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Montabaur 12/25/83

Mon

Belästigung durch frei umherlaufende Hunde

Ich möchte zum wiederholten Male darauf hinweisen, daß

Hunde nicht frei umherlaufen dürfen.

Immer mehr Bürger fühlen sich dadurch belästigt. Durch diese Unsitte fühlen sich viele Personen beim Spazierengehen durch den Ort bedroht. Ich bitte alle Hundebesitzer in ihrem eigenen Interesse darauf zu achten, daß keine Hunde mehr frei umher­laufen, da sonst mit einer Anzeige gerechnet werden muß. Es wird gebeten, auch Hunde nicht auf den Kinderspielplatz auszu führen.

Reichwein, Ortsbürgermeister

NENTERSHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1981 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 31.5.1983 der Ortsgemeinde Nen­tershausen für das Haushaltsjahr 1981.

I. HAUSHALTSRECHNUNG Verwaltungs- Vermögens- Gesamt Feststellung haushalt/DM haushalt/DM DM

des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 1.499.284,14 1.633.732,55 3.133.016,69 Summe bereinigte

Soll-Einnahmen 1.499.284,14 1.633,732.55 3.133.016,69

Soll-Ausgaben 1.499.284,14 1.633.732,55 3.133.016,69

Summe bereinigte

Soll-Ausgäben 1.499.284,14 1.633.732,55 3.133.016,69

Überschuß/

Fehlbetrag

Festgestellt:

Montabaur, den 19. April 1982 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS Der Ortsgemeinderat beschließt die vdn der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1981 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermei­ster und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1981 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergebnisses. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haus­haltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürger­meister sowie die Ortsbeigeordneten wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.

III.

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 27.6. bis 6.7.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffent­lich aus.

Nentershause n, 16.6.1983 (S.) Ortsgemeindevarwaltung Nentershausen Perne, ' Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1982 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 31.5.1983 der Ortsgemeinde Nen­tershausen für das Haushaltsjahr 1982.

I. HAUSHALTSRECHNUNG Verwaltungs- Vermögens- Gesamt

Feststellung* 1305 * 1311 ^M haushalt/DM DM

des Ergebnisses

Soll-Einnahmen 1.253.614,70 1.206.095,33 2.459.710,03

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen 1.253.614,70 1.206.095,33 2.459.710,03

Soll-Ausgaben 1.253.614,70 1.181.839,94 2.435.454,64 + neue Haushalts­ausgabereste - 24.255,39 24.255,39

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben 1.253.614,70 1.206.095,33 2.459.710,03

Überschuß/ Fehlbetr.

Festgestellt

Montabaur, 2. Mai 1983 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

II.ENTLASTUNGSBESCHLUSS Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1982 auf­gestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeord­neten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der

Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1982" Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird ver­zichtet. Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergebnisses. Soweit Mehrausgaben bei ein­zelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürger­meister sowie die Ortsbeigeordneten wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.

III.

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 27.6. bis 6.7.1983 während der allgemei­nen Dienststunden im Rathaus in Monabaur, Zimmer 110, öf­fentlich aus.

Nentershausen, 16.6.1983 (S.) Ortsgemeindeverwaltung Nentershausen Perne, Ortsbürgermeister

NIEDERERBACH:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 9.6.1983

wurc

Rechte und Pflichten von der Jagdgenossenschaft auf Orts­gemeinde übertragen

Die Jagdgenossenschaft Niedererbach hat in ihrer Gründungs­versammlung am 5.5.1983 beschlossen, ihre sämtlichen Rechte undi Pflichten auf die Ortsgemeinde Niedererbach zu übertragen, Darüber hinaus wurde festgelegt, den Reinertrag aus der Jagd­verpachtung für Feld- 1 und Waldwegebau zg verwenden.

In der Sitzung am 9.6.1983 erklärte nunmehr der Rat für die Ortsgemeinde das Einverständnis zur Übernahme der Rechte, und Pflichten.

Darüber hinaus wurde dem vorgeschlagenen Verwendungszweck) des Reinertrages aus Jagdpachteinnahmen zugestimmt.

Rat ist für den Bau eines Regenrückhaltebeckens

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Ohne eine endgültige^ Beschlußfassung über den Bau eines Re- recht: genrückhaltebeckens verlief die Diskussion im Rat. Es wurde lediglich zum Ausdruck gebracht, daß von seiten der Orts- Somrr gemeinde Interesse am Bau eines Regenrückhaltebeckens Die Fi besteht. Star So

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erhielt den Auf- Bierzi trag, zunächst die Eigentumsverhältnisse für den benötigten Bid ft Grund und Boden zu klären und die erforderlichen Ankäufe I^OG durchzuführen. I Samst

| 18.30

Weitere Auftragsvergaben zum Ausbau der Dorf gemeinschafts­halle 20.00

Insgesamt 4 Entscheidungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung standen im Zusammenhang mit der Vergabe weiterer