Montabaur 12/26/83
zu erfüllen. Im übrigen gilt hinsichtlich der Bußgeld-Androhung das gleiche wie bei der Straßenreinigungspflicht.
Meuer, Ortsbürgermeister
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GACKENBACH:
Gefunden
Auf dem Kinderspielplatz der Ortsgemeinde Gackenbach wurde eine Armbanduhr gefunden.
Der oder die Verlierer(in) kann sich die Uhr bei der Ortsgemeindeverwaltung Gackenbach abholen.
Möhnenclub Gackenbach
Alle Gackenbacher Möhnen werden zum Grillabend am Donnerstag, dem 7.7.83 herzlich eingeladen.
Treffpunkt um 19.00 Uhr an der Grillhütte in Gackenbach.
HÜBINGEN: -
MGV „Frohsinn" Hübingen
Der MGV Hübingen nimmt an den nachstehenden Veranstaltungen teil:
Sonntag, 3.7.1983, Treffpunkt 8.00 Uhr Gasthaus „Specht" Gruppenfest (Wertungssingen) in Neuhäusel Freitag, 8.7.1983, Kommers DRK Daubach Um vollzähliges Erscheinen wird dringend gebeten.
Die aktiven Mitglieder werden auf ihren Spießbratenabend am Freitag, 15.7.1983 hingewiesen.
Horbach
MGV „Cäcilia" Horbach
Die nächste Chorprobe findet am Samstag, dem 2.7.83 um 19.00 Uhr statt. Es wird um pünktliches und vollzähliges Erscheinen gebeten.
EISBACHGEMEINDEN
GIROD:
Kirmes in Kleinholbach
Am kommenden Wochenende, 2. - 4. Juli 1983 feiern wir nach alter Tradition Kirchweihfest im Ortsteil Kleinholbach.
Unsere beiden Gaststätten sind für die Kirmestage gerüstet und bieten Ihnen allen das Beste aus Küche und Keller.
Nachdem die Bauarbeiten auf dem Kirmesplatz beendet sind, hat uns der Schausteller sein Kommen zugesagt.
Ich wünsche unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern und allen unseren Gästen frohe und gemütliche Kirmestage.
Leber, Ortsbürgermeister
Beilagenhinweis
Der heutigen Ausgabe liegt für die Bezieher der Ortsgemeinde Girod
a) die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge)
b) die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)
bei.
Wir bitten um Beachtung !
Öffentl. Bekanntmachung über die öffentl.Auslegung der Umlegungskarte für die Baulandumlegung „Bornstück u.Kappesfeld"
in der Gemeinde Girod, Gemarkung Kleinholbach.
Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Bornstück und Kappesfeld" durch Beschluß vom 30. Mai 1983 aufgestellt worden.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem
Umlegungsverzeichnis
Die Umlegungskarte liegt in der Zeit vom
9. Juli 1983 bis einschließlich 8. August 1983 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 2, Zimmer 201, Bauamt, während der Dienststunden öffentlich aus.
Das Umlegungsverzeichnis kann von jedem , der ein berechtigtes Interesse darlegt, bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, dem Katasteramt, Schloßweg 6, 5430 Montabaur, Zimmer 110, während der Dienststunden eingesehen werden.
Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugesandt.
Montabaür, den 24. Juli 1983
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Siegel Simon, Verm.Direktor.
GÖRGESHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am Mittwoch, 6. Jüli 1983, um 20.00 Uhr im Rathaus statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Vorlage der Pläne zum Ausbau des Friedhofsweges, des Rathausplatzes und des Hallenpiatzes
2. Beratung und Beschlußfassung über die Gründung einer Forstbetriebsgemeinschaft
3. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1982 und Ent- lastpngserteilung für das Haushaltsjahr 1982
4. Beratung und Beschlußfassung übereine Kostenbeteiligung der Gemeinde an den Kosten für den Ausbau eines weiteren Gruppenraumes im Kindergarten Nentershausen
5. Beratung und Beschlußfassung^über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes 198J3- 1987.
6. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Grundstücksangelegenheit 2 Verschiedenes.
5431 Görgeshausen, 27. Jüni 1983 Herz, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Nbchdem die Kläranlage für die Ortsgemeinde Görgeshausen am 8.11.1982 in Betrieb genommen wurde und die behördliche Abnahme erfolgt ist, sind alle Grundstückskläreinrichtungen (Hausklärgruben) die an die Vollkanalisation angeschlossen sind, umgehend zu schließen.
Hierzu wird auf § 8 der Satzung der Verbandsgenheinde Montabaur über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage - Allgemeine Entwässerungssatzung -vom 30.6.1975 hingewiesen, wonach alle Grundstückskläreinrichtungen zu entfernen sind, sobald die Einleitung ungereinigter Abwasser gestattet wird.
Ein Kontrollschacht muß jedoch in jedem Falle vorhanden sein, bzw. hergestellt werden.
Der Kontrollschacht muß so hergestellt sein, daß keine Absetzung von Sehmutzstoffen in diesem möglich ist.
Zur fachlichen Beratung steht Ihnen das Bauamt der Verbandsgemeinde zur Verfügung.
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In die Abwasseranlage dürfen nach § 4 der vorgenannten Satzung nicht eingeleitet werden. <
1. Stoffe, die die Leitung verstopfen können (z.B. Schutt, Sand, Asche, Kehricht. Lumpen, Dung, Schlacht- und Küchenäbfälle und andere feste Stoffe)
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