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Montabaur 19/23/83

EISBACHGEMEINDEN

GROSSHOLBACH öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung.des Ortsgemeinderates Großholbach findet am Donnerstag, 16. Juni 1983 um 19.3o Uhr im Gemeindehaus statt.

[TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung -

1. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf des Bebau­ungsplanes "Neuwiese / Kreuzwiese / Strüthehen" (Verkabelung der Leitungstraße entlang der Alten Straße)

2. Beratung und Beschlußfassung über die Durchführung der Baulandumlegung für den Bereich des Bebauungsplanes Er-

I Weiterung "Neuwiese / Kreuzwiese / Strüthehen"

».Beratung und Beschlußfassung über die Durchführung der Bau­landumlegung für den Bereich des Bebauungsplanes "Lang­garten"

linweis:

Zu den Tagesordnungspunkten 1/1 - I/3 wird zum zweiten lale eingeladen, da der Rat in der Sitzung am 18. Mai 1983 licht beschlußfähig war. Gern. § 39 Abs. 1 Satz 2 GemO ist die !ahl der anwesenden Ratsmitglieder für die Beschlußfähigkeit üden genannten Tagesordnungspunkten ohne Bedeutung.

(.Genehmigung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1982 (.Kenntnisnahme von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1982 i Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1981 und Ent- , lastungserteilung für das Haushaltsjahr 1981 Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1982 und Ent­lastungserteilung für das Haushaltsjahr 1982 Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

Nichtöffentliche Sitzung- Ankauf von Straßenparzellen Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen H31 Großholbach, 7. 6. 1983 ptternich, Ortsbürgermeister

pLBERSCHEID prechstunde fällt aus

P Freitag, dem 1o. 6. 1983 fällt die Sprechstunde des Orts- Nermeisters aus.

Hichwein, Ortsbürgermeister

fNTERSHAUSEN

picht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nenters- Nen vom 31.5. 1983

pine Bedenken gegen die Errichtung einer Breitband- Pm unikat ionsan läge

r s Fernmeldeamt Gießen richtete an die Gemeinde eine Anfra- lobausder Sicht der Gemeinde Interesse an der Errichtung p r Breitbandkommunikationsanlage besteht. Die Anfrage wur- rvom Fernmeldeamt Gießen damit begründet, daß im Jahre rM zur Sicherstellung der Fernsprechversorgung in Nenters- r sen neue Fernsprechkabel verlegt werden müssen. Im Zuge Ierforderlichen Tiefbauarbeiten könnten daher kostengünstig l 6| tbandkabel für eine spätere Breitbandkommunikationsver- lüung der betroffenen Straßenzüge mit ausgelegt werden, fttimmig erklärte der Rat, daß er solchen Planungen positiv l er, iiberstehe. Vom Fernmeldeamt Gießen wurde in diesem fämmenhang noch die Bereitschaft angezeigt, Fragen z. B. rdie Kosten für die Bürger, einzuleitende Maßnahmen und Ptungsmerkmale der Anlage etc. zu erörtern.

Änderungswünsche zur 2. Novellierung des Flächen­nutzungsplanes angemeldet

Insgesamt 6 Punkte umfaßt die Aufstellung, die von der Ver­waltung in Zusammenarbeit mit der Gemeinde als Anregung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemein­de Montabaur für den Bereich der Gemeinde Nentershausen erarbeitet wurde. Die unterbreiteten Vorschläge, die die ein­stimmige Zustimmung des Rates fanden, sehen folgende Plan­änderung vor:

1. Umwandlung einer gewerblichen Baufläche in eine Fläche für den Gemeinbedarf für die Grundschule.

2. Umwandlung einer Grünfläche in eine Fläche für den Ge­meinbedarf für das Feuerwehrgerätehaus

3. Umwandlung einer Grünfläche in eine Mischbaufläche

4. Darstellung des kombinierten Rad- und Fußweges an der B 49 gemäß der Planung'des Autobahnamtes Montabaur im Zuge der Umgestaltung der BAB-Anschlußstelle Diez

5. Ausweisung einer Wohnbaufläche (bisher: gewerbliche Baufläche)

6. Ausweisung einer gewerblichen Baufläche zur Anpassung an die tatsächliche Nutzung

Bebauungsplan "Brandweiher - Strichen " wird ge­ändert

Einstimmig beschloß der Rat am Grundstück Nr. 2o / 5, Flur 13 die nicht überbaubare Fläche entlang der Lahnstraße von 5,oo m auf 4,oo m zu reduzieren. Diese Entscheidung wurde damit begründet, daß seinerzeit für den Ausbau des Bürger­steiges entlang der Lahnstraße vom Grundstückseigentümer des Flurstückes Nr. 2o / 5 der Ortsgemeinde ein Geländestrei­fen von ca. 1,oo m Breite überlassen wurde.

Dagemäß Bebauungsplan zwischen Baugrenze und Bürgersteig ein Abstand von 5,oo m einzuhalten ist, kann ein zum heu­tigen Zeitpunkt auf dem Flurstück 2o /5 zu errichtendes Gebäude nicht mehr mit den vorhandenen Häusern in eine Bauflucht gestellt werden. Da sich die Einhaltung der jetzigen Bebauungsplanregelung jedoch nachteilig auf das Gesamtbild auswirken würde, wurde die Änderung des Bebauungsplanes befürwortet.

Gemeinde beteiligt sich an den Kosten für die Errich­tung des F euerwehrgerätehauses / D R K - G ebäudes Der I. Beigeordnete der Verbandsgemeinde sowie der Ortsbür­germeister legten die Gründe für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses dar. Hierbei wurde insbesondere auf die derzeit beengten Raumverhältnisse hingeyviesen. Obwohl die Erstellung von Feuerwehrgerätehäusern im Aufgabenbereich und auch in der Finanzlast der Verbandsgemeinde steht, beschloß der Rat für diese Maßnahmeeineneinmaligen Zu­schuß von 1 oo.ooo,-- DM und die für die Errichtung des Gebäu­des notwendige Grundstücksfläche von ca. 1.25o qm kosten­los zur Verfügung zu stellen. Die Zuschußgewährung erfolgte jedoch unter der Auflage, daß der DRK-Ortsverband in dem Neubau entsprechend derbereits erarbeiteten Pläne Räumlich­keiten erhält. Darüber hinaus wurde - um einen möglichst baldigen Baubeginn zu erreichen - die Zuschußgewährung be­fristet bis zum 1. Mai 1984 1 .

Zu der von der Gemeinde freiwillig erbrachten Leistung be­züglich des Zuschusses und des zur Verfügung gestellten Grund­stückes wurde auf die Aktivitäten der Freiwilligen Feuerwehr sowie des DRK-Ortsverbandes hingewiesen. Beide Organisa­tionen sollten für die von Ihnen freiwillig übernommenen Auf­gaben auch die notwendige Unterkunft erhalten. Hierzu wurde auch darauf hingewiesen, daß den kulturtragenden Vereinen sowie den Sportvereinen ein gleiches Entgegenkommen gezeigt wird bei weitaus größerem finanziellen Engagement der Ge­meinde im Zusammenhang mit der Errichtung einer neuen Turnhalle. Bei dieser Maßnahme werde sich die Gemeinde vor­aussichtlich mit Looo.ooo,-- DM beteiligen und somit den Kultur- und Sportvereinen die Möglichkeit verschaffen, in neuen Räumlichkeiten ihre Aktivitäten zu entfalten.