Montabaur 11 / 25 / 83
sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Großholbach während den ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.
§ 44 c BBauG:
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres ,in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wiid.
§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug):
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplä” nen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt.
| der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
(3) Abs. 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften liber die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächen- |nutzungsplanes oder der Satzung.
fjnweis auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung f.Rheinl.Walz IGemO)
[Eine Verletzung der Bestimmungen über j1. Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und |2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) pst unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach fieser öffentl.Bekanntmachung schriftlich un- 'ter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Ge neindeverwal- lung geltend gemacht worden ist.
■5431 Großholbach, 13. Juni 1983 | Metternich, Ortsbürgermeister
^öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Birkenweg" der Ortsgemeinde iroßholbach
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 6 and Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
)er Ortsgemeinderat von Großholbach hat in seiner Sitzung ^jam 18.5.1983 folgende Änderungen des Bebauungsplanes ;},Birkenweg" beschlossen :
i k
1. Der im Bereich der Grundstücke Nr. 2129 bis 2141 im Bebau- i ungsplan dargestellte Wirtschaftsweg wird entsprechend der
Wegeführung nach der Flurbereinigung ausgewiesen und in östlicher Richtung verschoben.
2. Die Geschoßflächenzahl (GFZ) für die Grundstücke auf der Straßenseite zum Ortskern hin wird von bisher 0,7 auf neu 0,8 festgesetzt.
)er Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 6 und Abs. BBauG öffentlich bekanntgemacht.
^431 Großhblbach, 14. Juni 1983
I.V. Ferdinand, I. Beigeordneter
HEILBERSCHEID: öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid findet am MONTAG, 27. Juni 1983 um 20.00 Uhr in der Schule statt. TAGESORDNUNG
TAGESORDNUNG:
ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofsund Bestattungswesen
2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen
3. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Ausbauarbeiten in der Kirchstraße
4. Beratung und Beschlußfassung über die Anbringung der Verkehrszeichen „Sackgasse" an den Straßen „Baumfeld"
und „Akazienweg" ,
5. Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1983 bis 1987.
6. Verschiedenes.
5431 Heilberscheid, 14.6.1983
Reichwein, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1981 und des Entlastungsbeschlusses
des Ortsgemeinderates vom 27.5.1983 der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Haushaltsjahr 1981
I. HAUSHALTSRECHNUNG Verwaltungs- Vermögens- Gesamt Feststellung haushalt/DM haushalt /DM DM
des Ergebnisses;
Soll-Einnahmen
428.481,86
279.480,89
707.962,75
Summe bereinigte Soll-Einnahmen 428.481,86
279.480,89
707.962,75
Soll-Ausgaben + neue Haushaltsausgabereste
428.481,86
229.480,89
50.000,-
657.962,75
50.000,-
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 428.481,86 279.480,89 707.962,75
Überschuß/
Fehlbetrag ”
Festgestellt:
Montabaur, 16. April 1982 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
II.ENTLASTUNGSBESCHLUSS Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1981 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlössen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Vorhandsgomitirulfi (ui das Haushaltsjahr 1981 Entlastung Zu erteilen. Auf die Vorlage der ^ Rechnungsbelege wird verzichtet. Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergebnisses. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushatsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Der Ortsbürgermeister sowie der I.Ortsbeigeordnete haben an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen. Den Vorsitz führte der 2. Ortsbeigeordnete.
III.
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 27.6. bis 6.7.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Monabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Heilberscheid, 15.6.1983
(S.) Ortsgemeindeverw.Heilberscheid, Reichweih, Ortsbürgerm.

