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Montabaur 20/23 / 83

Die Bereitschaft der Gemeinde zur Zuschußbewilligung für bei­de Maßnahmen wurde auch damit begründet, daß andernfalls eine umgehende Realisierung dieser Maßnahmen gefährdet sei. Zudem wurde auf die wirtschaftlich soliden Verhältnisse der Gemeinde hingewiesen, d. h. z. Zt. verfügt die Gemeinde über einen Rücklagenbestand von ca. 1.2oo.ooo,-- DM, so daß beide Maßnahmen ohne eine Verschuldung der Gemeinde herbeizu­führen unterstützt werden können.

Haushaltsrechtliche Entscheidungen für die Haushalts­jahre 1981 und 1982

Insgesamt 4 Tagesordnungspunkte befaßten sich mit Haushalts­fragen für die Jahre 1981 und 1982. Zunächst erfolgte unter dem Hinweis, daß der Rechnungsprüfungsausschuß in nichtöf­fentlicher Sitzung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur die Rechnungsbelege für die Haushaltsjahre 1981 und 1982 eingesehen und überprüft hatte - der Beschluß über die Haushaltsrechnung 1981 und die Entlastung für den Ortsbürger­meister, die Ortsbeigeordneten, den Bürgermeister und die Beigeordneten der Verbandsgemeinde.

Anschließend wurde eine 11 Punkte umfassende Aufstellung über erhebliche Haushaltsüberschreitungen im Jahre 1982 zur Abstimmung vorgelegt.

Zu diesen Haushaltsüberschreitungen erklärte der Rat, daß er deren Notwendigkeit anerkenne und zur Schaffung der haushalts­rechtlichen Voraussetzungen die Genehmigung ausspreche.

Die Haushaltsüberschreitungen beliefen sich auf insgesamt 52.665,72 DM und werden gedeckt durch Mehreinnahmen aus Grundsteuer B, aus zusätzlichen Grundstückserlösen und Aus­gabeneinsparungen beim Straßenbau.

Schwerpunkte bei den Haushaltsüberschreitungen stellten fol­gende Einzelpositionen dar:

1. + 3422,82 DM für Sozialhilfeanted.

Hier war aufgrund der Zunahme der Zahl der Hilfeempfänger der Haushaltsansatz um 3.422,82 DM überschritten worden, so daß die Gesamtaufwendung der Gemeinde für den 25 %igen Kostenanteil der Hilfe zum Lebensunterhalt im Jahre 1982, 13.422,82 DM betrugen.

2. Waldwegebau + 2.597,67 DM

Die notwendigen Instandsetzungs- und Ausbauarbeiten an Waldwegen im Gemeindewald führten zu Kosten, für die die aufgrund des Hauungs- und Kulturplanes im Haushalts­plan bereitgestellten Mittel nicht ausreichten.

3. Unterhaltung der Gebäude und baulichen Anlagen + 4.742,68 DM

Aufgrund der notwendigen Reparaturarbeiten an der Hof­entwässerung des Gemeindehauses Dillstraße entstanden Kosten, die bei der Aufstellung des Haushaltsplanes nicht absehbar waren.

4. Bauausgaben - Kinderspielplatz "Am Brandweiher"

+ 5.883,27 DM

Durch Beschluß vom 22. 1o. 1982 genehmigte der Ortsge­meinderat für die Sanierung des Spielplatzes "Am Brand­weiher" eine außerplanmäßige Ausgabe, d. h. hier wurden Maßnahmen durchgeführt, für die im Haushaltsplan keine Mittel bereitgestellt waren.

5. Bauausgaben - Sport- und Turnhalle + 3.115,4o DM

Auch hier war ohne vorherige Mittelbereitstellung im Haus­haltsplan seitens des Rates der Anschaffung und Montage einer Fertiggarage an der Turnhalle zugestimmt worden.

6. Bauausgabe - Wirtschaftswegebau + 5.921,35 DM

Für die Befestigung des Wirtschaftsweges zum Fischweiher unterhalb des Feldkreuzes waren im Haushaltsplan keine Mitte! vorgesehen. Ungeachtet dessen wurde vom Rat die Durchführung dieser Maßnahme im Jahre 1982 für erforder­lich erachtet.

