Montabaur 10/25/83
HÜBINGEN:
Versammlung der Kirmesgesellschaft
Am Freitag, dem 24.6.83 trifft sich die Kirmesgesellschaft 1983 zu ihrer diesjährigen Versammlung im Gasthaus Specht.
Beginn 20.00 Uhr.
Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Wir bitten alle Hübinger Bürger, schon jetzt mit dem Eieraus- blasen zu beginnen. Der Abholtermin wird zeitig bekanntgegeben.
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EISBACHGEMEINDEN
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GIROD:
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplanes nördlich der Ortslage Girod in Flur 21 der Gemarkung Girod hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Ortsgemeinderat Girod hat in seiner Sitzung am 24.5.83 beschlossen, für den Bereich nördlidi der Ortslage Girod in Flur 21 einen Bebauungsplan aufzustellen :
Das Plangebiet wird im groben wie folgt begrenzt: im Süden: von der Kirchstraße
im Westen: von der Straße „Ober der Kirch" - Wegeparzelle Nr. 4464 und 4462
im Osten: vom Kapellenweg (Nr. 4463/1) im Norden: verläuft die Planbereichsgrenze ca. 50 m nördlich des Feldweges Nr. 4466.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Auf der Nörr"
Der AufstellungSbeschTuß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
Girod, 14.6.1983 Leber, Ortsbürgermeister
GR0SSH0LBACH:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 16.6.1983
Weiterer Beschluß zum Bebauungsplan „Neuwiese-Kreuzwiese- Strüthchen"
Bereits in der letzten Sitzung am 18.5.1983 wurde vom Rat beschlossen, die Verkabelung der Leitungsstraße entlang der Alten Straße durchzuführen. Darüber hinaus wurde für die großen Grundstücke die Geschoßflächenzahl auf 0,7 und für die übrigen Grundstücke auf 0,8 laut Plan festgesetzt. Die niedrigere Geschoßflächenzahl für die großen Grundstücke wird sich im Hinblick auf spätere Beitragsabrechnungen günstiger auswirken. Dieser Beschluß mußte jedoch wiederholt werden, da der Rat am 18.5.1983 wegen des Ausschlusses befangener Rats- mitglieder nicht beschlußfähig war. In der Sitzung am 16.6.1983 wurde daher ein gleichlautender Beschluß nochmals gefaßt.
Hier war die Anzahl der mitwirkungsberechtigten Ratsmitglieder im Bezug auf die Beschlußfähigkeit unbedeutsam.
Durchführung der Baulandumlegung für den Bereich der Bebauungspläne „Neuwiese-Kreuzwiese-Strüthchen" und „Langgarten" beschlossen
Auch hier hatte der Rat bereits in seiner Sitzung am 18.5.83 Beschlüsse gefaßt, die jedoch gleichfalls wegen Beschlußunfähigkeit des Rates wiederholt werden mußten. Es wurde daher erneut beschlossen, für das Baugebiet Erweiterung „Neuwiese- Kreuzwiese-Strüthchen" die Baulandumlegung durchzuführen. Mit der Maßnahme wurde das Katasteramt - Umlegungsausschußbeauftragt. Darüber hinaus wurde beschlossen, für das Baugebiet „ Langgarten" dem Kulturamt Westerburg die Durchführung der Bodenordnung im Rahmen der Flurbereinigung zu
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übertragen. Zunächst soll die Bodenordnung im Baugebiet „Neuwiese-Kreuzwiese-Strüthchen" durchgeführt werden.
Haushaltsüberschreitungen genehmigt und zur Kenntnis genommen
Drei Ansatzüberschreitungen mit einem Gesamtvolumen von 6.655,29 DM bedurften der Zustimmung des Rates.
3.845,50 DM entfielen davon auf Arbeiten für Dorf Verschönerungsmaßnahmen. Die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel reichten hierfür nicht aus.
Eine weitere Ansatzüberschreitung entstand durch die Aufbringung der erforderlichen Bewirtschaftungskosten für den Dorfbrunnen.
Die Ansatzüberschreitungen werden gedeckt durch Mehreinnahmen aus Grundstücksverkäufen sowie Einsparungen bei den Sachkosten im Umlegungsverfahren.
Anschließend wurde noch eine insgesamt 10 Positionen umfassende Auflistung unerheblicher Ansatzüberschreitungen zur Kenntnis gegeben. Da die Einzelansätze jeweils nur geringfügig überschritten wurden (insgesamt 3.317,78 DM) waren diese Mehrausgaben lediglich dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Haushaltsrechnung 1981 und 1982 beschlossen und Entlastung erteilt
Auch die übrigen Entscheidungen im öffentlichen Teil der Sitzung befaßten sich mit der Haushaltswirtschaft der Gemeinde. So hatte der Rat über die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur aufgestellten Jahfesrechnungen für die Haushaltsjahre 1981 und 1982 zu beschließen.
Zuvor hatte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in einer nichtöffentlichen Sitzung am 10. Mai 1983 im Verwaltungsgebäude d. Verbandsgemeinde Montabaur die Kassenbelege eingesehen und überprüft. Hierbei wurde lediglich eine Beanstandung vorgetragen, die bis zur Sitzung am 16.6.83 ausgeräumt wurde. Dementsprechend stimmte der Rat jeweils einstimmig der für die Haushaltsjahre 1981 und 1982 aufgestellten Jahresrechnungen zu.
Gleichzeitig wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für die genannten Haushaltsjahre die Entlastung erteilt.
Gefunden
Während der Kirmestage, 4. - 6.6.1983 ist in der Gaststätte Fischbach ein Sturzhelm liegengeblieben.
Der Eigentümer kann sich dort den Helm abholen. Metternich, Ortsbürgermeister
GROSSHOLBACH:
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Langengarten" der Ortsgemeinde Großholbacb gemäß § 13 BBauG. Bekanntmachung gern. § 12 Bundesbaugesetz (BBauG)
Der Ortsgemeinderat von Großholbach hat in seiner Sitzung vom 29.9.1983 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes | „Langengarten" gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
1. Die Stichstraße entlang des Grundstückes Nr. 76 wird zum überwiegenden Teil so gelegt, daß die östliche Parzellengrenze des Grundstückes Nr. 76 gleichzeitig Straßengrenze ist.
2. Die Radien im Anbindungsbereich der Stichstraße an der Mittelstraße werden mit 2 m festgesetzt, so daß von der Vorfläche der Garage auf dem Grundstück Nr. 76 nur gerin ge Flächen in Anspruch genommen werden.
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Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachtfB?EIL Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zugestimmt.| Offer Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs- Oie n unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, ! arT1 M Konrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 201, Zimmer TAGl
5430 Montabaur, während den Dienststunden,

