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Montabaur 8/28/83

Haushaltsüberschreitungen zur Kenntnis gegeben und genehmigt

Zur Vorbereitung der Abschlußarbeiten für das Haushaltsjahr 1982 wurde dem Rat zunächst eine 12 Punkte umfassende Aufstellung über unerhebliche, d.h. Vom Umfang her gering­fügige Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 1982 vorge­legt,

Die einzelnen Ansatzüberschreitungen mit einem Gesamtvolu­men von 6.267,46 DM wurden dem Rat gegenüber begründet.

Die Deckung erfolgt irh Rahmen des Gesamthaushaltes. Anschließend wurde eine 9 Positionen umfassende Aufstellung über erhebliche, d.h. vöm Umfang her gewichtige Haushaltsüber­schreitungen im Jahre 1982 vorgelegt. 4

Der Umfang der Gesamtüberschreitungen betrug hier insgesamt 56.985,41 DM: Die gewichtigsten Positionen waren:

a) Zusätzliche Mittelbereitstellung von 2.045,12 DM für den von der Gemeinde zu zahlenden Sozialhilfeanteil bei der Auszah­lung von Hilfe zum Lebensunterhalt. Hier wurde eine Über­schreitung des Ansatzes aufgrund der Zunahme der Zahl

der Sozialhilfeempfänger in der Gemeinde bedingt.

b) 3.496,29. DM Mehrbelastung für Sozialversicherungsbeiträge der Waldarbeiter. Die insgesamt vorgenommenen Lohnzah­lungen an Waldarbeiter lagen über dem 'zunächst errechne- ten Mittelwert, so daß letztlich auch mehr Sozial Versicherungs­beiträge entrichtet werden mußten.

c) 2.225,60 DM betrug die Überschreitung, die im Zusammen­hang mit der Lieferung und Montage von Schranken im Wald steht. Die zunächst im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel reichten nicht aus.

d) 3.063,50 DM betrug die Überschreitung im Zusammenhang mit den durchgeführten Entwässerungsarbeiten an der Tennisanlage und am Sportplatz. Aüch hier wurden die zu­nächst im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel überschritten.

e) 10.604,57 DM betrug die Überschreitung für die Errichtung eines Kleinspielfeldes einschl. dös restl. Plänungshonorars sowie die gleichzeitig durchgeführte Verlängerung des Bür­gersteiges im Bereich Wolfsplatz / Vogelsanghalle.

Im Haushaltsplan waren hierfür 80.000,- DM bereitgestellt worden. Die tatsächliche Abrechnung ergab jedoch einen Kostenaufwand von 90.604,57 DM.

f) 16.113,35 DM betrugen die Kosten für den Abbruch des ehern. Lehrerwohnhauses und des alten Schulgebäudes.

Diese Maßnahme war bei Aufstellung des Haushaltsplanes 1982 nicht vorgesehen. Där Rat hat jedoch durch Ratsbe­schluß vom 9.1 1.1982 die Durchführuhg der Abbrucharbei­ten beschlossen.

g) 18.130,81 DM mußten zusätzlich für den Rückkauf von Baw- grundstücken zur Verfügung gestellt werden.

Einstimmig erklärte der Rat seine Zustimmung zu den im einzelnen durchgeführten und zu Haushaltsüberschreitungen führenden Maßnahmen. Zugleich wurde deren Genehmigung ausgesprochen. Die Ansatz Überschreitungen im Verwaltungs­haushalt werden gedeckt durch Mehreinnahmen aus Gewerbe­steuer. Die Deckung im Bereich des Vermögenshaushaltes ist gewährleistet durch Mehreinnahmen aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt.

Antrag des Tennisclubs auf Errichtung eines Geräteschuppens stattgegeben

Der Tennisclub e.V 'beabsichtigt, zwischen den beiden Tennis -> platzanlagen einen Geräteschuppen zu errichten. Gemäß den mit der Gemeinde eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen ist die Durchführung einer solchen Maßnahme von der Zustimmung der Gemeinde abhängig. Der Rat erklärte einstimmig, daß gegen die Durchführung einer solchen Baumaßnahme keine Bedenken erhoben werden. 4

Initiative des TuS Ahrbach auf Errichtung eines Rasenplatzes statt des geplanten Tennenplatzes abschlägig beschieden

In Form eines offenen Briefes an alle Gemeinderatsmitglieder trug der TuS Ahrbach mit Schreiben vom 28. Mai 1983 die Bitte vor, die Planungen für den zu errichtenden Sportplatz in Nähe der Vogelsanghalle insoweit abzuändern, als statt des geplanten Tennenplatzes ein Rasenplatz errichtet werden sollte.

