[Montabaur 11/23/83
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IbERATUNG UND BESCHLUSSFASSUNG ÜBER BEDENKEN |UND ANREGUNGEN ZUR BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG "HEMCHEN" IM RAHMEN DER OFFENLAGE NACH § 2 a |Abs. 6 BBauG.
(Einstimmig beschloß der Stadtrat, die Anregung eines Grund- Istückseigentümers, sein Grundstück als bebaubare Fläche auszu- Leisen, zurückzuweisen. Das entsprechende Grundstück Ist private Grünfläche und der Eigentümer begehrte eine Um- |wandlung in einen Bauplatz.
£ur Begründung führte man an, daß durch den Bebauungsplan „Hemchen" einerseits'durch Ausweisung von Wohnbauflächen den Wohnbedürfnissen Rechnung getragen wird, andererseits Idurch Ausweisung von Grünflächen die Belange des Landschaftsschutzes und der Landschaftspflege gefördert werden.
■Man wolle jetzt nicht durch die Stattgabe von Einzelanträgen Iden im rechtsverbindlichen Bebauungsplan ausgewiesenen IGriinbereich zugunsten neuer Bauflächen reduzieren. Nicht zuletzt sei auch die Ausweisung weiterer Baugrundstücke angesichts [unverhältnismäßig hoher Kosten für Erschließuntjsmaßnahmen [unvertretbar. Anschließend stimmte der Stadtrat der Bebauungs- planänderung „Hemchen" zu und beschloß die Änderung des Be- auungsplanes gemäß § 10 BBauG als Satzung.
[BERATUNG UND BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DEN ENTWURF DES BEBAUUNGSPLANES IM BEREICH DER WAGNERSTRASSE IM STADTTEIL ELGENDORF im 21.10.1982 hatte der Stadtrat beschlossen, im Bereich er Wagnerstraße (Gemarkungsteile: „In der Dell"/„Unter dem lorresser Pfad") einen Bebauungsplan aufzustellen.
Iber die Notwendigkeit des Bebauungsplanes bestand im Stadtrat Einvernehmen. Die FWG-Fraktion beantragte, den vorliegen- len Planentwurf so zu ändern, daß die Flurstücke 176-189 meiner Tiefe von 50 m in den Bebauungsplan einbezogen wer- essen len (bisher 35 m). Man verwies auf eine frühere Entscheidung jshälb ^ Stadtrates, durch die diese beantragte Erweiterung mit
napper Mehrheit zurückgewiesen wurde. Der Antrag der FWG- raktion wurde mehrheitlich angenommen. Der Stadtrat «schloß:
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Der für den Bereich der Wagnerstraße zu erstellende Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Horresser Pfad"
Der Rat stimmt dem Bebauungsplanentwurf unter der Maßgabe zu, daß die Grundstücke 176 -189 in einer Tiefe von 50 m (bisher 35 m) in den Bebauungsplan einbezogen werden. Die Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1-3 BBauG wird in der Form durchgeführt, daß der Bebauungsplanentwurf für einen Zeitraum von 2 Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden kann.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 2a Abs. 5 BBauG einzuleiten.
ÄNDERUNG D^S BEBAUUNGSPLANES "ALTSTADT I" westlicher Bereich)
instimmig stimmte der Städtrat der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt I", die sich auf den westlichen Bereich «zieht, zu.
'leichzeitig beschloß der Stadtrat, die Bebauungsplanänderung m. § 10 BBauG als Satzung.
ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES "ALTSTADT II" ler Bebauungsplan „Altstadt II" wurde von der Bezirksregie- J ng Koblenz unter Auflagen genehmigt. Der Stadtrat hatte i*se Auflagen der Bezirksregierung anerkannt und beschlossen, ikräf «in einem Änderungs- bzw. Ergänzungsverfahren in den Be- «uungsplan einzuarbeiten. Die Änderung bzw. Ergänzung Nfaßt die Art der baulichen Nutzung des 4-geschossigen '«bäudes der Firma Möbelvertieb, die Bebauung zwischen em 4-geschossigen Gebäude der Firma Möbelvertrieb und dem teinweg, die Straßenrandbebauung an der Wallstraße und am •«inweg sowie die Kenntlichmachung der Gebäude Kleiner kzkt 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13 und Steinweg 8 als erhaltenswerte
Gebäude. Der Stadtrat stimmte der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt II" in der vorgelegten Form zu und beschloß die Bebauungsplanänd4rung als Satzung.
