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Montabaur 13 / 27/83

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.7.1983 bis 21.7.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Ruppach-Goldhausen, den 29.6.1983 (S.) Ortsgemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen

Ferdinand, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über 1 die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentl. Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Ruppach-Gold- hausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist, (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeord­nung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI.

S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S.31).

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HEI LI G EN ROTH:

Für FußballmannschaftJunge Union"

findet am Donnerstag, 7. Jüli 1983 um 18.30 Uhr auf dem Sportplatz in Heiligenroth das Training statt. Es wird um voll­zähliges Erscheinen gebeten.

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Fischerfest des Angelsportvsreins

Der Angelsportverein Ruppach-Goldhausen veranstaltet am 9./ 10.7. sein diesjähriges Fischerfest an seiner Teichanlage.

Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen. ES wird wieder eine Tombola durchgeführt, bei der wertvolle Preise zur Verlosung kommen. Für die Kinder wird ein Ballonwettflug veranstaltet. Inf Rahmen des Fischerfestes findet am Sonntagmorgen ein Angeln auf Friedfische statt. Anmeldungen werden am Samstag ab 14 Uhr an der Teichanlage entgegengenommen.

MGVCacilia" Ruppach-Goldhausen

Unsere Sommerpause, die bis einschl. 1.8.1983 dauert, wird am kommenden Wochenende aus Ahlaß des Fischerfestes unterbrochen. Der Chor trifft sich am 10.7,1983 um 13 Uhr auf dem Festgelände. Um vollzähliges und pünktliches Erschei­nen wird gebeten.

AUGST

EITELBORN:

AUS DER ARBEIT DES RATES

Zu einer öffentlichen Sitzung hatten sich die .Ratsmitglieder der Ortsgemeinde Eitelborn am 27.6.1983 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal eingefunden.

Überplanmäßige Ausgaben genehmigt

Gegen die Stimmen der SPD- Ratsfraktion wurden die auf Grund einstimmig gefaßter Beschlüsse aus dem Jahre 1982 geleisteten Mehrausgaben für die Unterhaltung gemeindlichen Vermögens und für Bauaussgaben (notwendige Erhaltungsarbeiten am Gemeindehaus und Material kosten für den Freizeitpark) sowie für Mehrausgaben von Zinsen infolge der Hochzinspolitik ent­standenen überplanmäßigen Ausgaben genehmigt.

Diese Mehrausgaben wurden durch Einsparungen bei anderen Ausgabeposten eingespart, so daß eine Überschreitung des Gesamthaushalts nicht eintrat.

Darüber hinaus wurden dem Rat geringfügige Haushaltsüber­schreitungen zur Kenntnis gegeben, die ebenfalls durch Einspa­rungen bei anderen Stellen abgedeckt sind.

Erneute Anregungen und Bedenken zurWässer" zurück­gewiesen

Die auf Grund der weiteren Offenlage des Beb.-Plänentwurfes Wässer" eingegangenen Bedenken und Anregungen wurden zurückgewiesen, da neue, eine nochmalige Planänderung begründende Tatsachen nicht vorgebracht worden sind. Abschließend stimmte der Rat dem vorliegenden Plan zu und beschloß ihn als Satzung.

Einwände gegen PlanänderungAuf der Hüll" verworfen

Die zur beschlossenen Änderung des BebauungsplanesAuf der Höll" (Zulassung einer Stützmauer im seitlichen und hinte­ren Grundstücksbereich der Bauparzellen entlang der Unterseite des Nassauer Weges) eingegangenen Einwände wurden zurück­gewiesen.

Die vorgelegte Plankorrektur wurde vom Rat angenommen und als Satzung beschlossen.

Befreiung von den Festsetzungen des BebauungsplanesNörren pfad" im Einzelfall zugestimmt

Über zwei Anträge zur Befreiung von den Planfestsetzungen Nörrenpfad" war zu entscheiden.

Während ein Antrag zur weiteren Beratung in die einzelnen Fraktionen und entsprechenden Ausschüsse verwiesen wurde, stimmte der Rat dem weiteren Antrag zu.

Nach langen Vorberatungen, Informationen und gegenseitigem Abwägen aller Tatbestände waren neben den sachlichen auch persönliche Gründe ausschlaggebend, die in gleicher Angelegen­heit ergangenen Beschlüsse zu überdenken und letztlich zu korri gieren.

Rat und Verwaltung waren sich einig, diese einmalige Entschei­dung trotz größter Bedenken und möglicher weitreichender Diskussionen in Kreisen unserer Bevölkerung zu treffen.

Dachneigung im BebauungsplanStreimerich" geändert

Ohne große Diskussion konnte der Rat einem Antrag entspre­chen, die Dachneigung für Bauvorhaben im Planbereich eines Teils des Streimerichs von 35 0 auf 38 o zu ändern.

Rechte und Pflichten von der Jagdgenossenschaft Eitelborn II auf die Gemeinde übertragen

Der Rat verabschiedete eine Vereinbarung, die die Übertragung von Rechten und Pflichten von der Jagdgenossenschaft Eitel­born 11 auf die beteiligten Ortsgemeinden vorsieht.

Der Jagdgenossenschaft, die vor wenigen Wochen gegründet wurde, gehören die Ortsbürgermeister der Gemeinden Eitelborn (Vors.) Neuhäusel (Beis. Kädenbach (Beis.) und Hillscheid an.

Investitionensprogramm der Gemeinde für die Jahre 1984 bis 1987 verabschiedet

Die nachfolgenden Investitionen sollen in denJahren 1984 bis 1987 vorgenommen werden:

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