Einzelbild herunterladen

Montabaur 9/23/83

so bedeute dies nicht, daß er seine Erforschung der Geschichte der Stadt beenden solle. Dr. Hütte erinnerte an den Beschluß des Stadtrates, historisch bedeutsame Gebäude in der Stadt mit Informationstafeln zu versehen. Er habe mit Heinrich Fries vereinbart, daß er das erforderliche Informationsmaterial liefere. Zum Dank für seine verdienstvolle Arbeit überreichte I. Beige­ordneter Dr. Hütte dem scheidenden Stadtarchivar Heinrich Fries die Petrus-Plakette der Stadt.

Anschließend trug Heinrich Fries einige interessante Informatio­nen über die Geschichte der Stadt Montabaur vor.

Nachfolger von Heinrich Fries als Stadtarchivar ist Reinhard Sonnenschein.

NEUWAHL VON AUSSCHUSSMITGLIEDERN Durch den Tod von Herrn Franz Walter Eberz und den Wegzug von Horst Roos aus Montabaur wurde es notwendig, Nachfolger in verschiedene Ausschüsse des Stadtrates zu wählen.

Durch einstimmigen Beschluß (bei Stimmenthaltung der Betrof­fenen) wählte der Stadtrat

1. IHerrn Hubert Hannappel zum stellvertretenden Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses (Nachfolger für Horst Ross)

2. Herrn Fritz Schwind zum Mitglied des Rechnungsprüfungs- aussdiusses (Nachfolger für Horst Roos)

3. Herrn Günter Niedermoier zum Mitglied des Hospitalaus­schusses (Nachfolger für Franz Walter Eberz).

Das Vorschlagsrecht stand in alten Fällen der CDU-Fraktion zu.

NEUE SATZUNG ÜBER DAS FRIEDHOFS- UND BESTAT­TUNGSWESEN VERABSCHIEDET Einstimmig beschloß der Stadtrat die neue Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Montabaur. Bevor es zu diesem einmütigen Votum des Stadtrates über den Sat­zungsentwurf kam, wurde in einigen Punkten kontrovers disku­tiert, und es wurde über verschiedene Änderungsanträge abge­stimmt.

Zu Beginn der Debatte über die Friedhofssatzung berichtete I. Beigeordneter Dr. Hütte, daß man in den vergangenen Mona­ten sehr viel Mühe dafür aufgewandt hat, den Satzungsentwurf zu erarbeiten. Weil die Friedhofssatzung in die persönlichen Belange der Bürger eingreife,habe man den Satzungsentwurf sorg­fältig beraten. Man habe versucht, die Belange der Ästhetik und der Pietät, denen die Friedhofssatzurig zu dienen habe, in Ein­klang zu bringen. Zielsetzung der neuen Satzung sei es, das . Friedhofswesen zu liberalisieren, den Bürgern also mehr Ge­staltungsmöglichkeiten einzuräumen. Wichtig sei auch, daß der den Ratsmitgliedern vorgelegte Satzungsentwurf die Mög­lichkeit vorsehe, Wahlgrabstätten nach Ablauf der Nutzungszeit (50 Jahre) für eine Zeit von mindestens 5 Jahren, höchstens aber für 50 Jahre wiederzuerwerben. Man könne also eine Wahlgrabstätte insgesamt für eine Zeit von 100 Jahren erwerben. Die Anwartschaft auf Zuteilung einer Wahlgrabstätte könne man dem Satzungsentwurf erst ab 70 Jahren erwerben.

Die vorgesehene Bestimmung, daß eine Doppelwahlgrabstätte nur dann erworben werden könne, wenn der überlebende Ehepartner das 60. Lebensjahr volleridet habe, könne - so I. Beigeordneter Dr. Hütte - unterbleiben, weil die Schwierigkeiten, die zu dieser Regelung veranlassen könnten, durch die Möglichkeit des Wieder­erwerbs ausgeräumt seien. Eine Neuerung gebe es auch im Be­reich der Urnenbestattung. Während bisher auf dem Friedhof in Montabaur Urnen nur iri Denkmalen und Urrienmauern bestat­tet werden konnten, wolle man es ermöglichen,^ukünftig Urnen audi in Erdgräbern beizusetzen.

