Montabaur 12/22/83
Mo
"Endspurt "fürdie Fertigstellung der Dorfgemeinschaftshalle NOCHMALIGER AUFRUF ZUR MITHILFE Der Bau der Dorfgemeinschaftshalle geht der Vollendung entgegen. Zur Bewältigung der noch durchzuführenden Arbeiten werden nochmals die freiwilligen Helfer, die bereits in Vergangenheit in bewährter Weise zum Gelingen des Baues beigetragen haben, zur Mithilfe gebeten.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß dieser "Endspurt" auf das Ziel gerichtet ist, die Halle der Bevölkerung bereits zur diesjährigen Kirmes bereitstellen zu können.
Zey, Ortsbürgermeister
Verloren - Gefunden
Beim Ortsbürgermeister wurde eine Damenarmbanduhr abgegeben. Diese kann bei entsprechendem Eigsntumsnachweis während der Sprechstunden beim Ortsbürgereneister abgeholt werden.
Zey, Ortsbürgermeister
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GÖRGESHAUSEN SV Grün - Weiß Görgeshausen
Sonntag, 5.6.1983, 1o.oo Uhr, diesjähriges Fußballturnier.
Alle Freunde des Fußballes sind recht herzlich zu diesem Turnier eingeladen. Für das leibliche Wohl ist bestens vorgesorgt.
VORANKÜNDIGUNG:
Freitag, 1o.6.1983 Jahreshauptversammlung
HEILBERSCHEID Integ - Club Heilberscheid
Mittwoch, 8.6.1983, 2o.oo Uhr, Mitgliederversammlung im Jugendraum der alten Schule. Die jugendlichen Mitglieder werden um vollzähliges Erscheinen gebeten.
Ferner möchten wir unsere Mitglieder darauf hinweisen, daß der Mitgliederbeitrag ohne Aufforderung jeden Monat an die Vereinskasse zu entrichten ist. Wir bitten höflich, dies unbedingt einzuhalten.
NIEDERERBACH
Freiwillige Feuerwehr Niedererbach
Am Samstag, dem 4.6.1983 besuchen wir das Feuerwehrfest in Eschelbach. Abfahrt: 19.oo Uhr ab Feuerwehrgerätehaus.
Am Sonntag, dem 5.6.1983 um 8.3o Uhr ist Feuerwehrübung.
ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT Materialien zu vergeben
Bürger von Niederelbert, die Materialien von den zum Abbruch bestimmten ehemaligen Lehrerhäusern, Kirchstraße haben möchten, könne dies bei Alfred Hö'ber, anmelden.
Hübinger, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Die gern. §§16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland -Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 15. März 1983 (GVBI. S. 31) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Niederelbert am Montag, 13. Juni 1983 um 2o.oo Uhr im Saal der Gaststätte Keul "Fohr-Pils-Stube" statt.
TAGESORDNUNG:
1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich
2. Bericht des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde
3. Bürgerbeteiligung zum Ortsbebauungsplan Niederelbert gern. § 2 a BBauG
4. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.
Niederelbert /Montabaur, 3o.5.1983 Ortsgemeinde Niederelbert Verbandsgemeinde Montabauj
Hübinger, Ortsbürgermeister In Vertretung:
Reusch, I. Beigeordneter
NIEDERELBERT
Bebauungsplan/- änderung "Auf der Schla" der Ortsgemeinde Niederelbert
hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungs- planes
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 6.5.1983 Az.: 6 a/60 610-13 nachstehende! Genehmigung erteilt:
Zur Änderung und Erweiterung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zliletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Landesverordnung über Zuständigkeiten | nach dem Bundesbaugesetz und die Weitergeltung städtebau- licher Pläne vom 1o.11.1982 (GVBI. S. 422) die Genehmigung | erteilt.
Gleichzeitig wird die Aufnahme von gestalterischen Festsetzung gen in den Bebauungsplan gemäß § 123 der Landesbauordnung vom 27.2.1974 (GVBI. S. 53), in der Fassung des 2. Landesgesetzes zur Änderung der Landesbauordnung vom 20.7.1982 (GVBI. S. 264) genehmigt.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen:
a) Deckblatt zum Bebauungsplan
b) geänderter Text
c) Begründung
d) Grünordnungsplan
Diese Genehmigung wird hiermit gern. § 12 des Bundesbaugesetzes öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Die Änderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 20^ 5430 Montabaur, während den Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44c und 155 a Bundesbaugesetz sowie auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) hingewiesen.
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die | Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres ,in defflj die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
DAS
FLU
Flurs
143/1
159/1!
167/lt
163/2,
251/4, 152/3, 275, 1 136/1, 159/16 159/27
2o4/l, 229/1 , 243, 2
Flur:
Flurs!
170/2,
224/8,
181/6,
1 tlw. 22, 23 34, 35 42, 43
5o/l.
60/I, 75, 76 86, 87 loo, li Straße 121, l: 13o, i; 142 tl> 153, 1! 163, 1< 171, 11
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