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Montabaur 10/23/83

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Dieser Antrag mehrheitlich (7 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 15 Nein-Stimmen) abgelehnt. Damit bleibt es bei der im Entwurf der Friedhofssatzung vorgesehenen Regelung, daß stehende Grabmale auf REIHENGRÄBERN für Verstor­bene über 5 Jahre zwischen 80 cm und 1 m hoch sein dürfen, während die Grabmale auf Einzelwahlgrabstätten zwischen 0,90 m und 1,10 m hoch sein dürfen. Diese Vorschrift hatte zuvor VG-Amtmann Kühnen mit dem Hinweis erläutert, daß die Abmessungen der Wahlgrabstätten größer sind als die einer Reihengrabstätte und das Grabmal der Größe der-Grab- stätte angepaßt sein solle.

3. Die SPDFRAKTION hatte beantragt, die Bestimmung des § 24 Abs. 2 (Die Einfassungen müssen bei Reihengrabstät­ten 5 cm und bei Wahlgrabstätten 7 cm breit sein)" so zu ändern, daß die Breite der Einfassungen einheitlich auf 6 cm festgesetzt wird.

Die Verwaltung wies darauf hin, daß die im Satzungs­entwurf vorgesehenen Breitenmaße auf den teilweise belegten Grabfeldern vorhanden seien und ein Abweichen davon zu optischen Verschlechterungen führe. Daraufhin wurde vom Stadtrat einstimmig beschlossen, § 24 Abs. 2 wie folgt zu formulieren.

Die Einfassungen müssen innerhalb der einzelnen Grabfel­der eine einheitliche Breite haben. Die für die jeweiligen Grabfelder vorgeschriebene Breite der Grabeinfassung ist in den Belegungsplänen festzulegen".

4. Die SPD-FR AKTION hatte beantragt, die Absätze 5 und 6 des § 24 ersatzlos zu streichen. RATSMITGLIED MANNS (CDU) trug einen Änderungsvorschlag vor, der vom Stadtrat anschließend einstimmig genehmigt worden ist. Während der Satzungsentwurf vorsah, daß Grabeinfassungen bei Erd­gräbern grundsätzlich nur aus mittelgrauen auf der Oberfläche gesprengten oder rauh bearbeiteten Natursteinen bestehen dürfen und die Friedhofsverwaltung Farbmuster bestimmen kann, wurde vom Stadtrat folgende Formulierung beschlossen:

Für die Grabeinfassung bei Erdgräbern sind grundsätzlich nur naturfarbene Steine zulässig. Bezüglich der Bearbeitungs­arten gilt § 22 Abs. 4 entsprechend".

Die Bestimmung des § 24 Abs. 6, die als Ausnahme Grabein­fassungen aus Kunststein ermöglichte, konnte gestrichen werden.

5. Auf Antrag der SPDFRAKTION wurde § 32 Abs. 8 Satz 2 (in Folien verpackte Pflanzen dürfen nicht auf den Grab­stätten abgestellt werden)" ersatzlos gestrichen.

Anschließend wurde der Satzungsentwurf (unter Berücksich­tigung der soeben beschlossenen Änderungen) vom Stadtrat einstimmig verabschiedet. Die Satzung wird in Kürze an die­ser Stelle öffentlich bekanntgemacht.

NEUE SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DAS FRIEDHOFS- UND BESTATTUNGSWESEN VERABSCHIEDET

Durch einstimmigen Beschluß verabschiedete der Stadtrat den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen. Bei Verabschiedung der Friedhofsgebührensatzung vom 31.7.1980 hatte der Stadtrat gewünscht, daß etwa alle 2 -.'ahre eine Überprüfung stattfindet, ob die Friedhofsgebühren noch kostendeckend sind. Durch diese regelmäßige Überprüfung soll ein-sprunghaftes Ansteigen der Friedhofsgebühren vermieden werden. Die neue Friedhofs­gebührensatzung baut auf die vom Stadtrat verabschiedete Friedhofssatzung auf und berücksichtigt die seit 1980 eingetre­tenen Kostensteigerungen im Persona Ibereich. Auch die Fried­hofsgebührensatzung wird in Kürze im Wochenblatt der Ver­bandsgemeinde Montabaur öffentlich bekanntgemacht.

