Montabaur 13/28/83
Die Bebauungsplanänderung erstreckt sich im wesentlichen auf den Bereich „Im Wiesengrund" / „Gelbachstraße" / „Hettensteinstraße" „ßrunnenstraße"
5431 Heilberscheid, 12. Juli 1983 Reichwein, Ortsbürgermeister .
NOMBORN:
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung ders Ortsgemeinderates Nomborn'ifindet am Montag, 18. Juli 1983, um 20.09' Uhr im Gemeindehaus statt.
TAGESORDNUNG:
ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß
der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1983
2. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau ungspianes „Ortslage"
3 Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbeiten zum Ausbau der Schulstraße 4. Verschiedenes. 1 Bendel, Ortsbürgermeister
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GIROD:
Schützenverein „Punkt 12" e.V. Kleinholbach
Nachdem die Schießanlage fertiggestellt ist, geben wir die Trainingstage bekannt:
montags ab 19.09 Uhr für Jugend und Junioren mittwochs ab 18.09 Uhr für Schüler donnerstags ab 20.09 Uhr für Erwachsene.
Alle Mitglieder sowie interessierte Nichtmitglieder sind dazu recht herzlich eingeladen. 11
In der Ferienzeit Training nur nach Ansprache mit dem jeweiligen Übungsleiter.
GROSSHOLBACH:
Freiwillige Feuerwehr
Am Freitag, dem 15.7.1983 trifft sich die Freiwillige Feuerwehr Großholbach sowie Festausschuß um 19.30'Uhr im Feuerwehrgerätehaus. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten. 4
GROSSHOLBACH/GIROD:
Alte Herren Eisbachtaler Sportfreunde
Samstag, 16.7.1983,16.30 : Uhr Heimspiel gegen die Sportkameraden aus Hattert. Es wird in den roten Trikots gespielt.
NENTERSHAUSEN:
KVK Nentershausen
Da sich für eine mehrtägige Fahrt nach Wien nicht eine ausreichende Teilnehmerzahl an Vereinsmitgliedern anmeldete, beabsichtigen wir am Samstag, dem 6.8.83*, einen Tagesausflug durchzuführen. 4
Der Ausflug soll mit einem modernen Reisebus ins Siegerland zum Bigge-See führen. *
Hier ist am Nachmittag eine mehrstündige Fahrt mit einem Schiff vorgesehen. Zürn Kaffeetrinken ist auf dem Schiff Gelegenheit gegeben. Vbm Bigge-See aus fahren wir nach Uckerath in die „Schaukelbar". 14
Der gemütl.Abschluß der Fahrt ist ebenfalls in der Schaukelbar. Abfahrt am 6.8.83,12 Uhr vom Marktplatz.Anmeldeschluß 30.7.83. Anmeldungen nimmt Werner Reusch, Nentershausen,
Tel. 06485/724, entgegen.
VfR Nomborn
Am Sonntag, 17.7.83 um 11.09 Uhr findet im Clubhaus eine Spielersitzung für alle Spieler der I. und II. Mannschaft statt. * Um einmal eine Bestandsaufnahme der vereinseigenen Sachen
zu machen zu können, werden alle Spieler gebeten, ihre Trikots, Sporthosen und Stutzen , die nicht persönliches Eigentum snd, mitzubringen.
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ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT: öffentliche Bekanntmachung Kanalisationsleitungen stark verschmutzt
Bei Reinigungsarbeiten an den Kanalisationsleitungen wurde in letzter Zeit des öfteren festgestellt, daß die Bestimmungen des § 4 (Begrenzung des Benutzungsrechts) der Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur vom 30.6.1975 von einigen Grundstückseigentümern nicht eingehalten werden. So werden u.a. Speisereste, Fette, Kehricht, stark verunreinigtes Wasser von Baustellen mit Baustoffresten usw. unbefugt in die Straßensinkkästen eingeleitet und führen zu Verstopfungen in der Kanalisationsanlage.
Hier ist insbesondere das Frittierfett zu erwähnen, das beim Einleiten in den Sinkkasten sehr schnell erkaltet und die Abflußleitung verstopft.
Mit sehr hohem Kostenaufwand müssen diese Verstopfungen anschließend von der Verbandsgemeinde beseitigt werden. Außerdem ist es schon eine Zumutung für denjenigen, der u.a. 1 die übelriechenden Speisereiste bei der Entleerung der Sinkkästen entfernen muß. 4
Aufgrund dieser Feststellungen wird nachstehend § 4 der' vorgenannten Satzung auszugsweise nochmals veröffentlicht:
Abs. 11 Ziffer 1:
„In die Abwasseranlage dürfen nicht eingeleitet werden: Stoffe, die die Leitung verstopfen können (z.B.'Schutt, Sand, Asche, Kehricht, Lumpen, Dung, Schlacht- und Küchenabfälle und andere feste Stoffe)"
Abs. 4: 4
„Betriebe und Haushaltungen, in denen Benzin, Benzol, öle und Fette anfallen, haben nach Anweisung der Verbandsgemeinde Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser einzubauen (Abscheider). Ah und Einbau dieser Vorrichtungen ergeben sich aus den baurechtlichen Bestimmungen. Die Entleerung muß in regelmäßigen Zeitabständen und bei Bedarf erfolgen. Däs Abscheidegut ist K unverzüglich wegzuschaffen und darf an keiner anderen Stelle dem Leitungsnetz wieder zugeführt werden.
Der Anschlußberechtigte ist für jeden Schaden haftbar, der durch eine versäumte Entleerung des Abscheiders entsteht".
Verstöße gegen § 4 der erwähnten Satzung können mit einer Geldbuße bis zu 10.000,- DM geahndet werden. 4 Es wird daher nochmals um Beachtung dieser Bestimmungen gebeten. 4
5430 Montabaur, 16. Jüli 1983 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bauamt
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 7. Juli 1983
Rat hält am 1982 aufgestellten Investitionsprogramm fest
Grundlage für die mittelfristige Finanzplanung ist u.a. dite Aufstellung eines sogenannten Investitionsprogrammes , in.dem die Investitionsschwerpunkte, die von der Gemeinde zu finanzieren sind, aufgeführt werden. 4 Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für die Aufstellung des Haushaltsplanes 1984 wurde vom Rat eine Aussage erbeten, inwieweit Änderungen am bestehenden Investitionsprogramm vorgenommen werden sollen. Einstimmige Aussage des Rates war, daß die in der Sitzung am 2. Sept. 1982 in das .

