Montabaur 7/28/83
Wiesenfest in Ettersdorf
Am 16. und 17. Juli 1983 lädt der GV „Wohlgemuth" Ettersdorf zu seinem diesjährigen Wiesenfest ein.
Für Unterhaltung und das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Das Fest beginnt am Samstagnachmittag mit einem Dämmerschoppen.
fassung der Verwaltung unerläßlich, neue Satzungen zu verabschieden. Die wesentlichsten Unterschiede zwischen dem bisherigen und dem neu beschlossenen Satzungsinhalt sind:
1. Kinderspielplätze werden künftig nicht mehr in den beitragsfähigen Aufwand einbezogen, d.h. die Kosten werden ausschließlich von der Gemeinde getragen.
AHRBACHGEMEINDEN
BODEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am DONNERSTAG, 21. Juli 1983 um 20.00 Uhr im Sitzungssaal der Ahrbachhalle statt.
TAGESORDNUNG
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1982
2. Kenntnisnahme von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1982
3. Beschlußfassung über die hbushaltsrechnung 1982 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1982
4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Jugendfreizeiten, Jugend lagern, Jugendfahrten und Studienfahrten
5. Beratung und Beschlußfassung über die Durchführung von Astungsarbeiten an der „Sommerlinde" ahn ehemaligen Gemeindegebäude Hauptstraße 31
6. Überprüfung des Benutzungsplanes für die „Ahrbachhalle"
7. Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes für den Planungszeitraum 1983 bis 1987. '
8. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines Benutzungsvertrages für die Benutzung der Ahrbachhalle anläßlich der Kirmes 1983.
2. Verschiedenes.
5431 Boden, 12.7.1983
Eulberg, Ortsbürgermeister
2. Sogenannte Hinterliegergrundstücke, das sind solche, die nur mit einer wegemäßigen Verbindung an die Erschließungsanlage angrenzen, waren bei dem bislang gültigen Satzungsrecht bevorteilt, weil die Tiefenbegrenzung von der Erschließungsanlage z.B. Straße aus gerechnet wurde und daher nur ein kleiner Teil der Grundstücke selbst beitragspflichtig wurde. Nach der neu vorgeschlagenen Regelung sollen die wegemäßigen Verbindungen bei der Ermittlung der Tiefenbegrenzung nicht berücksichtigt werden, d.h. dfese Grundstücke werden künftig gleich den übrigen, unmittelbar an die Erschließungsanlage grenzenden Grundstücke, behandelt
3. Für Gewerbegrundstücke wird durch die Reduzierung des Gewerbezuschlages von 40 auf 20 % eine Entlastung bewirkt. Dies scheint angezeigt, da für diese Grundstücke eine Eck- grundstücksvergünsigung nicht vorgesehen und darüber hinaus durch die zumeist höhere Geschoßflächenzahl ohnehin eine höhere Beitragsbelastung zu verzeichnen ist.
4. Eckgrundstücke an Gemeindestraßen sollen nicht stärker belastet werden, als Mittelliegergrundstücke. Um dem Rechnung zu tragen, wurde festgelegt, daß Grundstücke, die an zwei Gemeindestraßen grenzen, jeweils nur noch mit 50 % bei 3 angenzenden Gemeindestraßen jeweils nur noch mit 33 1/3 % belastet werden. Dieser Punkt wurde im Rat zunächst kontrovers diskutiert. Es wurde der Antrag eingebracht, es bei der bisherigen Satzungsregelung zu belassen gemäß der, die Grundstücke, die an zwei aufeinander stoßenden Erschließungsanlagen gelegen sind, mit jeweils 2/3 der Beitragslast beitragspflichtig werden. ‘
Um eine klare Aussage zu den im Rat unterschiedlichen Auffassungen zu diesem Punkt zu erhalten, ließ der Vorsitzende hierüber gesondert abstimmen. Mehrheitlich entsprach der Rat dem von der Verwaltung neu unterbreiteten Vorschlag.
5. Bördsteinanlagen werden künftig’ bei Kostenspaltung, d.h. wenn z.B/Fährbahn und Bürgersteig zeitlich versetzt gebaut werden, stets der Fahrbahn zugeordnet.
HEIUGENR0TH:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiiigenroth vom 5. Juli 1983
Über eine sehr umfangreiche Tagesordnung im öffentlichen Teil der Sitzung hatte der Rat am Dienstag, 5. Jüli 1983, zu entscheiden. Die wesentlichsten Ergebnisse dieser Sitzung sind . nachstehend wiedergegeben:
Neue Erschließungs- / und Ausbaueitragssatzung beschlossen
Wie bereits in einem Großteil der übrigen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur so wurde auch jetzt dem Rat in Heiiigenroth je ein von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur überarbeiteter Satzungsentwurf zum Erlaß einer neuen Erschließungs-/ und Ausbaubeitragssatzung vorgelegt. Zunächst wurden vom zusätndigen Sachbearbeiter der Verwaltung dem Rat die Gründe genannt, die es rechtfertigen bzw. * ratsam erscheinen lassen, eine neue Satzung zu verabschieden. Diesen Ausführungen war im wesentlichen zu entnehmen, daß insbesondere die in jüngster Zeit vom Bundesverwaltungsgericht ergangenen Entscheidungen im Beitragsrecht Grundlage dafür waren, einige bislang strittige Verfahrensweisen im Beitragsrecht eindeutig zu regeln.
Um die Entscheidungen der obersten Gerichtsbarkeit in die Praxis umsetzen zu können, d.h. eine größere Praktikabilität und Beitragsgerechtigkeit erreichen zu können, ist es nach Auf
Die abschließende Entscheidung über die neu vorgelegten Satzungsentwürfe ergab, daß jeweils 12 der 15 anwesenden Ratsmitglieder dem Erlaß dieser neuen Satzungen entsprachen.
Lahnstraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet
Voraussetzung für die Beitragsabrechnung einer Erschließungsanlage ist u.ß. dären Widmung. Nachdem die Lahnstraße einschl. Bürgersteige endgültig hergestellt ist, wurde von der Verwaltung eine Beschlußvorlage zur Widmung dieser Verkehrsfläche vorgelegt. Durch einstimmigen Beschluß des Rates wurde diese Widmung ausgesprochen. Sie bezieht sich auf den Bereich der Lahnstraße, Verlauf vom Bodener Weg bis zur Kreisstraße Nr. 103. Täg der Verkehrsübergabe ist der 1. Jüli 1983.
Ferner wurde geregelt, daß, um den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Goldhäuser Pfad" zu entsprechen, der verlängerte Teil der Lahnstraße im Einmündungsbereich zur K 103 mit einer Absperrung versehen wird, so daß ein Befahren zur K 103 nicht möglich ist. *
Aufstellung einer Straßenleuchte in der Lahnstraße
Nachdem zuvor von der Kevag ein Kostenangebot für die Aufstellung einer Straßen leuchte eingeholt wurde, stimmte der Rat der Erteilung des Auftrages einstimmig zu. Die Aufstellung soll im Bereich des Wendehammers erfolgen. Die Kosten betragen ca. 1.900,- DM.

