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Montabaur 12/27/83

Es erfolgt hierzu noch der Hinweis, daß die Festlegung des Aus­baubereiches für dieses bzw. das kommende Jahr ausschließ­lich in der Kompetenz der Gasversorgung liegt. Sofern hierzu detaillierte Fragen bestehen, wird gebeten, unmittelbar Verbin­dung mit der Gasversorgung Westerwald, Höhr-Grenzhausen, aufzunehmen.

Ergänzend wird noch darauf hingewiesen, daß die Gasversorgung das Angebot unterbreitet hat, Interessenten, die an einer Er­schließung mit Gas interessiert sind, laut des Ausbauplanes ' jedoch zunächst noch nicht unmittelbar an die Versorgungs­leitungen angeschlossen werden können.

Für die Übergangszeit kostengünstig Flaschen- oder Tankgas zur Verfügung gestellt bekommen können. Auch hierzu können die näheren Einzelheiten unmittelbar mit der Gasversorgung Westerwald, Höhr-Grenzhausen, abgeklärt werden.

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Jahr 1983 vom 29.6.1983

l. '

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzuncj beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaurals Aufsichtsbehörde vom 20.6.1983 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf 785.000 - DM

in der Ausgabe auf 785.000,- DM

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VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf 972.000,- DM

in der Ausgabe auf 972.000,- DM festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 534.000,- DM (Umschuldung 422.000,- DM Neuverschuldung 122.000,-DM)

§ 3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1.GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H. '

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.'

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital 320 v.H:

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden i

für den ersten Hund - 30 - DM

für den zweiteh Hund 60,- DM '

für jeden weiteren Hu,nd 90,- DM

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S/419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1983 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 534.000 DM (Umschuldung 422.000,- DM Neuverschuldung 112.000,- DM)

ZCi den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. GRUNDSTEUER ?

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

Hebesatz 220 v.H.'

b) für Grundstücke (B)

Hebesatz 240 v.H:

2. GEWERBESTEUER nach Gewerbeertrag und -kapital

Hebesatz 320 v'.H.

5430 Montabaur, 20. Juni 1983 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Meckel