Einzelbild herunterladen

Montabaur 18/27/83

Moni

die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile ein­getreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Eine Verletzung von Verfahrens-iind Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung

des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

(2) Absatz 2 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennut­zungsplanes oder der Satzung.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Aussctfließungsgründe (§ 22 Abs. 1' und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34;

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach

der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechts­verletzung begründen können, gegenüber der Gemeindever­waltung geltend gemacht worden ist.

Die Bebauungsplanänderung hat zum Inhalt, daß im Bereich des Grundstückes Flur 7, Flurstück Nr. 93

1. im nördlichen Teil des Grundstückes eine überbaubare Fläche und

2. im südwestlichen Teil des Grundstückes zur Erschließung des beabsichtigten Bauvorhabens eine private Zufahrt ausgewiesen wird.

5431 Horbach, 30. Juni 1983 Meuer, Ortsbürgermeister

wa s-^(<^iwo

GACKENBACH;

Kultur- und Heimatverein

Hiermit laden wir nochmals alle Mitwirkenden und Helfer der Fastnachtsveranstaltungen 1983 im Buchfinkenzentrum zum gemütlichen Beisämmensein am 16.7.83 ein.

Zunächst soll eine Wanderung durchgeführt werden.

Die Wanderlustigen treffen sich um 14.30 Uhr am Grillplatz Sarnburg" (am Schießstand), Gackenbach. Für die Nichtwande­rer ist Treffpunkt am gleichen Ort um 18.00 Uhr oder später.

HORBACH:

Gymnastikgruppe des Sportvereins Horbach

Am Montag, dem 11.7. veranstalten wir ein Grilifest Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.

Anmeldung bis spätestens 8.7. bei Marianne Kober.

Treffpunkt 20.00 Uhr am Sportplatz.

HÜBINGEN

MGVFrohsinn", Hübingen

Teilnahme am Festkommers am Freitag, dem 8. Juli 1983,

20.00 Uhr beim DR K in Daubach.

Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

A

/T\

EISBACHGEMEINDEN

GIROD:

Beilage zur Ausgabe 27/83 vom 8.7.1983 Beilagenhinweis

Der heutigen Ausgabe liegt für die Bezieher der Ortsgemeinde Girod

die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) bei. Wir bitten um Beachtung !

GR0SSH0LBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet am Mittwoch, 13. Juli 1983 um 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.

TAGESORDNUNG :

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau-j ungsplanesIm Langengarten"

1. Änderungsbeschluß gern. § 2 Abs. 6 ln Verbindung mit §2| Abs. 1 BBauG

2. Zustimmungsbeschluß

3. Verzicht auf die Bürgerbeteiligung

4. Offenlegung gern. § 2 a Abs. 6 BBauG.

2. Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung des BebauungsplanesNeuwiese-Kreuzwiese-Strüthchen"

1. Aüfstellungsbeschluß gern. § 2 Abs. 1 BBauG

2. Vergabe des Planungsauftrages

3. Züstimmungsbeschluß

4. Durchführung der Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs.1-3 BBauG

5. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffent- ' licher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG

6 ,

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanänderungNeuwies-Kreuzwiese-Strüthchen)) der j Ortsgemeinde Großholbach, hier: Genehmigung und Rechtsver-[ bindlichkeit des Änderungsplanes

Die l< mit V Gene

Zu d(

plane

Fasst

durcl

Erleif

vom <

der A

nach

licher

erteil

Bests

geänc

Diese geset die Ä Beka

Die 7 gerne Zimn einge

Gleic setz i land-

§ 44

(0

j verlai I zeich | Fällir I Leist gung: ( 2 ) halb | die ii I getre I wird.

515

3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Maß­festsetzungen für Grabmale

4. Beratung und Beschlußfassung über die Demontage der 20 KV Freileitung entlang der alten Straße auf Kosten der Gemeinde

5. Beratung und Beschlußfassung über die Aufbringung einer Deckschicht ajuf dem Weg Nr. 102 im Rahmen der Flurberei­nigung

Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes der Gemeinde für den Planungs­zeitraum 1983 -1987

7. Beratung und Beschlußfassung über das Forsteinrichtungswerl| der Gemeinde

8. Verschiedenes.

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beitragsangelegenheit

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbeiten I zum Ausbau der Kirchstraße ) (von der Ecke Friedhofsmauer! bis zum Friedhofseingang) -

3. Verschiedenes.

5431 Großholbach, 5.7.83

Metternich, Ortsbürgermeister

$ie i