeben sich aus den baurechtlichen Bestimmungen. Die Entleerung muß in regelmäßigen Zeit­abständen und bei Bedarf erfolgen. Däs Abscheidegut ist K unverzüglich wegzuschaffen und darf an keiner anderen Stelle dem Leitungsnetz wieder zugeführt werden.

Der Anschlußberechtigte ist für jeden Schaden haftbar, der durch eine versäumte Entleerung des Abscheiders entsteht".

Verstöße gegen § 4 der erwähnten Satzung können mit einer Geldbuße bis zu 10.000,- DM geahndet werden. 4 Es wird daher nochmals um Beachtung dieser Bestimmungen gebeten. 4

5430 Montabaur, 16. Jüli 1983 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bauamt

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 7. Juli 1983

Rat hält am 1982 aufgestellten Investitionsprogramm fest

Grundlage für die mittelfristige Finanzplanung ist u.a. dite Aufstellung eines sogenannten Investitionsprogrammes , in.dem die Investitionsschwerpunkte, die von der Gemeinde zu finan­zieren sind, aufgeführt werden. 4 Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für die Aufstellung des Haushaltsplanes 1984 wurde vom Rat eine Aussage erbeten, inwieweit Änderungen am bestehenden Investitions­programm vorgenommen werden sollen. Einstimmige Aussage des Rates war, daß die in der Sitzung am 2. Sept. 1982 in das .