Montabaur 18/23/83
1. Die Kosten für den Bau von Kinderspielplätzen werden nicht mehr in den umlegungsfähigen Aufwand einbezogen, d.h. die Anlieger werden mit diesen Kosten nicht belastet.
2. Grundstücke, die nur mit einer wegemäßigen Verbindung an die Erschließungsanlage angrenzen, sollen wie die übrigen Anliegergrundstücke veranlagt werden, d.h. bei der Regelung hinsichtlich der Tiefenbegrenzung findet die Länge
des Verbindungsweges keine Berücksichtigung.
3. Gewerbegrundstücke sollen .entlastet werden durch Reduktion des Gewerbezuschlages von 40 % auf 20 %. Diese Entlastung ist angezeigt, da Gewerbegrundstücke nach dem jetzigen Satzungsrecht ohnehin höher belastet werden in bezug auf die regelmäßig höher liegende Geschoßflächenzahl und die Nichtanwendbarkeit der Eckgrundstücksvergünstigung.
4. Eckgrundstücke sollen nicht stärker belastet werden als Mittelliegergrundstücke, d.h. Grundstücke die z.B. an zwei Gemeindestraßen angrenzen, werden künftig nur noch mit jeweils 50 %, bei drei angrenzenden Gemeindestraßen jeweils nur noch mit 33 1/3 % belastet.
-5. Bordsteinanlagen werden bei Kostenspaltung mit der Fahrbahn abgerechnet.
Die Satzungen werden nun der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zur Genehmigung vorgelegt und anschließend nach Ausfertigung durch den Ortsbürgermeister öffentlich bekanntgemacht. Entsprechend dem Satzungsinhalt werden beide Satzungen erst nach öffentlicher Bekanntmachung in Kraft treten und somit erst für die künftigen Erschließungs- ünd>Ausbaumaßnah- men hinsichtlich deren Abrechenbarkeit zur Anwendung kommen.
Zuschuß für Kindergarten
Einstimmig entsprach der Rat dem Antrag der Kindergartenleitung des Familienferiendorfes auf Zuschußgewährung. Die Höhe des Zuschusses wurde auf 500,- DM für das Jahr 1983 festgesetzt.
Ersten Nachtragsplan zum Kulturplan 1983 verabschiedet Genehmigt wurde der erste Nachtragsplan zum Kulturplan 1983 für eine Aufforstung in Abteilung 20 a 1 (Lichtleitungsstraße im Gemeindewald).
In diesem Nachtragsplan sind Gesamtausgaben von 1.845,- DM zur Anpflanzung einer Weihnachtsbaumkultur vorgesehen. Finanziert werden soll diese Maßnahme durch Mehreinnahmen aus Holzverkäufen.
Haushaltsrechnung 1981 und Entlastungserteilung für 1981 beschlossen
ln nichtöffentlicher Sitzung im Rathaus in Montabaur hatte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde die Kassenbelege für das Haushaltsjahr 1981 eingesehen und überprüft. Diese Überprüfung führte zu keinen Beanstandungen, so daß an den Rat die Empfehlung zum Erlaß der Haushaltsrechnung 1981 ausgesprochen wurde. Durch einstimmigen Beschluß erklärte der Rat seine Zustimmung zu der von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur aufgestellten Jahresrechnung für 1981.
Gleichzeitig wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1981 Entlastung erteilt.
HaushaltsübBrschreitungen zur Kenntnis genommen Zunächst war dem Rat eine Auflistung über erhebliche über- und, außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 1982 vorgelegt worden. Wegen noch offenstehender Fragen, die im Verlauf der Sitzung nicht abgeklärt werden konnten, wurde hierzu jedoch eine endgültige Zustimmung nicht erteilt.
Anschließend wurde eine 11 Punkte umfassende Aufstellung über unerhebliche Haushaltsüberschreitungen im Jahre 1982 vorgelegt. Die Ansatzüberschreitungen bei insgesamt ,11 verschiedenen Haushaltsstellen führten zu einer Überschreitung von insgesamt 3.443,45 DM. Wegen der geringfügigen Ansatzüberschreitung im
Einzelfall war hier nur eine Kenntnisnahme durch den Rat erforderlich.