Die Friedhofssatzung räume den Hinterbliebenen eine Wahlmög­lichkeit ein, ob die Beisetzung in einem Grabfeld mit besonderen Gestaltungsvorschriften oder in einem Grabfeld ohne besondere Gestaltungsvorschriften erfolgen soll. Auf den Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften seien strengere Anforderun­gen an die Gestaltung der Grabmale zu'stellen. Auf diesen Fried­hofsteilen sei die Gestaltungsmöglichkeit der Hinterbliebenen eingeschränkt, um ein möglichst ansprechendes und harmonisches

Bild des Friedhofes zu erreichen. Wer sich aber diesen Bestim­mungen nicht unterwerfen wolle, habe die Möglifhkeit, einen Bestattungsplatz auf einem Grabfeld ohne besondere Gestal­tungsvorschriften zu wählen. Auf diesen Grabfeldern hätten die Hinterbliebenen - so. I. Beigeordneter Dr. Hütte - weitgehende Gestaltungsfreiheit. Er hoffe, daß durch diese Liberalisierung des Friedhofs- und Bestattungswesens in Monta­baur ein Schritt nach vorne getan sei und man durch diese Sat­zung der in der Vergangenheit geäußerten Kritik an den stren­gen Gestaltungsvorschriften Rechnung getragen hat.

Für die CDU-FRAKTION betonte HANS JOSEF MANNS, man habe sich die Beratung der neuen Friedhofssatzung nicht leicht gemacht..In mehreren Ausschußsitzungen sei über diese Satzung beraten worden. Auch die Fraktion sei es gewesen, weitgehende Gestaltungsfreiheit für die Hinterbliebe­nen zu ermöglichen und die Gelegenheit einzuräumen, das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten wiederzuerwerben sowie einerGängelung der Bürger" durch kleinliche Gestaltungsrege­lungen entgegenzuwirken.

Man hoffe, daß diese Ziele mit dem vorgelegten Satzungsent­wurf zu erreichen seien. Die Fraktionen hätten zum Satzungs­entwurf eine Reihe von Anträgen gestellt, die sich teilweise deckten. Soweit einzelne Anträge der CDUßFraktion nicht in den Satzungsentwurf eingeflossen seien, habe man doch ver­nünftige Kompromisse erzielen können.

Die CDU-Fraktion begrüße die Wahlmöglichkeit der Hinter­bliebenen zwischen Friedhofsteilen mit und ohne besondere Gestaltungsvorschriften

Dadurch werde die Wahlmöglichkeit der Hinterbliebenen gegenüber einer Regelung, die nur Friedhofsteile ohne besonde­re Gestaltungsvorschriften vorsehe, vergrößert,

Für die SPD-F!\AKTION nahm deren Vorsitzender PAUL WIDNER Stellung. Er betonte, die von Ratsmitglied Manns für die CDU-Fraktion formulierten Ziele würden auch von der SPD-Fraktion verfolgt.

Die wichtigsten Kritikpunkte der SPD-Fraktion am ursprüng­lichen Satzungsentwurf seien in dem nun vorliegenden Entwurf der Satzung berücksichtigt.

Die begrüßenswerte Liberalisierung des Friedhofswesens gehe der SPD-Fraktion in einigen Punkten aber nicht weit genug. Ratsmitglied Widner stellte sodann fünf Anträge auf Änderung einzelner Bestimmungen der Friedhofssatzung.

Über diese Anträge wurde im folgenden diskutiert.

Einige Änderungsanträge wurden sodann zurückgenommen', andere zur Abstimmung gestellt (vergleiche unten).

Der Fraktionsvorsitzende der FWG-FRAKTION, PAUL HEINZ SCHWEIZER, erklärte, seine Fraktion stimme der vorgelegten Satzung zu. Es sei eine der heutigen Zeit entspre­chende Vorschrift, und man hoffe, damit in Zukunft gut arbeiten zu können.

RATSMITGLIED REINHARD LORENZ (FWG) beantragte, die Satzung so zu ändern, daß auch an Samstagen eine Bestat­tung möglich ist. Der dem Rat vorgelegte Satzungsentwurf beinhaltete, daß grundsätzlich Bestattungen von montags bis freitags stattfinden, und an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen nur in Notfällen eine Beisetzung erfolgen kann.

Nach einer Sitzungsunterbrechung wurden die verschiedenen Anträge auf Änderung der Satzung zur Abstimmung gestellt. Dabei erzielte man folgendes Ergebnis:

1. Der Antrag von RATSMITGLIED LORENZ (FWG)

auch an Samstagen Bestattungen zu ermöglichen, ohne daß besondere Gründe dargelegt werden müssen, wurde mit 6 Ja-Stimmen bei 17 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

2. Die SPD-Fraktion hatte beantragt, die Maßfestsetzungen für Grabmale auf den Friedhofsteilen mit besonderen Gestal­tungsvorschriften für Reihepgräber und Wahlgräber einheit­lich auf 0,80 m bis 1,10 m festzusetzen.