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Montabaur 12/26/83

zu erfüllen. Im übrigen gilt hinsichtlich der Bußgeld-Androhung das gleiche wie bei der Straßenreinigungspflicht.

Meuer, Ortsbürgermeister

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GACKENBACH:

Gefunden

Auf dem Kinderspielplatz der Ortsgemeinde Gackenbach wurde eine Armbanduhr gefunden.

Der oder die Verlierer(in) kann sich die Uhr bei der Ortsge­meindeverwaltung Gackenbach abholen.

Möhnenclub Gackenbach

Alle Gackenbacher Möhnen werden zum Grillabend am Donners­tag, dem 7.7.83 herzlich eingeladen.

Treffpunkt um 19.00 Uhr an der Grillhütte in Gackenbach.

HÜBINGEN: -

MGVFrohsinn" Hübingen

Der MGV Hübingen nimmt an den nachstehenden Veranstaltun­gen teil:

Sonntag, 3.7.1983, Treffpunkt 8.00 Uhr GasthausSpecht" Gruppenfest (Wertungssingen) in Neuhäusel Freitag, 8.7.1983, Kommers DRK Daubach Um vollzähliges Erscheinen wird dringend gebeten.

Die aktiven Mitglieder werden auf ihren Spießbratenabend am Freitag, 15.7.1983 hingewiesen.

Horbach

MGVCäcilia" Horbach

Die nächste Chorprobe findet am Samstag, dem 2.7.83 um 19.00 Uhr statt. Es wird um pünktliches und vollzähliges Erscheinen gebeten.

EISBACHGEMEINDEN

GIROD:

Kirmes in Kleinholbach

Am kommenden Wochenende, 2. - 4. Juli 1983 feiern wir nach alter Tradition Kirchweihfest im Ortsteil Kleinholbach.

Unsere beiden Gaststätten sind für die Kirmestage gerüstet und bieten Ihnen allen das Beste aus Küche und Keller.

Nachdem die Bauarbeiten auf dem Kirmesplatz beendet sind, hat uns der Schausteller sein Kommen zugesagt.

Ich wünsche unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern und allen unseren Gästen frohe und gemütliche Kirmestage.

Leber, Ortsbürgermeister

Beilagenhinweis

Der heutigen Ausgabe liegt für die Bezieher der Ortsgemeinde Girod

a) die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erst­malige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungs­beiträge)

b) die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)

bei.

Wir bitten um Beachtung !

Öffentl. Bekanntmachung über die öffentl.Auslegung der Umle­gungskarte für die BaulandumlegungBornstück u.Kappesfeld"

in der Gemeinde Girod, Gemarkung Kleinholbach.

Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das UmlegungsgebietBornstück und Kappesfeld" durch Beschluß vom 30. Mai 1983 aufgestellt worden.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem

Umlegungsverzeichnis

Die Umlegungskarte liegt in der Zeit vom

9. Juli 1983 bis einschließlich 8. August 1983 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 2, Zimmer 201, Bauamt, während der Dienst­stunden öffentlich aus.

Das Umlegungsverzeichnis kann von jedem , der ein berechtig­tes Interesse darlegt, bei der Geschäftsstelle des Umlegungs­ausschusses, dem Katasteramt, Schloßweg 6, 5430 Monta­baur, Zimmer 110, während der Dienststunden eingesehen werden.

Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffen­der Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfs­belehrung zugesandt.

Montabaür, den 24. Juli 1983

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Siegel Simon, Verm.Direktor.

GÖRGESHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen fin­det am Mittwoch, 6. Jüli 1983, um 20.00 Uhr im Rathaus statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Vorlage der Pläne zum Ausbau des Friedhofsweges, des Rat­hausplatzes und des Hallenpiatzes

2. Beratung und Beschlußfassung über die Gründung einer Forst­betriebsgemeinschaft

3. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1982 und Ent- lastpngserteilung für das Haushaltsjahr 1982

4. Beratung und Beschlußfassung übereine Kostenbeteiligung der Gemeinde an den Kosten für den Ausbau eines weiteren Gruppenraumes im Kindergarten Nentershausen

5. Beratung und Beschlußfassung^über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes 198J3- 1987.

6. Verschiedenes.

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Grundstücksangelegenheit 2 Verschiedenes.

5431 Görgeshausen, 27. Jüni 1983 Herz, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Nbchdem die Kläranlage für die Ortsgemeinde Görgeshausen am 8.11.1982 in Betrieb genommen wurde und die behördliche Abnahme erfolgt ist, sind alle Grundstückskläreinrichtungen (Hausklärgruben) die an die Vollkanalisation angeschlossen sind, umgehend zu schließen.

Hierzu wird auf § 8 der Satzung der Verbandsgenheinde Monta­baur über die Entwässerung der Grundstücke und den An­schluß an die öffentliche Abwasseranlage - Allgemeine Entwäs­serungssatzung -vom 30.6.1975 hingewiesen, wonach alle Grundstückskläreinrichtungen zu entfernen sind, sobald die Einleitung ungereinigter Abwasser gestattet wird.

Ein Kontrollschacht muß jedoch in jedem Falle vorhanden sein, bzw. hergestellt werden.

Der Kontrollschacht muß so hergestellt sein, daß keine Abset­zung von Sehmutzstoffen in diesem möglich ist.

Zur fachlichen Beratung steht Ihnen das Bauamt der Verbands­gemeinde zur Verfügung.

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In die Abwasseranlage dürfen nach § 4 der vorgenannten Sat­zung nicht eingeleitet werden. <

1. Stoffe, die die Leitung verstopfen können (z.B. Schutt, Sand, Asche, Kehricht. Lumpen, Dung, Schlacht- und Küchenäbfälle und andere feste Stoffe)

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