Der TuS Ahrbach begründete seine Bitte unter anderem damit, daß durch die Anlegung eines Rasenplatzes die Attraktivität des Vereins wesentlich gesteigert werden könne. Eine solche Anlage käme auch dem Wunsch der meisten Aktiven entgegen. Zur Kostenfrage wurde der Standpunkt vertreten, daß die An­legung eines Rasenplatzes in etwa die gleichen Kosten wie die Anlegung eines Hartplatzes verursache. Aüch die Folgekosten für einen Rasenplatz seien kaum höher.

Dem letzteren Argument begegnete der Ortsbürgermeister, indem er sich auf Aussagen zum einen der Verbandsgemeindeverwal­tung Wirges u. zum anderen von einem Vorstandsmitlgied der Eisbachtaler Sportfreunde berief. Danach - so der Vorsit­zende - seien zwar die Kosten für die Errichtung eines Rasen- bzw. Härtplatzes in etwa gleich. Die Pflege eines Rasenplatzes und damit die andauernd auf die Gemeinde zukommenden Folgekosten seien jedoch ungleich h.öher. So habe die Verbands­gemeinde Wirges die Unterhaltungskosten für die Rundsport­anlage mit ca. 80.000,- DM beziffert. Für die Eisbachtaler Sport­anlage müßten ca. 50.000,- DM jährlich aufgewendet werden. I

Darüber hinaus wurde auch noch die Aussage des Sportreferen­ten der Kreisverwaltung des Westerwaldreises in Montabaur herangezogen, entsprechend der der Sportstättenbeirat für das hiesige Gebiet aus klimatischen Gründen grundsätzlich Tennenplätze empfehle.

Um den ablehnenden Argumenten der Gemeinde zu begegnen, bzw. nochmals die Eigeninteressen des TuS Ahrbach darlegen zu können, wurde in der Sitzung dem I. Vörs. Härm Tank, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die abschließende Ent­scheidung des Rates fiel mit 12 Gegenstimmen, 2 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung eindeutig gegen den TuS Ahrbach aus. Ein Entscheidungskriterium war hierbei u.a. äüch noch die Aus­sage des Sportreferenten bezügl. des bislang durchgeführten Verfahrens einschl. der Zuteilung der Zuschüsse. Hier wurde dargelegt, daß eine einfache Umplanung von Tennenplatz auf einen Rasenplatz nicht möglich sei. Ein Rasenplatz müsse neu in die Sportstättenberatung aufgenommen werden. Dies können unter Umständen für die Gemeinde bedeuten:

a) Verlust der Zuschüsse bzw. deren anderweitiger Verwendung für das Jahr 1983

b) Beantragung eines neuen Genehmigungsverfahrens durch alle Instanzen

c) Beantragung der Zuschüsse für das neue Projekt.

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Abgesehen von der Frage, ob Zuschüsse noch einmal in bekann­ter Höhe fließen würden, wären alle bisherigen Bemühungen bis zum derzeitigen bereits fortgeschrittenen Verfahrensstand umsonst gewesen. Insofern wurde auch bemängelt, daß der TuS Ahrbach erst zum jetzigen Zeitpunkt seine Initiative zur Anlegung eines Rasenplatzes gestartet habe, obwohl fast sämtliche in Vergangenheit getroffenen Entscheidungen in Zu­sammenhang mit der Anlegung eines Sportplatzes in öffentl. Sitzung getroffen wurden. Wahrend dieser Zeit habe jedoch nie ein Mitglied des TuS Ahrbach als Zuhörer an den Sitzungen teilgenommen. 4

Einebnung von Grabfeldern beschlossen

Wegen Ablauf der Ruhefrist wurde vom Rat beschlossen, zwei Erwachsenen und eine Kindergrabreihe einzuebnen. Die Arbei­ten sollen so frühzeitig begonnen werden, daß die Maßnahme spätestens Ende Oktober 1983 abgeschlossen ist. 4