Montabaur 20/23 / 83
Die Bereitschaft der Gemeinde zur Zuschußbewilligung für beide Maßnahmen wurde auch damit begründet, daß andernfalls eine umgehende Realisierung dieser Maßnahmen gefährdet sei. Zudem wurde auf die wirtschaftlich soliden Verhältnisse der Gemeinde hingewiesen, d. h. z. Zt. verfügt die Gemeinde über einen Rücklagenbestand von ca. 1.2oo.ooo,-- DM, so daß beide Maßnahmen ohne eine Verschuldung der Gemeinde herbeizuführen unterstützt werden können.
Haushaltsrechtliche Entscheidungen für die Haushaltsjahre 1981 und 1982
Insgesamt 4 Tagesordnungspunkte befaßten sich mit Haushaltsfragen für die Jahre 1981 und 1982. Zunächst erfolgte unter dem Hinweis, daß der Rechnungsprüfungsausschuß in nichtöffentlicher Sitzung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Rechnungsbelege für die Haushaltsjahre 1981 und 1982 eingesehen und überprüft hatte - der Beschluß über die Haushaltsrechnung 1981 und die Entlastung für den Ortsbürgermeister, die Ortsbeigeordneten, den Bürgermeister und die Beigeordneten der Verbandsgemeinde.
Anschließend wurde eine 11 Punkte umfassende Aufstellung über erhebliche Haushaltsüberschreitungen im Jahre 1982 zur Abstimmung vorgelegt.
Zu diesen Haushaltsüberschreitungen erklärte der Rat, daß er deren Notwendigkeit anerkenne und zur Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen die Genehmigung ausspreche.
Die Haushaltsüberschreitungen beliefen sich auf insgesamt 52.665,72 DM und werden gedeckt durch Mehreinnahmen aus Grundsteuer B, aus zusätzlichen Grundstückserlösen und Ausgabeneinsparungen beim Straßenbau.
Schwerpunkte bei den Haushaltsüberschreitungen stellten folgende Einzelpositionen dar:
1. + 3422,82 DM für Sozialhilfeanted.
Hier war aufgrund der Zunahme der Zahl der Hilfeempfänger der Haushaltsansatz um 3.422,82 DM überschritten worden, so daß die Gesamtaufwendung der Gemeinde für den 25 %igen Kostenanteil der Hilfe zum Lebensunterhalt im Jahre 1982, 13.422,82 DM betrugen.
2. Waldwegebau + 2.597,67 DM
Die notwendigen Instandsetzungs- und Ausbauarbeiten an Waldwegen im Gemeindewald führten zu Kosten, für die die aufgrund des Hauungs- und Kulturplanes im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel nicht ausreichten.
3. Unterhaltung der Gebäude und baulichen Anlagen + 4.742,68 DM
Aufgrund der notwendigen Reparaturarbeiten an der Hofentwässerung des Gemeindehauses Dillstraße entstanden Kosten, die bei der Aufstellung des Haushaltsplanes nicht absehbar waren.
4. Bauausgaben - Kinderspielplatz "Am Brandweiher"
+ 5.883,27 DM
Durch Beschluß vom 22. 1o. 1982 genehmigte der Ortsgemeinderat für die Sanierung des Spielplatzes "Am Brandweiher" eine außerplanmäßige Ausgabe, d. h. hier wurden Maßnahmen durchgeführt, für die im Haushaltsplan keine Mittel bereitgestellt waren.
5. Bauausgaben - Sport- und Turnhalle + 3.115,4o DM
Auch hier war ohne vorherige Mittelbereitstellung im Haushaltsplan seitens des Rates der Anschaffung und Montage einer Fertiggarage an der Turnhalle zugestimmt worden.
6. Bauausgabe - Wirtschaftswegebau + 5.921,35 DM
Für die Befestigung des Wirtschaftsweges zum Fischweiher unterhalb des Feldkreuzes waren im Haushaltsplan keine Mitte! vorgesehen. Ungeachtet dessen wurde vom Rat die Durchführung dieser Maßnahme im Jahre 1982 für erforderlich erachtet.
