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Ls der Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 24.5.1983 jjineindeanteil für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Ijtgelegt und Erhebung von Vorausleistungen be­lli Io ssen

Leb einstimmigen Beschluß wurde vom Rat festgelegt, den Lteil der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Lsbau der Ortsdurchfahrt L 314 (Hauptstraße), verlaufend nBeginn der Parzelle 104 einerseits und 1 /2 andererseits bis «jeder Parzellen 15 einerseitsumd 938/1 andererseits auf lfestzusetzen. Gleichzeitig wurdexfer Vorausleistungsbetrag rf2,oo DM/qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche festge- kzt.

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fcüE ERSCHLIESSUNGS- UND AUSBAUBEITRAGS LtZUNG BESCHLOSSEN

Lf Initiative der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ilde je ein Entwurf für eine neue Ausbaubeitrags- und Er- lließungsbeitragssatzung «erarbeitet. In der Sitzung am 15.1983 wurde vom zuständigen Sachbearbeiter der Verwal- kgdem Rat dargelegt, aus welchen Gründen der Erlaß neuer toungen empfohlen werde. Aus diesem Bericht ging hervor, iaufgrund jüngster höchstrichterlicher Entscheidungen eine peinheitlichung im Beitragsrecht erreicht wurde, die es läßt, durch neue Satzungsregelung Beitragsabrechnungen Rechter und praktikabler durchzuführen. Die wesentlichsten Iiungsänderungen beziehen sich auf:

Die Kosten für den Bau von Kinderspielplätzen werden nicht [mehr in den umlegungsfähigen Aufwand einbezogen, fd.h. die Anlieger werden mit diesen Kosten nicht belastet. [Grundstücke, die nur mit einer wegemäßigen Verbindung [an die Erschließungsanlage-angrenzen, sollen wie die übri- Ijen Anliegergrundstücke veranlagt werden, d.h. bei der Rege­lung hinsichtlich der Tiefenbegrenzung findet die Länge des [Verbindungsweges keine Berücksichtigung.

[Gewerbegrundstücke sollen entlastet werden durch Reduk­tion des Gewerbezuschlages von 40 % auf 20 %. Diese [Entlastung ist angezeigt, da Gewerbegrundstücke nach »jetzigen Satzungsrecht zu hoch belastet werden in bezug [auf die regelmäßig höher liegende Geschoßflächenzahl. [Darüber hinaus ist für diese Grundstücke eine Eckgrund- [stiicksvergünstigung nicht vorgesehen.

[Eckgrundstücke sollen nicht stärker belastet wenden als Mit- jelliegergrundstücke, d.h. Grundstücke, die an zwei Gemein- [fetraßen angrenzen, sollen künftig nur noch mit jeweils )v.H., bei drei angrenzenden Gemeindestraßen jeweils Pur noch mit 33 1/3 v.H. belastet werden.

JEordsteinanlagen werden bei Kostenspaltung mit der [Fahrbahn abgerechnet.

fRat erklärte durch jeweils einstimmigen Beschluß seine pnmung zum Erlaß neuer Erschließungs- - und Ausbaubei- patzungen. Die Satzungen werben nunmehr der Kreisver- Pig zur Genehmigung vorgelegt und nach Ausfertigung fVeröffentlichung in Kraft treten.

I'achtragsplan zum Fällungsplan und 2. Nachtrags- 'zum Kiulturplan 1983 beschlossen Wmmig wurde der 1. Nachtragsplan zum Fällungsplan |3über die Endnutzung von 100 fm Fichtenstammholz in r'ung III a 2 und Abteilung III Punkt 1 und der zweite pagsplan zum Kulturplan 1983 über Grabenräumung und ptung in den Abteilungen VII a und VIII b mit übeiplan- füen Ausgaben von insgesamt 11.4oo,oo DM genehmigt, tat hinaus wurde im Verlaufe der Diskussion zu diesem pordnungspunkt noch dargelegt, daß weitere 1 0 . 000,00 DM 1 Mehreinschlag und rund 230 fm Holz bezogen auf fclne Positionen des ordenclichen Fällungsplanes atjfgewen- l^rden müssen. Der Rat erklärte sich auch mit der zusätz- 'Mittelbereitstellung für diese Maßnahme einverstanden. [Deckung sollen Mehreinnahmen aus Holzgeld herangezo­

gen werden. Die im 1. Nachtragsplan zum Fällungsplan und

2. Nachtragsplan zum Kulturplan 1983 aufgeführten Kosten dienen zum einen der Aufarbeitung von Windwurfschäden. Hierbei sollen u.a. ca.114 fm Fichte gerückt und verkauft wer­den.

Darüber hinaus ist vorgesehen, im gesamten Revier neue Gräben anzulegen und vorhandene Gräben zu räumen. Zur Bestandspflege ist vorgesehen, ca. 200 Stück Lärchen und Pap peln zu asten, um deren Wuchs und damit den Wert des Bestandes zu verbessern.

VERFAHREN ZUR ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLA­NES "OBER DER KIRCH" ABGESCHLOSSEN Durch Beschluß vom 18.1.1983 hatte der Rat festgelegt, den Bebauungsplan "Ober der Kirch" zu ändern, indem die Text­festsetzung Nr. 3 ("nicht überbaubare Grundstücksflächen sind von jeglicher Bebauung freizuhalten") ersatzlos gestrichen wird. Dieses Änderungsverfahren ist, nachdem die Planunter­lagen gern. § 2 a Abs. 6 BBauG öffentlich ausgelegt wurden, so weit fortgeschritten, daß vom Rat lediglich noch der Zu- stimmungs- und Satzungsbeschluß zu vollziehen war. Dies er­folgte in der Sitzung am 24.5. . Die Bebauungsplanänderung wird nunmehr der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt und erlangt nach anschließender öffentlicher Bekanntmachung Rechtskraft.

Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den Be­reich nördlich der Ortslage Girod in Flur 21 be­schlossen

Zur Schaffung von neuem Baugelände beschloß der Ortsge­meinderat, für den Bereich nördlich der Ortslage Girod in Flur 21 einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet Wird im Süden von der Kirchstraße, im Westen von der Straße "Ober der Kirch" - Weg 4464 und 4462 -, im Osten vom Kapellweg 4463/1 umgrenzt.

Im Norden verläuft die Plan bereichsgrenze ca..50 m nördlich des Feldweges 4466. Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung "Auf der Nörr" erhalten. Das genannte Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur im Zuge der ersten Novellierung als Bauerwartungsland ausge­wiesen worden. Mit der Erstellung des Planes wurde die Kreisverwaltung beauftragt.

NIEDERERBACH

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach

findet am

Donnerstag, dem 9. Juni 1983, 2o.oo Uhr, im Sitzungssaal der Gemeinde statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 6.5.1983

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vereinbarung zur Übertragung der Rechte und Pflichten von der Jagdgenossen­schaft Niedererbach auf die Ortsgemeinde Niedererbach

3. Beratung und Beschlußfassung über den Bau eines Regen­rückhaltebeckens in der Gemeinde Niedererbach

4. Bekanntgabe einer Eilentscheidung

5. Verschiedenes

II, NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe weiterer Arbeiten zum Ausbau der Dorfgemeinschaftshalle

2. Grundstücksangelegenheit

3. Beratung über die Verpachtung von gemeindeeigenen Grundstücken

4. Verschiedenes

5431 Niedererbach, 3o.5.1983 Zey, Ortsbürgermeister

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