Montabaur 9/23/83
so bedeute dies nicht, daß er seine Erforschung der Geschichte der Stadt beenden solle. Dr. Hütte erinnerte an den Beschluß des Stadtrates, historisch bedeutsame Gebäude in der Stadt mit Informationstafeln zu versehen. Er habe mit Heinrich Fries vereinbart, daß er das erforderliche Informationsmaterial liefere. Zum Dank für seine verdienstvolle Arbeit überreichte I. Beigeordneter Dr. Hütte dem scheidenden Stadtarchivar Heinrich Fries die Petrus-Plakette der Stadt.
Anschließend trug Heinrich Fries einige interessante Informationen über die Geschichte der Stadt Montabaur vor.
Nachfolger von Heinrich Fries als Stadtarchivar ist Reinhard Sonnenschein.
NEUWAHL VON AUSSCHUSSMITGLIEDERN Durch den Tod von Herrn Franz Walter Eberz und den Wegzug von Horst Roos aus Montabaur wurde es notwendig, Nachfolger in verschiedene Ausschüsse des Stadtrates zu wählen.
Durch einstimmigen Beschluß (bei Stimmenthaltung der Betroffenen) wählte der Stadtrat
1. IHerrn Hubert Hannappel zum stellvertretenden Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses (Nachfolger für Horst Ross)
2. Herrn Fritz Schwind zum Mitglied des Rechnungsprüfungs- aussdiusses (Nachfolger für Horst Roos)
3. Herrn Günter Niedermoier zum Mitglied des Hospitalausschusses (Nachfolger für Franz Walter Eberz).
Das Vorschlagsrecht stand in alten Fällen der CDU-Fraktion zu.
NEUE SATZUNG ÜBER DAS FRIEDHOFS- UND BESTATTUNGSWESEN VERABSCHIEDET Einstimmig beschloß der Stadtrat die neue Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Montabaur. Bevor es zu diesem einmütigen Votum des Stadtrates über den Satzungsentwurf kam, wurde in einigen Punkten kontrovers diskutiert, und es wurde über verschiedene Änderungsanträge abgestimmt.
Zu Beginn der Debatte über die Friedhofssatzung berichtete I. Beigeordneter Dr. Hütte, daß man in den vergangenen Monaten sehr viel Mühe dafür aufgewandt hat, den Satzungsentwurf zu erarbeiten. Weil die Friedhofssatzung in die persönlichen Belange der Bürger eingreife,habe man den Satzungsentwurf sorgfältig beraten. Man habe versucht, die Belange der Ästhetik und der Pietät, denen die Friedhofssatzurig zu dienen habe, in Einklang zu bringen. Zielsetzung der neuen Satzung sei es, das . Friedhofswesen zu liberalisieren, den Bürgern also mehr Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen. Wichtig sei auch, daß der den Ratsmitgliedern vorgelegte Satzungsentwurf die Möglichkeit vorsehe, Wahlgrabstätten nach Ablauf der Nutzungszeit (50 Jahre) für eine Zeit von mindestens 5 Jahren, höchstens aber für 50 Jahre wiederzuerwerben. Man könne also eine Wahlgrabstätte insgesamt für eine Zeit von 100 Jahren erwerben. Die Anwartschaft auf Zuteilung einer Wahlgrabstätte könne man dem Satzungsentwurf erst ab 70 Jahren erwerben.
Die vorgesehene Bestimmung, daß eine Doppelwahlgrabstätte nur dann erworben werden könne, wenn der überlebende Ehepartner das 60. Lebensjahr volleridet habe, könne - so I. Beigeordneter Dr. Hütte - unterbleiben, weil die Schwierigkeiten, die zu dieser Regelung veranlassen könnten, durch die Möglichkeit des Wiedererwerbs ausgeräumt seien. Eine Neuerung gebe es auch im Bereich der Urnenbestattung. Während bisher auf dem Friedhof in Montabaur Urnen nur iri Denkmalen und Urrienmauern bestattet werden konnten, wolle man es ermöglichen,^ukünftig Urnen audi in Erdgräbern beizusetzen.