/.T’^werb von Grundstücken + 3.986,27 DM
^besondere durch Kosten zum Rückerwerb bereits ver- kiSerter Grundstücke wurden Haushaltsüberschreitungen vsrL'SScht. Diesen Ansatzüberschreitungen stehen jedoch
Mehreinnahmen in gleicher Höhe durch den Wiederverkauf der Grundstücke gegenüber.
8. Bauausgaben für Gemeindegrundstücke + 18.992,41 DM.
Hier waren die Grundstücke, die der Ortsgemeinde im neuen Baugebiet "Hasenbitz" zugewiesen wurden, vorläufige Baukostenzuschüsse und einmalige Kanalanschlußbeiträge zu entrichten. Diese Kosten würden seinerzeit bei der Aufstellung des Haushaltsplanes nicht berücksichtigt und mußten daher außerplanmäßig bereitgestellt.werden.
Die anschließend vorgelegte Aufstellung über unerhebliche Haushaltsüberschreitungen über insgesamt 1.698,7o DM diente lediglich der Unterrichtung der Ratsmitglieder. Wegen der Geringfügigkeit der Haushaltsansätze im Einzelfall bedurfte es hier keiner ausdrücklichen Zustimmung des Rates.
Nach Bekanntgabe sämtlicher Ansatzüberschreitungen im Haushaltsjahr 1982 wurde vom Rat noch die Haushaltsrechnung 1982 beschlossen. Auch hier erfolgte zunächst der Hinweis, daß bei der durchgeführten Überprüfung der Kassenbelege durch den Rechnungsprüfungsausschuß bei der Verbandsgemeindeverwaltung keine Beanstandungen festgestellt wurden. Gleichzeitig wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1982 Entlastung erteilt.
NIEDERERBACH Öffentliche Bekanntmachung
Die gemäß §§16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 15. März 1983 (GVBI. S. 31) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Niedererbach am Dienstag, 21. Juni 1983, 2o.oo Uhr in der Gaststätte "Zum Schützenhof" statt.
TAGESORDNUNG
1. Information des Fernmeldeamtes Gießen über Möglichkeiten zur Verbesserung des Fernsehempfanges (BreitbandVerkabelung)
2. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich
3. Bericht des l.sBeigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde
4. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger
Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürger Versammlung eingeladen.
Niedererbach / Montabaur, 6. Juni 1983
Ortsgemeinde Niedererbach Verbandsgemeinde Montabaur
Zey, Ortsbürgermeister i. V. Reusch, I. Beigeordneter
NOMBORN
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn vom 28. Mai 1983
Forst ein richtungswerk besch lossen Vor Beginn der Sitzung ^m 28. 5. 1983 führte der Ortsgemeinderat im Beisein des Leiters des Forstamtes sowie des zuständigen Revierbeamten einen Waldbegang durch. Anschließend wurde im Sitzungssaal des Gemeindehauses vom Leiter des Forstamtes bzw. dem Revierleiter nochmals anhand der Planunterlagen der Wald bestand detailiert aufgezeigt. Grundlage für das vom Rat einstimmig verabschiedete Forsteinrichtungswerk waren die zum 1. 1o. 1982 ermittelten Zahlen (Forsteinrichtungsergebnis). Aus diesen Unterlagen ging u. a. folgendes hervor:
Die Gesamtbetriebsfläche des Gemeindewaldes beträgt 174,9 ha. Hiervon entfallen auf Hochwald 168,3 ha, auf Nichtholzboden 5,6 ha und auf Nebenflächen 1 ha.
Die Häufigkeit des Vorkommens der einzelnen Baumarten stellt sich wie folgt dar:
Buche 39 %, Fichte 36 %, Kiefer 11 %, Douglasie 4 %, Bergahorn 3 %, Hainbuche 2 %, Japanlärche 2 %, Europäische Lärche 1 %, Traubeneiche 1 %.
Der Laubholzanteil beträgt 46 %, der Nadelholzanteil 54 %.
Zu den in letzter Zeit immer häufiger im Gespräch stehenden