1. Nachtragsplan zum Kulturplan 1982 / 1983 verabschiedet

Durch einstimmigen Beschluß genehmigte der Stadtrat den

1. Nachtragsplan zum Kulturplan 1982/83 über eine Arbeits­beschaffungsmaßnahme (Jungbestandspflege) der überplan­mäßige Ausgaben in Höhe von 17.000,- IpM bei den Personal­kosten vorsieht. Die für die Jungbestandspflege erforderlichen! Kosten in Höhe von 17.000,- DM werden in voller Höhe durch! einen Zuschuß des Bundes gedeckt.

GENEHMIGUNG VON HAUSHALTSÜBERSCHREITUNGEl

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Für den Ausbau der Bürgersteige an der Koblenzer Straße wurden außerplanmäßig 40.000,- DM zur Verfügung gestell] Diese zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel sollen durch eine erwartete Zuweisung des Landes sowie durch die erhöhte Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt aufgrund von Steuermehreinnahmen gedeckt werden.

Zur Begründung wurde angeführt, daß in Übereinstimmung! mit dem Straßenbauamt Diez die L 327 vom Kreuzungsb reich ausgehend etwa 200 m weiter ausgebaut werden soll,] um nicht ein schlechtes Wegestück zwischen den Ausbauah schnitten liegen zu lassen.

2. Für Schülerbeförderungen und Kindergartenfahrten werder] überplanmäßig (Haushaltsansatz 2.800,- DM) Mittel in Höhe von 7.000,- DM bereitgestellt.

Die Nachmittagsfahrten zu den Kindergärten sollten nach ersten Überlegungen eingestellt werden. Deshalb wurden im Haushaltsplan 1983 keine Mittel zur Verfügung gestellt! Aufgrund einer Entscheidung des Haupt- und Finanzaus­schusses im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde jedoc| die Beibehaltung und die weitere Übernahme der Fahrt­kosten für die Nachmittagsfahrten von Eschelbach und Eigendorf zu den Kindergärten Montabaur und Horressen| (3 x wöchentlich) festgelegt. Die erforderlichen Haushalts mittel in Höhe von 7.000,- DM sollen durch Steuereinnah] men gedeckt werden.

3. Für den Bau des Gymnastikraumes im Altenheim mußten I außerplanmäßig 9.593,55 DM bereitgestellt werden. Es har] delt sich um eine restliche Abschlagszahlung für Architek-1 tenleistungen in Höhe von 9.593,55 DM, die versehentlich] nicht in den Haushaltsplan eingestellt wurden.

4. Zur Beseitigung von Schäden am Flachdach des Kath. Kin-| dergartens St. Martin, Elgendorfer Straße, Montabaur, müssen überplanmäßig 3.500,- DM bereitgestellt werden. (Haushaltsansatz 1.000,-DM).

Die Haushaltsüberschreitungen unter Ziffer 1-3 wurden vom] Stadtrat einstimmig beschlossen ; bei der Abstimmung über Ziffer 4 gab es eine Nein-Stimme.

Im Zusammenhang mit der Genehmigung einer außerplan­mäßigen für den Bau des Gymnastikraumes im Altenheim teil] Ratsmitglied Erich Marx (FDP) mit, die DLRG Montabaur habe sich bereiterklärt, im Hallenbad des Altenheimes einmal] wöchentlich das erforderliche Aufsichtspersonal zu stellen, um den Bewohnern des Altenheimes die Benutzung des Schwimmbades zu ermöglichen. Er knüpfte damit an die Dis-] kussion in der letzten Ratssitzung an, in der der Haushaltspla] des Altenheimes verabschiedet worden ist. In dieser Sitzung wurde beklagt, daß wegen fehlender Aufsichtskräfte das Hallenbad von den Bewohnern des Altenheimes nicht benutz] werden könne, und man hatte aus den Reihen des Stadtrates] die Anregung gegeben, mit sporttreibenden Vereinen aus Montabaur zu reden, ob man nicht bereit sei, Aufsichtskrätl zur Verfügung zu stellen.

In Aussicht wurde gestellt von Ratsmitglied Erich Marx, daß die Gruppe des TuS Montabaur ehrenamtliche Kräfte zur Verfügung stellt, um eine Benutzung des Gymnastikraumes unter fachkundiger Anleitung zu ermöglichen.

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