Friedhofssatzung geändert
Durch einstimmigen Beschluß wurde dürch Satzung zur Änderung der bisherigen Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen festgelegt, den Erwerb des Nutzungsrechtes an mehrstelligen Wahlgrabstätten einzuschränken, da dies wegen der späteren Möglichkeit des einheitlichen Abräumens des Grabfeldes notwendig erschien. Inhalt der Änderungssatzung ist, daß eine mehrstellige Wahlgrabstätte nur vergeben wird, wenn die neben dem Verstorbenen berechtigte Person beim Erwerb der Wahlgrabstätte das 60. Lebensjahr vollendet hat.
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Gruppenleiter-Treff vor Ort
Die Arbeitsgemeinschaft „Jugend" in der Verbandsgemeinde Montabaur lädt alle Jugendgruppenleiter, die Bürgermeister und Pfarrer sowie alle sonstigen, an der Jugendarbeit interessierten Personen aus den Gemeinden Horbach, Daubach, Gackenbach, Hübingen, Untershausen, Ettersdorf und Stahlhofen zu einem „Gruppenleitertreff vor Ort am Montag, dem 20. Juni 1983, um 19 Uhr in den Jugendraum nach Horbach ein.
Themen der Besprechung:
1. Bestandsaufnahme und zukünftige Möglichkeiten der Jugendarbeit vor Ort
2. Organisation der Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde Montabaur
3. Aussprache, Wünsche, Anregungen, Informationen, Fragen
Kultur- und Heimatverein
Aus Terminschwierigkeiten muß die gemäß Ankündigung festgelegte Mitwirkendenveranstaltung vom 2. Juli 83 auf den 16. Juli 1983 verlegt werden.
Persönliche Einladungen werden zugesandt.
Spvgg. Horbach
Dorfturnier am 19. Juni 1983
Schon jetzt möchten wir auf das Dorfturnier am 19.6.83 hin- weisen. Vorgesehen ist ein Turnier mit Mannschaften aus vier Dorfteilen sowie ein Spiel unserer C-Jugend.
Die in Frage kommenden Spieler werden z.Zt. von den Verantwortlichen angesprochen bzw können sich beim Vorstand melden.
Die sich noch im Umlauf befindlichen Trikots sind umgehend abzugeben.
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Alten- und Erholungsheim Horbach
Zum Sommerfest am 12.6.1983 laden wir die Bevölkerung des Buchfinkenlandes wie auch der weiteren Umgebung sehr herzlich ein. Wir möchten damit unsere Verbundenheit zu den Nachbarorten und seinen Bürgern bekunden. Die Veranstaltung beginnt ca. 10.30 Uhr auf dem großen Platz vor unserem Erholungsheim. Die Gesangvereine der drei Buchfinkengemeinden werden zur Verschönerung des Tages mit ihren Liedvorträgen beitragen. Auch der Musikverein Holler wird mit von der Partie sein und für gute Stimmung sorgen. Den Frauen möchte wir schon heute mitteilen, daß der Speisezettel an diesem Tage leer bleiben kann, denn wir werden für sie kochen.
Für die Erwachsenen ist am Nachmittag eine Tombola und für die kleinen Gäste eine Kinderbelustigung.
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HÜBINGEN:
Die Wanderung des Männergesangvereins „Frohsinn" Hübingen, findet Samstag, 18.6.1983 statt. Die Wanderstrecke führt über Welschneudorf nach Arzbach. Die Rückfahrt erfolgt mit Bus. Alle aktiven u.inaktiven Mitglieder sind mit ihren Partnern herzlich eingeladen.
Die Sänger des MGV „Frohsinn" Hübingen nehmen am Frühschoppenkonzert am Sonntag, 12.6.1983, 10.30 Uhr im Altenheim Horbach teil. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
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Ultimi fr die F istungs

