Montabaur 18/27/83
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die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Eine Verletzung von Verfahrens-iind Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
(2) Absatz 2 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Aussctfließungsgründe (§ 22 Abs. 1' und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34;
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach
der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Die Bebauungsplanänderung hat zum Inhalt, daß im Bereich des Grundstückes Flur 7, Flurstück Nr. 93
1. im nördlichen Teil des Grundstückes eine überbaubare Fläche und
2. im südwestlichen Teil des Grundstückes zur Erschließung des beabsichtigten Bauvorhabens eine private Zufahrt ausgewiesen wird.
5431 Horbach, 30. Juni 1983 Meuer, Ortsbürgermeister
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GACKENBACH;
Kultur- und Heimatverein
Hiermit laden wir nochmals alle Mitwirkenden und Helfer der Fastnachtsveranstaltungen 1983 im Buchfinkenzentrum zum gemütlichen Beisämmensein am 16.7.83 ein.
Zunächst soll eine Wanderung durchgeführt werden.
Die Wanderlustigen treffen sich um 14.30 Uhr am Grillplatz „Sarnburg" (am Schießstand), Gackenbach. Für die Nichtwanderer ist Treffpunkt am gleichen Ort um 18.00 Uhr oder später.
HORBACH:
Gymnastikgruppe des Sportvereins Horbach
Am Montag, dem 11.7. veranstalten wir ein Grilifest Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.
Anmeldung bis spätestens 8.7. bei Marianne Kober.
Treffpunkt 20.00 Uhr am Sportplatz.
HÜBINGEN
MGV „Frohsinn", Hübingen
Teilnahme am Festkommers am Freitag, dem 8. Juli 1983,
20.00 Uhr beim DR K in Daubach.
Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
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EISBACHGEMEINDEN
GIROD:
Beilage zur Ausgabe 27/83 vom 8.7.1983 Beilagenhinweis
Der heutigen Ausgabe liegt für die Bezieher der Ortsgemeinde Girod
die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) bei. Wir bitten um Beachtung !
GR0SSH0LBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet am Mittwoch, 13. Juli 1983 um 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.
TAGESORDNUNG :
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau-j ungsplanes „Im Langengarten"
1. Änderungsbeschluß gern. § 2 Abs. 6 ln Verbindung mit §2| Abs. 1 BBauG
2. Zustimmungsbeschluß
3. Verzicht auf die Bürgerbeteiligung
4. Offenlegung gern. § 2 a Abs. 6 BBauG.
2. Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung des Bebauungsplanes „Neuwiese-Kreuzwiese-Strüthchen"
1. Aüfstellungsbeschluß gern. § 2 Abs. 1 BBauG
2. Vergabe des Planungsauftrages
3. Züstimmungsbeschluß
4. Durchführung der Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs.1-3 BBauG
5. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffent- ' licher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG
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Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Neuwies-Kreuzwiese-Strüthchen)) der j Ortsgemeinde Großholbach, hier: Genehmigung und Rechtsver-[ bindlichkeit des Änderungsplanes
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3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Maßfestsetzungen für Grabmale
4. Beratung und Beschlußfassung über die Demontage der 20 KV Freileitung entlang der alten Straße auf Kosten der Gemeinde
5. Beratung und Beschlußfassung über die Aufbringung einer Deckschicht ajuf dem Weg Nr. 102 im Rahmen der Flurbereinigung
Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes der Gemeinde für den Planungszeitraum 1983 -1987
7. Beratung und Beschlußfassung über das Forsteinrichtungswerl| der Gemeinde
8. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beitragsangelegenheit
2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbeiten I zum Ausbau der Kirchstraße ) (von der Ecke Friedhofsmauer! bis zum Friedhofseingang) -
3. Verschiedenes.
5431 Großholbach, 5.7.83
Metternich, Ortsbürgermeister
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