Montabaur 11 / 26 / 83
GACKENBACH:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach v vom 20.6.1983
Haushaltsüberschreitung genehmigt und zur Kenntnis genommen
Zunächst genehmigte der Rat die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1982 über 750,55 DM.
Diese Ansatzüberschreitungen stehen im Zusammenhang mit dem Einsatz des Rodegerätes für Rodungsarbeiten im Wald und notwendigen Instandsetzungsarbeiten an Ruhebänken.
Die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel von 700,- DM reichten nicht aus. Diese Ansatzüberschreitung wird gedeckt Idurch Mehreinnahmen aus Holzverkäufen.
Anschließend wurde dem Fjtet eine sechs Punkte umfassende Auflistung über geringfügige Ansatzüberschreitungen im Jahre |1982 zur Kenntnis gegeben. Die Mehrausgaben beliefen sich hier auf insgesamt 2.632,99 DM. Der Ausgleich wurde hierfür im Rahmen des Gesamthaushaltes vorgenommen.
-laushaltsrechnung 1982 beschlossen und Entlastung erteilt
Mach Genehmigung sämtlicher Haushaltsüberschreitungen im Uahre 1982 sowie nach durchgeführter Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (hier erfolgte in nichtöffentlicher Sitzung In der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur durch die Mitglieder des Ausschusses eine Überprüfung der Kassenbelege.) vurde von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die llahresrechnung für 1982 aufgestellt und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
)er Rat erklärte seine Zustimmung zur vorgelegten Haushalts- Rechnung und beschloß zugleich dem Ortsbürgermeister, den )rtsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten Per Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1982 Entlastung zu erteilen.
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Straßen bauarbeiten im Neubaugebiet „Im Boden" vergeben
pemäß dem Investitionsprogramm der Gemeinde war der Itraßqfnbau im Neubaugebiet „Im Boden" für das Jahr 1983 |orgesehen. Dementsprechend wurde von der Verbands- emeindeverwaltung Montabaur eine Ausschreibung der erforderlichen Arbeiten durchgeführt.
?ie Submission erfolgte am 7.6.1983.' Das Ergebnis der Aus- phreibung wurde ausgewertet und dem Rat in der Sitzung i 20.6.1983 zur Entscheidung vorgelegt. Durch einstimmigen leschluß wurden die Straßenbauarbeiten an die billigstbietende lirma vergeben. Das Auftragsvolumen beträgt ca. 120.000,- IfM und unterschreitet damit wesentich die im Haushaltsplan hier- lir bereitgestellten Mittel. Mit den Bauarbeiten wirdi in ca, 4 lochen begonnen.
(jivestitionskatalog der Gemeinde vervollständigt
Grundlage für die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde bil- flet unter anderem die Aufstellung eines sogenannten Investi- honsprogrammes. Hier legt die Gemeinde die Schwerpunkte pr Investitionen in den kommenden Jahren fest. Aus der Sicht ps Rates sollen in den kommenden Jahren folgende Maßnahmen prchgeführt werden :
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■ Bürgersteigebau in der Waldstraße | * Errichtung von Anlagen vor dem Friedhof j 3* Aufstellung eines Bebauungsplanes „Halfterweg"
1985
1. Ausbau der Straße „Alte Hohl"
2. Bürgersteigebau entlang der Hübinger Straße in Dies in Verbindung mit dem Ausbau der L 326
3. Bürgersteigebau im Neubaugebiet „Im Boden"
1986
1. Bäu einer Leichenhalle (1.Bauabschnitt)
2. Ausbau der Bergstraße
1987
■ 1. Ausbau der Straße „Neu Hohl"
2. Fertigstellung der Leichenhalle
3. Ausbau eines Wirtschafts- und Wanderweges
HORBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach findet am Donnerstag, 7. Juli 1983 um 20.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Besprechung des Ortsgemeinderates vom 31.5.1983
2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 9.6.1983
3. Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1983 -1987
4. Verschiedenes Anfragen, Bekanntgaben
5431 Horbach, 27. Juni 1983 Meuer,/Ortsbürgermeister
Baubeginn Backesweg / Brunnenweg in Kürze
Nachdem die bauausführende Firma Seelbach aus Cramberg für die Kanalisations- und Straßenbauarbeiten eingewiesen wurde, wird in Kürze mit den Arbeiten begonnen. Während der Bauzeit können Störungen auftreten.
Ich bitte alle - insbesondere die Anwohner um Verständnis.
Mit der Verwirklichung vorerwähnter Baumaßnahmen wird mit "der Dorfsanierung begonnen. Sie findet eine Fortsetzung mit dem Ausbau der L 326 (Hauptstraße) Mitte der achtziger Jahre. Das Sanierungsobjekt wurde mit erheblichen Zuschjjß- mitteln des Landes Rheinland-Pfalz ermöglicht. Diese und die weiteren Maßnahmen werden dem Gesamteindruck der Ortsgemeinde Horbach förderlich sein. Es muß allerdings auch erwähnt werden, daß ein erheblicher Anteil an der Finanzierung , die Anwohner / Anlieger aufzubringen haben. Dies ist nach dem heutigen Erschließungs- und Beitragsrecht sowie der Finanzlage der Gemeinden allgemein erforderlich.
Straßen rei nigu ngspfl icht
Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, daß es Pflicht eines jeden Haus- und Grundstückseigentümers ist, die Straße (bis zur Fahrbahnmitte) und Bürgersteige vor oder entlang seinem Grundstück in einem sauberen Zustand zu halten (kehren und von Grasbewuchs reinigen) Verstöße hiergegen, können gemäß Satzung der Ortsgemeinde mit einer Geldbuße bis zu 1.000,-DM geahndet werden.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, damit niemand überrascht ist, wenn die satzungsmäßigen Regelungen plötzlich Anwendung finden.
Schutz des Ortsbildes / öffentliche Mahnung
Gemäß Satzung der Ortsgemeinde Horbach über den Schutz des Ortsbildes sind die nichtüberbauten Grundstücksteile der bebauten Grundstücke sowie Baulücken und sonstige unbebaute Grundstücke innerhalb der Ortslage ordnungsgemäß zu unterhalten. Vorgenannte Flächen sind instandzuhalten, daß sie nicht in einen verwahrlosten Zustand geraten. Grünflächen sind regelmäßig abzumähen. Hiermit ergeht an alle Betroffenen die Aufforderung, vorstehende Bedingungen bis zum 15. Juli 83

