Montabaur 8/28/83
Haushaltsüberschreitungen zur Kenntnis gegeben und genehmigt
Zur Vorbereitung der Abschlußarbeiten für das Haushaltsjahr 1982 wurde dem Rat zunächst eine 12 Punkte umfassende Aufstellung über unerhebliche, d.h. Vom Umfang her geringfügige Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 1982 vorgelegt, ’ •
Die einzelnen Ansatzüberschreitungen mit einem Gesamtvolumen von 6.267,46 DM wurden dem Rat gegenüber begründet.
Die Deckung erfolgt irh Rahmen des Gesamthaushaltes. Anschließend wurde eine 9 Positionen umfassende Aufstellung über erhebliche, d.h. vöm Umfang her gewichtige Haushaltsüberschreitungen im Jahre 1982 vorgelegt. 4 •
Der Umfang der Gesamtüberschreitungen betrug hier insgesamt 56.985,41 DM: Die gewichtigsten Positionen waren:
a) Zusätzliche Mittelbereitstellung von 2.045,12 DM für den von der Gemeinde zu zahlenden Sozialhilfeanteil bei der Auszahlung von Hilfe zum Lebensunterhalt. Hier wurde eine Überschreitung des Ansatzes aufgrund der Zunahme der Zahl
der Sozialhilfeempfänger in der Gemeinde bedingt.
b) 3.496,29. DM Mehrbelastung für Sozialversicherungsbeiträge der Waldarbeiter. Die insgesamt vorgenommenen Lohnzahlungen an Waldarbeiter lagen über dem 'zunächst errechne- ten Mittelwert, so daß letztlich auch mehr Sozial Versicherungsbeiträge entrichtet werden mußten.
c) 2.225,60 DM betrug die Überschreitung, die im Zusammenhang mit der Lieferung und Montage von Schranken im Wald steht. Die zunächst im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel reichten nicht aus.
d) 3.063,50 DM betrug die Überschreitung im Zusammenhang mit den durchgeführten Entwässerungsarbeiten an der Tennisanlage und am Sportplatz. Aüch hier wurden die zunächst im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel überschritten.
e) 10.604,57 DM betrug die Überschreitung für die Errichtung eines Kleinspielfeldes einschl. dös restl. Plänungshonorars sowie die gleichzeitig durchgeführte Verlängerung des Bürgersteiges im Bereich Wolfsplatz / Vogelsanghalle.
Im Haushaltsplan waren hierfür 80.000,- DM bereitgestellt worden. Die tatsächliche Abrechnung ergab jedoch einen Kostenaufwand von 90.604,57 DM.
f) 16.113,35 DM betrugen die Kosten für den Abbruch des ehern. Lehrerwohnhauses und des alten Schulgebäudes.
Diese Maßnahme war bei Aufstellung des Haushaltsplanes 1982 nicht vorgesehen. Där Rat hat jedoch durch Ratsbeschluß vom 9.1 1.1982 die Durchführuhg der Abbrucharbeiten beschlossen.
g) 18.130,81 DM mußten zusätzlich für den Rückkauf von Baw- grundstücken zur Verfügung gestellt werden.
Einstimmig erklärte der Rat seine Zustimmung zu den im einzelnen durchgeführten und zu Haushaltsüberschreitungen führenden Maßnahmen. Zugleich wurde deren Genehmigung ausgesprochen. Die Ansatz Überschreitungen im Verwaltungshaushalt werden gedeckt durch Mehreinnahmen aus Gewerbesteuer. Die Deckung im Bereich des Vermögenshaushaltes ist gewährleistet durch Mehreinnahmen aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt.
Antrag des Tennisclubs auf Errichtung eines Geräteschuppens stattgegeben
Der Tennisclub e.V 'beabsichtigt, zwischen den beiden Tennis -> platzanlagen einen Geräteschuppen zu errichten. Gemäß den mit der Gemeinde eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen ist die Durchführung einer solchen Maßnahme von der Zustimmung der Gemeinde abhängig. Der Rat erklärte einstimmig, daß gegen die Durchführung einer solchen Baumaßnahme keine Bedenken erhoben werden. 4
Initiative des TuS Ahrbach auf Errichtung eines Rasenplatzes statt des geplanten Tennenplatzes abschlägig beschieden
In Form eines offenen Briefes an alle Gemeinderatsmitglieder trug der TuS Ahrbach mit Schreiben vom 28. Mai 1983 die Bitte vor, die Planungen für den zu errichtenden Sportplatz in Nähe der Vogelsanghalle insoweit abzuändern, als statt des geplanten Tennenplatzes ein Rasenplatz errichtet werden sollte.