EINZIEHUNG DER PARKPLÄTZE VOR DER KATH. KIRCHE
Zu Beginn der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes verlas I. Beigeordneter Dr. Hütte ein Schreiben von Dekan Niederberger. Dieser erinnerte daran, daß vor Beginn der Bauarbeiten zur Gestaltung des Kirchplatzes vereinbart worden sei, die restlichen Parkplätze vor der Kath. Kirche nach Beendigung der Bauarbeiten, spätestens jedoch nach 2 Jahren einzuziehen. Insofern bedürfe es an und für sich keiner vertieften Diskussion. Denn die Parkplätze befinden sich zum Teil auf kircheneigenem Gelände, und man habe gegenüber der Kath. Kirchengemeinde die Zusage abgegeben, die Parkplätze einzuziehen, wenn der Ausbau des Kirchplatzes abgeschlossen sei.
Im übrigen sei dies jetzt auch sinnvoll, da nach dem Abriß der Scheune in der Elisabethenstraße in zumutbarer Nähe zusätzlicher Parkraum geschaffen worden sei.
Der Stadtrat beschloß sodann mehrheitlich , die Parkplätze vor der Kath. Pfarrkirche „St. Peter in Ketten" einzuziehen.
ENTSCHEIDUNG ÜBER DEN ANTRAG DER SPD-FRAK- TI0N AUF ÄNDERUNG DER SATZUNG ZUM SCHUTZE DES ORTSBILDES ZURÜCKGESTELLT Diesem Punkt lag ein schriftlicher Antrag der SPD-Fraktion zugrunde, der folgendes zum Inhalt hatte:
1. In der Satzung der Stadt Montabaur zum Schutze des Orts- nildes vom 8.4.1981 ist das Wort „Unkraut" durch das Wort „Wildkraut" zu ersetzen,
‘ ' Neü aufgenommen werden sollte in die Satzung die Formulierung „Wildkrautbestände in Baulücken in Wohngebieten sind einmal Jährlich nach der Blüte zu mähen".
2. Die Regelung des § 3 Abs. 1 der geltenden Satzung („Grünflächen sind regelmäßig abzumähen. ") soll ersetzt werden durch die Formulierung „Grünflächen sind mindestens einmal im Jahr nach der Blüte abzumähen".
3. Neu in die Satzung aufgenommen werden sollte die Bestimmung „Die flächige Ausbringung von Chemikalien zur Unkrautbekämpfung ist untersagt".
Außerdem wurde beantragt, die Verwaltung aufzufordern, zur Bekämpfung von Wildkräutern auf städtischen Grundstücken keine Chemikalien (Herbizide) einzusetzen. Daneben sollte die Verwaltung aufgefordert werden, die Rasenflächen, die sich im Eigentum der Stadt befinden, naturnah zu bewirtschaften (Ansiedlung von Wildpflanzen u.ä.),
Begründet wurde der Antrag der SPD-Fraktion in der Stadtratssitzung von RATSMITGLIED KARL-HEINZ BACHER.
Er trug vor, es sei notwendig, die Bezeichnung „Unkraut" aus dem Sprachgebrauch zu verbannen. Es sei üblich geworden, alles, was nicht hochgezüchtete Nutzpflanze sei, als Unkraut zu bezeichnen, und mit dieser Bezeichnung gehe die Praxis einher, diese Pflanzen zu vernichten. Dies entspreche übertriebenen Ordnungsvorstellungen und sei in einer Zeit nicht mehr aufrechtzuerhalten, in der der Schutz aussterbender Pflanzen und Tierarten höchste Priorität genieße. Mit dem rigorosen Beseitigen von Wildkräutern sei auch der Bestand zahlreicher Tierarten gefährdet. Die Ausrottung von Tier- und Pflanzenarten durch menschliche Einflüsse habe bedrohliche Ausmaße angenommen. In der Bundesrepublik werde es die Hälfte der jetzt noch vorhandenen Tierarten und ein Drittel der noch existierenden Pflanzenarten im Jahr 2000 nicht mehr geben.
Ratsmitglied Bächer betonte., der Antrag der SPD-Fraktion ziele nicht darauf ab, dem Grundstückseigentümer die Bekämpfung unerwünschter Pflanzen auf seinem Grundstück zu untersagen. Man wolle lediglich die nach der Satzung bestehende Verpflichtung, dies regelmäßig zu tun, aufheben und den Einsatz von Herbiziden zur Unkrautbekämpfung untersagen.
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