/.T^werb von Grundstücken + 3.986,27 DM

^besondere durch Kosten zum Rückerwerb bereits ver- kiSerter Grundstücke wurden Haushaltsüberschreitungen vsrL'SScht. Diesen Ansatzüberschreitungen stehen jedoch

Mehreinnahmen in gleicher Höhe durch den Wiederverkauf der Grundstücke gegenüber.

8. Bauausgaben für Gemeindegrundstücke + 18.992,41 DM.

Hier waren die Grundstücke, die der Ortsgemeinde im neuen Baugebiet "Hasenbitz" zugewiesen wurden, vorläufige Baukostenzuschüsse und einmalige Kanalanschlußbeiträge zu entrichten. Diese Kosten würden seinerzeit bei der Auf­stellung des Haushaltsplanes nicht berücksichtigt und muß­ten daher außerplanmäßig bereitgestellt.werden.

Die anschließend vorgelegte Aufstellung über unerhebliche Haushaltsüberschreitungen über insgesamt 1.698,7o DM diente lediglich der Unterrichtung der Ratsmitglieder. Wegen der Geringfügigkeit der Haushaltsansätze im Einzelfall bedurfte es hier keiner ausdrücklichen Zustimmung des Rates.

Nach Bekanntgabe sämtlicher Ansatzüberschreitungen im Haushaltsjahr 1982 wurde vom Rat noch die Haushaltsrech­nung 1982 beschlossen. Auch hier erfolgte zunächst der Hin­weis, daß bei der durchgeführten Überprüfung der Kassenbelege durch den Rechnungsprüfungsausschuß bei der Verbandsge­meindeverwaltung keine Beanstandungen festgestellt wurden. Gleichzeitig wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeord­neten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbands­gemeinde für das Haushaltsjahr 1982 Entlastung erteilt.

NIEDERERBACH Öffentliche Bekanntmachung

Die gemäß §§16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 15. März 1983 (GVBI. S. 31) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Niedererbach am Dienstag, 21. Juni 1983, 2o.oo Uhr in der Gaststätte "Zum Schützenhof" statt.

TAGESORDNUNG

1. Information des Fernmeldeamtes Gießen über Möglichkeiten zur Verbesserung des Fernsehempfanges (BreitbandVerkabe­lung)

2. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich

3. Bericht des l.sBeigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde

4. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger

Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürger Versammlung eingeladen.

Niedererbach / Montabaur, 6. Juni 1983

Ortsgemeinde Niedererbach Verbandsgemeinde Montabaur

Zey, Ortsbürgermeister i. V. Reusch, I. Beigeordneter

NOMBORN

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nom­born vom 28. Mai 1983

Forst ein richtungswerk besch lossen Vor Beginn der Sitzung ^m 28. 5. 1983 führte der Ortsgemein­derat im Beisein des Leiters des Forstamtes sowie des zustän­digen Revierbeamten einen Waldbegang durch. Anschließend wurde im Sitzungssaal des Gemeindehauses vom Leiter des Forstamtes bzw. dem Revierleiter nochmals anhand der Plan­unterlagen der Wald bestand detailiert aufgezeigt. Grundlage für das vom Rat einstimmig verabschiedete Forsteinrichtungs­werk waren die zum 1. 1o. 1982 ermittelten Zahlen (Forst­einrichtungsergebnis). Aus diesen Unterlagen ging u. a. folgendes hervor:

Die Gesamtbetriebsfläche des Gemeindewaldes beträgt 174,9 ha. Hiervon entfallen auf Hochwald 168,3 ha, auf Nichtholz­boden 5,6 ha und auf Nebenflächen 1 ha.

Die Häufigkeit des Vorkommens der einzelnen Baumarten stellt sich wie folgt dar:

Buche 39 %, Fichte 36 %, Kiefer 11 %, Douglasie 4 %, Berg­ahorn 3 %, Hainbuche 2 %, Japanlärche 2 %, Europäische Lär­che 1 %, Traubeneiche 1 %.

Der Laubholzanteil beträgt 46 %, der Nadelholzanteil 54 %.

Zu den in letzter Zeit immer häufiger im Gespräch stehenden