Die Friedhofssatzung räume den Hinterbliebenen eine Wahlmöglichkeit ein, ob die Beisetzung in einem Grabfeld mit besonderen Gestaltungsvorschriften oder in einem Grabfeld ohne besondere Gestaltungsvorschriften erfolgen soll. Auf den Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften seien strengere Anforderungen an die Gestaltung der Grabmale zu'stellen. Auf diesen Friedhofsteilen sei die Gestaltungsmöglichkeit der Hinterbliebenen eingeschränkt, um ein möglichst ansprechendes und harmonisches
Bild des Friedhofes zu erreichen. Wer sich aber diesen Bestimmungen nicht unterwerfen wolle, habe die Möglifhkeit, einen Bestattungsplatz auf einem Grabfeld ohne besondere Gestaltungsvorschriften zu wählen. Auf diesen Grabfeldern hätten die Hinterbliebenen - so. I. Beigeordneter Dr. Hütte - weitgehende Gestaltungsfreiheit. Er hoffe, daß durch diese Liberalisierung des Friedhofs- und Bestattungswesens in Montabaur ein Schritt nach vorne getan sei und man durch diese Satzung der in der Vergangenheit geäußerten Kritik an den strengen Gestaltungsvorschriften Rechnung getragen hat.
Für die CDU-FRAKTION betonte HANS JOSEF MANNS, man habe sich die Beratung der neuen Friedhofssatzung nicht leicht gemacht..In mehreren Ausschußsitzungen sei über diese Satzung beraten worden. Auch die Fraktion sei es gewesen, weitgehende Gestaltungsfreiheit für die Hinterbliebenen zu ermöglichen und die Gelegenheit einzuräumen, das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten wiederzuerwerben sowie einer „Gängelung der Bürger" durch kleinliche Gestaltungsregelungen entgegenzuwirken.
Man hoffe, daß diese Ziele mit dem vorgelegten Satzungsentwurf zu erreichen seien. Die Fraktionen hätten zum Satzungsentwurf eine Reihe von Anträgen gestellt, die sich teilweise deckten. Soweit einzelne Anträge der CDUßFraktion nicht in den Satzungsentwurf eingeflossen seien, habe man doch vernünftige Kompromisse erzielen können.
Die CDU-Fraktion begrüße die Wahlmöglichkeit der Hinterbliebenen zwischen Friedhofsteilen mit und ohne besondere Gestaltungsvorschriften
Dadurch werde die Wahlmöglichkeit der Hinterbliebenen gegenüber einer Regelung, die nur Friedhofsteile ohne besondere Gestaltungsvorschriften vorsehe, vergrößert,
Für die SPD-F!\AKTION nahm deren Vorsitzender PAUL WIDNER Stellung. Er betonte, die von Ratsmitglied Manns für die CDU-Fraktion formulierten Ziele würden auch von der SPD-Fraktion verfolgt.
Die wichtigsten Kritikpunkte der SPD-Fraktion am ursprünglichen Satzungsentwurf seien in dem nun vorliegenden Entwurf der Satzung berücksichtigt.
Die begrüßenswerte Liberalisierung des Friedhofswesens gehe der SPD-Fraktion in einigen Punkten aber nicht weit genug. Ratsmitglied Widner stellte sodann fünf Anträge auf Änderung einzelner Bestimmungen der Friedhofssatzung.
Über diese Anträge wurde im folgenden diskutiert.
Einige Änderungsanträge wurden sodann zurückgenommen', andere zur Abstimmung gestellt (vergleiche unten).
Der Fraktionsvorsitzende der FWG-FRAKTION, PAUL HEINZ SCHWEIZER, erklärte, seine Fraktion stimme der vorgelegten Satzung zu. Es sei eine der heutigen Zeit entsprechende Vorschrift, und man hoffe, damit in Zukunft gut arbeiten zu können.
RATSMITGLIED REINHARD LORENZ (FWG) beantragte, die Satzung so zu ändern, daß auch an Samstagen eine Bestattung möglich ist. Der dem Rat vorgelegte Satzungsentwurf beinhaltete, daß grundsätzlich Bestattungen von montags bis freitags stattfinden, und an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen nur in Notfällen eine Beisetzung erfolgen kann.
Nach einer Sitzungsunterbrechung wurden die verschiedenen Anträge auf Änderung der Satzung zur Abstimmung gestellt. Dabei erzielte man folgendes Ergebnis:
1. Der Antrag von RATSMITGLIED LORENZ (FWG)
auch an Samstagen Bestattungen zu ermöglichen, ohne daß besondere Gründe dargelegt werden müssen, wurde mit 6 Ja-Stimmen bei 17 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
2. Die SPD-Fraktion hatte beantragt, die Maßfestsetzungen für Grabmale auf den Friedhofsteilen mit besonderen Gestaltungsvorschriften für Reihepgräber und Wahlgräber einheitlich auf 0,80 m bis 1,10 m festzusetzen.

