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I 2. feuergefährliche, zerknallfähige oder andere Stoffe, die ' die Abwasseranlage oder die darin Arbeitenden gefährden können (z.B.Benzin, Benzol, Karbid u.a. mehr),
3. schädliche oder giftige Abwässer, insbesondere solche, die schädliche Ausdünstungen oder üble Gerüche verbreiten oder die Baustoffe der Abwasserleitungen angreifen oder den Betrieb der Entwässerung und die Reinigung oder Verwertung der Abwässer stören oder erschweren können,
4. Abwässer aus Ställen und Dunggruben,
5. Abwässer die wärmer als 33 0 C sind,
6. Pflanzen- oder bodenschädliche Abwässer,
Wenn unbeabsichtigt gefährliche oder schädliche Stoffe (z„B. - durch Auslaufen von Behältern) in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, ist die Verbandsgemeinde unverzüglich) zu benachrichtigen. ;
Zuwiderhandlungen gegen Gebote und Verbote der vorgenannten Satzung können mit einer Geldbuße geahndet werden.
5430 Montabaur, 1. Juli 1983 Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt
löffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung 1981 [und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 19.6.1983 der Ortsgemeindq Görgeshausen für das Haushaltsjahr 11981
I. HAUSHALTSRECHNUNG Verwaltungs- Vermögens- Gesamt
(Feststellung haush./DM haushalt/DM DM
des Ergebn.
Soli-Einnahmen 403.392,69 390.256,51. 793.649,20
neue Haushaltseinnahmereste -
1/. Abgang alter Kas- leneinnahmereste 36,-
36.000,- 36.000,-
1.165,45
1.201,45
i
403.356,69
425.091,06
828.447,75
403.356,69
425.091,06
828.447,75
403.356,69
425.091,06
828.447,75
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
Bumme-bereinigte Soll-Ausgaben
llberschuß/Fehlbe-
|rag -
Testgestellt:
]/lontabaur , 21. April 1982 ^erbandsgemeindeverwaltung Montabaur peusch, I. Beigeordneter
II.ENTLASTUNGSBESCHLUSS 3er Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgenei ndeVerwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1981 auf- bestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig vird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeord- jieten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der ‘Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1981 Entlastung zu frteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verachtet. Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich des vom Kreis i. yprgelegten Prüfungsergebnisses. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushatsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, Tjiird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
^n der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürger-
ieister sowie der 2. Ortsbeigeordnete wegen Sonderinteresse |em. § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.
Die Haushaltsrechnüng mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur
■^nsichtnahme vom 4.7. bis 13.7.1983 während der allgemei
nen Dienststunden im Rathaus in Monabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Görgeshausen, den 23.6.1983
(S.) Ortsgemeindeverwaltung Görgeshausen
Herz, Ortsbürgermeister
Standfestigkeit der Grabsteine
Am 28.5.1983 hat eine Überprüfung der Standfestigkeit der Grabsteine auf unserem Friedhof stattgefunden. Bei festgestellten Mängeln wurden die Angehörigen entsprechend informiert. Es war Gelegenheit gegeben, die losen Grabsteine in der Zwischenzeit befestigen zu lassen. Eine Nachprüfung erfolgt am 15.7.1983. Sollten die festgestellten Mängel zu diesem Zeitpunkt nicht behoben sein, so müssen die Besitzer mit einer Anzeige rechnen.
Zur Pflege des Friedhofes und des Sportplatzes Arbeiter gesucht
Für die Pflege des Friedhofes und des Sportplatzgeländes wird ein Arbeiter gesucht.
Nähere Einzelheiten erfahren Sie beim Ortsbürgermeister. Schriftliche Bewerbungen sollten bis zum 30.7.1983 bei der Ortsgemeinde vorliegen.
Herz, Ortsbürgermeister
NENTERSHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Berufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat Nentershausen
Herr Alfons Ickenroth ist aus seinem Amt als Mitglied des Ortsgemeinderates Nentershausen - bedingt durch Wohnsitzwechsel ausgeschieden.
Gern. § 45 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) in der Fassung vom 7.9.1982 (GVBI. S. 369) ist als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahl Vorschlages der Christlich Demokratischen Union (CDU) Herr Horst Acht, Eppenroder Straße 28, 5431 Nentershausen in den Ortsgemeinderat berufen worden.
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
5431 Nentershausen, 23. Jüni 1983
Perne, Ortsbürgermeister als Ortsgemeindewahlleiter
NIEDERERBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Am Dienstag, dem 5. Juli 1983 wird in der Ortsgemeinde Niedererbach in der Zeit von 9.00 - 12.00 Uhr das Leitungsnetz gespült.
Wir bitten, in dieser Zeit kein Wasser zu entnehmen und sich einen entsprechenden Tagesbedarf vorher sicherzustellen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. '
5430 Montabaur, 27.6.1983 Verbandsgemeinde Montabaur Wasserversorgung.
N0MB0RN:
Beilagenhinweis
Der heutigen Ausgabe liegt für die Bezieher der Ortsgemeinde Nomborn die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschiießungs- beiträge) bei.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
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