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Montabaur 12/22/83

Mo

"Endspurt "fürdie Fertigstellung der Dorfgemeinschaftshalle NOCHMALIGER AUFRUF ZUR MITHILFE Der Bau der Dorfgemeinschaftshalle geht der Vollendung entgegen. Zur Bewältigung der noch durchzuführenden Arbei­ten werden nochmals die freiwilligen Helfer, die bereits in Ver­gangenheit in bewährter Weise zum Gelingen des Baues beige­tragen haben, zur Mithilfe gebeten.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß dieser "Endspurt" auf das Ziel gerichtet ist, die Halle der Bevölkerung bereits zur diesjährigen Kirmes bereitstellen zu können.

Zey, Ortsbürgermeister

Verloren - Gefunden

Beim Ortsbürgermeister wurde eine Damenarmbanduhr abge­geben. Diese kann bei entsprechendem Eigsntumsnachweis während der Sprechstunden beim Ortsbürgereneister abgeholt werden.

Zey, Ortsbürgermeister

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GÖRGESHAUSEN SV Grün - Weiß Görgeshausen

Sonntag, 5.6.1983, 1o.oo Uhr, diesjähriges Fußballturnier.

Alle Freunde des Fußballes sind recht herzlich zu diesem Turnier eingeladen. Für das leibliche Wohl ist bestens vorgesorgt.

VORANKÜNDIGUNG:

Freitag, 1o.6.1983 Jahreshauptversammlung

HEILBERSCHEID Integ - Club Heilberscheid

Mittwoch, 8.6.1983, 2o.oo Uhr, Mitgliederversammlung im Jugendraum der alten Schule. Die jugendlichen Mitglieder wer­den um vollzähliges Erscheinen gebeten.

Ferner möchten wir unsere Mitglieder darauf hinweisen, daß der Mitgliederbeitrag ohne Aufforderung jeden Monat an die Vereinskasse zu entrichten ist. Wir bitten höflich, dies unbedingt einzuhalten.

NIEDERERBACH

Freiwillige Feuerwehr Niedererbach

Am Samstag, dem 4.6.1983 besuchen wir das Feuerwehrfest in Eschelbach. Abfahrt: 19.oo Uhr ab Feuerwehrgerätehaus.

Am Sonntag, dem 5.6.1983 um 8.3o Uhr ist Feuerwehrübung.

ELBERTGEMEINDEN

NIEDERELBERT Materialien zu vergeben

Bürger von Niederelbert, die Materialien von den zum Abbruch bestimmten ehemaligen Lehrerhäusern, Kirchstraße haben möchten, könne dies bei Alfred'ber, anmelden.

Hübinger, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Die gern. §§16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland -Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 15. März 1983 (GVBI. S. 31) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Niederelbert am Montag, 13. Juni 1983 um 2o.oo Uhr im Saal der Gaststätte Keul "Fohr-Pils-Stube" statt.

TAGESORDNUNG:

1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich

2. Bericht des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde

3. Bürgerbeteiligung zum Ortsbebauungsplan Niederelbert gern. § 2 a BBauG

4. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.

Niederelbert /Montabaur, 3o.5.1983 Ortsgemeinde Niederelbert Verbandsgemeinde Montabauj

Hübinger, Ortsbürgermeister In Vertretung:

Reusch, I. Beigeordneter

NIEDERELBERT

Bebauungsplan/- änderung "Auf der Schla" der Ortsgemeinde Niederelbert

hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungs- planes

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 6.5.1983 Az.: 6 a/60 610-13 nachstehende! Genehmigung erteilt:

Zur Änderung und Erweiterung des vorgenannten Bebauungs­planes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zliletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Landesverordnung über Zuständigkeiten | nach dem Bundesbaugesetz und die Weitergeltung städtebau- licher Pläne vom 1o.11.1982 (GVBI. S. 422) die Genehmigung | erteilt.

Gleichzeitig wird die Aufnahme von gestalterischen Festsetzung gen in den Bebauungsplan gemäß § 123 der Landesbauord­nung vom 27.2.1974 (GVBI. S. 53), in der Fassung des 2. Landesgesetzes zur Änderung der Landesbauordnung vom 20.7.1982 (GVBI. S. 264) genehmigt.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufge­führten Unterlagen:

a) Deckblatt zum Bebauungsplan

b) geänderter Text

c) Begründung

d) Grünordnungsplan

Diese Genehmigung wird hiermit gern. § 12 des Bundesbau­gesetzes öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Die Änderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 20^ 5430 Montabaur, während den Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44c und 155 a Bundesbauge­setz sowie auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz (GemO) hingewiesen.

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die | Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädi­gungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner­halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres ,in defflj die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile ein­getreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

DAS

FLU

Flurs

143/1

159/1!

167/lt

163/2,

251/4, 152/3, 275, 1 136/1, 159/16 159/27

2o4/l, 229/1 , 243, 2

Flur:

Flurs!

170/2,

224/8,

181/6,

1 tlw. 22, 23 34, 35 42, 43

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60/I, 75, 76 86, 87 loo, li Straße 121, l: 13o, i; 142 tl> 153, 1! 163, 1< 171, 11

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