Der TuS Ahrbach begründete seine Bitte unter anderem damit, daß durch die Anlegung eines Rasenplatzes die Attraktivität des Vereins wesentlich gesteigert werden könne. Eine solche Anlage käme auch dem Wunsch der meisten Aktiven entgegen. Zur Kostenfrage wurde der Standpunkt vertreten, daß die Anlegung eines Rasenplatzes in etwa die gleichen Kosten wie die Anlegung eines Hartplatzes verursache. Aüch die Folgekosten für einen Rasenplatz seien kaum höher.
Dem letzteren Argument begegnete der Ortsbürgermeister, indem er sich auf Aussagen zum einen der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges u. zum anderen von einem Vorstandsmitlgied der Eisbachtaler Sportfreunde berief. Danach - so der Vorsitzende - seien zwar die Kosten für die Errichtung eines Rasen- bzw. Härtplatzes in etwa gleich. Die Pflege eines Rasenplatzes und damit die andauernd auf die Gemeinde zukommenden Folgekosten seien jedoch ungleich h.öher. So habe die Verbandsgemeinde Wirges die Unterhaltungskosten für die Rundsportanlage mit ca. 80.000,- DM beziffert. Für die Eisbachtaler Sportanlage müßten ca. 50.000,- DM jährlich aufgewendet werden. I
Darüber hinaus wurde auch noch die Aussage des Sportreferenten der Kreisverwaltung des Westerwaldreises in Montabaur herangezogen, entsprechend der der Sportstättenbeirat für das hiesige Gebiet aus klimatischen Gründen grundsätzlich Tennenplätze empfehle.
Um den ablehnenden Argumenten der Gemeinde zu begegnen, bzw. nochmals die Eigeninteressen des TuS Ahrbach darlegen zu können, wurde in der Sitzung dem I. Vörs. Härm Tank, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die abschließende Entscheidung des Rates fiel mit 12 Gegenstimmen, 2 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung eindeutig gegen den TuS Ahrbach aus. Ein Entscheidungskriterium war hierbei u.a. äüch noch die Aussage des Sportreferenten bezügl. des bislang durchgeführten Verfahrens einschl. der Zuteilung der Zuschüsse. Hier wurde dargelegt, daß eine einfache Umplanung von Tennenplatz auf einen Rasenplatz nicht möglich sei. Ein Rasenplatz müsse neu in die Sportstättenberatung aufgenommen werden. Dies können unter Umständen für die Gemeinde bedeuten:
a) Verlust der Zuschüsse bzw. deren anderweitiger Verwendung für das Jahr 1983
b) Beantragung eines neuen Genehmigungsverfahrens durch alle Instanzen
c) Beantragung der Zuschüsse für das neue Projekt.
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Abgesehen von der Frage, ob Zuschüsse noch einmal in bekannter Höhe fließen würden, wären alle bisherigen Bemühungen bis zum derzeitigen bereits fortgeschrittenen Verfahrensstand umsonst gewesen. Insofern wurde auch bemängelt, daß der TuS Ahrbach erst zum jetzigen Zeitpunkt seine Initiative zur Anlegung eines Rasenplatzes gestartet habe, obwohl fast sämtliche in Vergangenheit getroffenen Entscheidungen in Zusammenhang mit der Anlegung eines Sportplatzes in öffentl. Sitzung getroffen wurden. Wahrend dieser Zeit habe jedoch nie ein Mitglied des TuS Ahrbach als Zuhörer an den Sitzungen teilgenommen. 4
Einebnung von Grabfeldern beschlossen
Wegen Ablauf der Ruhefrist wurde vom Rat beschlossen, zwei Erwachsenen und eine Kindergrabreihe einzuebnen. Die Arbeiten sollen so frühzeitig begonnen werden, daß die Maßnahme spätestens Ende Oktober 1983 abgeschlossen ist. 4

