Montabaur 12/27/83
Es erfolgt hierzu noch der Hinweis, daß die Festlegung des Ausbaubereiches für dieses bzw. das kommende Jahr ausschließlich in der Kompetenz der Gasversorgung liegt. Sofern hierzu detaillierte Fragen bestehen, wird gebeten, unmittelbar Verbindung mit der Gasversorgung Westerwald, Höhr-Grenzhausen, aufzunehmen.
Ergänzend wird noch darauf hingewiesen, daß die Gasversorgung das Angebot unterbreitet hat, Interessenten, die an einer Erschließung mit Gas interessiert sind, laut des Ausbauplanes ' jedoch zunächst noch nicht unmittelbar an die Versorgungsleitungen angeschlossen werden können.
Für die Übergangszeit kostengünstig Flaschen- oder Tankgas zur Verfügung gestellt bekommen können. Auch hierzu können die näheren Einzelheiten unmittelbar mit der Gasversorgung Westerwald, Höhr-Grenzhausen, abgeklärt werden.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Jahr 1983 vom 29.6.1983
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Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzuncj beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaurals Aufsichtsbehörde vom 20.6.1983 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf 785.000 - DM
in der Ausgabe auf 785.000,- DM
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VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 972.000,- DM
in der Ausgabe auf 972.000,- DM festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 534.000,- DM (Umschuldung 422.000,- DM Neuverschuldung 122.000,-DM)
§ 3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1.GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H. '
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 240 v.H.'
2. GEWERBESTEUER:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H:
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden i
für den ersten Hund - 30 - DM
für den zweiteh Hund 60,- DM '
für jeden weiteren Hu,nd 90,- DM
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S/419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1983 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 534.000 DM (Umschuldung 422.000,- DM Neuverschuldung 112.000,- DM)
ZCi den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. GRUNDSTEUER ?
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)
Hebesatz 220 v.H.'
b) für Grundstücke (B)
Hebesatz 240 v.H:
2. GEWERBESTEUER nach Gewerbeertrag und -kapital
Hebesatz 320 v'.H.
5430 Montabaur, 20. Juni 1983 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Meckel

