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Montabaur 11 / 25 / 83

sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Großhol­bach während den ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.

§ 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädi­gungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner­halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres ,in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile ein­getreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wiid.

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug):

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplä nen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekannt­machung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt.

| der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

(3) Abs. 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften liber die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächen- |nutzungsplanes oder der Satzung.

fjnweis auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung f.Rheinl.Walz IGemO)

[Eine Verletzung der Bestimmungen über j1. Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und |2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) pst unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach fieser öffentl.Bekanntmachung schriftlich un- 'ter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsver­letzung begründen können, gegenüber der Ge neindeverwal- lung geltend gemacht worden ist.

5431 Großholbach, 13. Juni 1983 | Metternich, Ortsbürgermeister

^öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesBirkenweg" der Ortsgemeinde iroßholbach

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 6 and Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG)

)er Ortsgemeinderat von Großholbach hat in seiner Sitzung ^jam 18.5.1983 folgende Änderungen des Bebauungsplanes ;},Birkenweg" beschlossen :

i k

1. Der im Bereich der Grundstücke Nr. 2129 bis 2141 im Bebau- i ungsplan dargestellte Wirtschaftsweg wird entsprechend der

Wegeführung nach der Flurbereinigung ausgewiesen und in östlicher Richtung verschoben.

2. Die Geschoßflächenzahl (GFZ) für die Grundstücke auf der Straßenseite zum Ortskern hin wird von bisher 0,7 auf neu 0,8 festgesetzt.

)er Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 6 und Abs. BBauG öffentlich bekanntgemacht.

^431 Großhblbach, 14. Juni 1983

I.V. Ferdinand, I. Beigeordneter

HEILBERSCHEID: öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid findet am MONTAG, 27. Juni 1983 um 20.00 Uhr in der Schule statt. TAGESORDNUNG

TAGESORDNUNG:

ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Sat­zung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs­und Bestattungswesen

2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen

3. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Ausbau­arbeiten in der Kirchstraße

4. Beratung und Beschlußfassung über die Anbringung der Ver­kehrszeichenSackgasse" an den StraßenBaumfeld"

undAkazienweg" ,

5. Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1983 bis 1987.

6. Verschiedenes.

5431 Heilberscheid, 14.6.1983

Reichwein, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1981 und des Entlastungsbeschlusses

des Ortsgemeinderates vom 27.5.1983 der Ortsgemeinde Heil­berscheid für das Haushaltsjahr 1981

I. HAUSHALTSRECHNUNG Verwaltungs- Vermögens- Gesamt Feststellung haushalt/DM haushalt /DM DM

des Ergebnisses;

Soll-Einnahmen

428.481,86

279.480,89

707.962,75

Summe bereinigte Soll-Einnahmen 428.481,86

279.480,89

707.962,75

Soll-Ausgaben + neue Haushalts­ausgabereste

428.481,86

229.480,89

50.000,-

657.962,75

50.000,-

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben 428.481,86 279.480,89 707.962,75

Überschuß/

Fehlbetrag

Festgestellt:

Montabaur, 16. April 1982 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

II.ENTLASTUNGSBESCHLUSS Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1981 auf­gestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlössen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeord­neten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Vorhandsgomitirulfi (ui das Haushaltsjahr 1981 Entlastung Zu erteilen. Auf die Vorlage der ^ Rechnungsbelege wird ver­zichtet. Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergebnisses. Soweit Mehrausgaben bei ein­zelnen Haushatsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Der Ortsbürgermeister sowie der I.Ortsbeigeordnete haben an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen. Den Vorsitz führte der 2. Ortsbeigeordnete.

III.

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 27.6. bis 6.7.1983 während der allgemei­nen Dienststunden im Rathaus in Monabaur, Zimmer 110, öf­fentlich aus.

Heilberscheid, 15.6.1983

(S.) Ortsgemeindeverw.Heilberscheid, Reichweih, Ortsbürgerm.