Montabaur 12/25/83
Mon
Belästigung durch frei umherlaufende Hunde
Ich möchte zum wiederholten Male darauf hinweisen, daß
Hunde nicht frei umherlaufen dürfen.
Immer mehr Bürger fühlen sich dadurch belästigt. Durch diese Unsitte fühlen sich viele Personen beim Spazierengehen durch den Ort bedroht. Ich bitte alle Hundebesitzer in ihrem eigenen Interesse darauf zu achten, daß keine Hunde mehr frei umherlaufen, da sonst mit einer Anzeige gerechnet werden muß. Es wird gebeten, auch Hunde nicht auf den Kinderspielplatz auszu führen.
Reichwein, Ortsbürgermeister
NENTERSHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1981 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 31.5.1983 der Ortsgemeinde Nentershausen für das Haushaltsjahr 1981.
I. HAUSHALTSRECHNUNG Verwaltungs- Vermögens- Gesamt Feststellung haushalt/DM haushalt/DM DM
des Ergebnisses:
Soll-Einnahmen 1.499.284,14 1.633.732,55 3.133.016,69 Summe bereinigte
Soll-Einnahmen 1.499.284,14 1.633,732.55 3.133.016,69
Soll-Ausgaben 1.499.284,14 1.633.732,55 3.133.016,69
Summe bereinigte
Soll-Ausgäben 1.499.284,14 1.633.732,55 3.133.016,69
Überschuß/
Fehlbetrag
Festgestellt:
Montabaur, den 19. April 1982 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS Der Ortsgemeinderat beschließt die vdn der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1981 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1981 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergebnisses. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermeister sowie die Ortsbeigeordneten wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.
III.
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 27.6. bis 6.7.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Nentershause n, 16.6.1983 (S.) Ortsgemeindevarwaltung Nentershausen Perne, ' Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1982 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 31.5.1983 der Ortsgemeinde Nentershausen für das Haushaltsjahr 1982.
I. HAUSHALTSRECHNUNG Verwaltungs- Vermögens- Gesamt
Feststellung* 1305 * 1311 ^M haushalt/DM DM
des Ergebnisses
Soll-Einnahmen 1.253.614,70 1.206.095,33 2.459.710,03
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen 1.253.614,70 1.206.095,33 2.459.710,03
Soll-Ausgaben 1.253.614,70 1.181.839,94 2.435.454,64 + neue Haushaltsausgabereste - 24.255,39 24.255,39
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 1.253.614,70 1.206.095,33 2.459.710,03
Überschuß/ Fehlbetr.
Festgestellt
Montabaur, 2. Mai 1983 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
II.ENTLASTUNGSBESCHLUSS Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1982 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der
Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1982" Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergebnisses. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermeister sowie die Ortsbeigeordneten wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.
III.
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 27.6. bis 6.7.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Monabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Nentershausen, 16.6.1983 (S.) Ortsgemeindeverwaltung Nentershausen Perne, Ortsbürgermeister
NIEDERERBACH:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 9.6.1983
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Rechte und Pflichten von der Jagdgenossenschaft auf Ortsgemeinde übertragen
Die Jagdgenossenschaft Niedererbach hat in ihrer Gründungsversammlung am 5.5.1983 beschlossen, ihre sämtlichen Rechte undi Pflichten auf die Ortsgemeinde Niedererbach zu übertragen, Darüber hinaus wurde festgelegt, den Reinertrag aus der Jagdverpachtung für Feld- 1 und Waldwegebau zg verwenden.
In der Sitzung am 9.6.1983 erklärte nunmehr der Rat für die Ortsgemeinde das Einverständnis zur Übernahme der Rechte, und Pflichten.
Darüber hinaus wurde dem vorgeschlagenen Verwendungszweck) des Reinertrages aus Jagdpachteinnahmen zugestimmt.
Rat ist für den Bau eines Regenrückhaltebeckens
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Ohne eine endgültige^ Beschlußfassung über den Bau eines Re- recht: genrückhaltebeckens verlief die Diskussion im Rat. Es wurde lediglich zum Ausdruck gebracht, daß von seiten der Orts- Somrr gemeinde Interesse am Bau eines Regenrückhaltebeckens Die Fi besteht. Star So
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erhielt den Auf- Bierzi trag, zunächst die Eigentumsverhältnisse für den benötigten Bid ft Grund und Boden zu klären und die erforderlichen Ankäufe I^OG durchzuführen. I Samst
| 18.30
Weitere Auftragsvergaben zum Ausbau der Dorf gemeinschaftshalle 20.00
Insgesamt 4 Entscheidungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung standen im Zusammenhang mit der Vergabe weiterer

