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Montabaur 10/22/83

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TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestat­tungswesen (Änderung der Maßfestsetzungen für Urnen­gräber)

2. Beratung und Beschlußfassung über die Bestellung eines Totengräbers

3. Beratung und Beschlußfassung über den

Erlaß einer Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Gebühren Satzung

4. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Auf der Bitz"

5. Beratung über den Benutzungsvertrag mit dem Sportverein "Grün-Weiß Görgeshausen" zur Benutzung der Löwenstein­halle

6. Überprüfung der Benutzungsordnung für die Löwenstein­halle

7. Beschlußfassung über die Jahresrechnung 1981 und Entla­stungserteilung für das Haushaltsjahr 1981

8. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Verschiedenes

5431 Görgeshausen, 3o.5.1983 Herz, Ortsbürgermeister

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HEILBERSCHEID Einweihung der Friedhofshalle

Zur Einweihung unserer Friedhofshalle am Sonntag, dem 5.6.1983, nach dem um 9.3o Uhr beginnenden Gottesdienst (ca. 1o.3o Uhr) lade ich alle Einwohner unserer Gemeinde recht herzlich ein.

Reichwein, Ortsbürgermeister

HEILBERSCHEID

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid vom 27. Mai 1983

ÄNDERLjNGSVERFAHREN ZUM BEBAUUNGSPLAN "ORTSLAGE" ABGESCHLOSSEN

Der Ortsgemeinderat hatte am 23.9.1982 und 12.1.1983 die Än­derung des Bebauungsplanes "Ortslage" beschlossen mit dem Inhalt:

1. Die im Bebauungsplan mit 8,50 m Breite ausgewiesene Brun­nenstraße auf 6,50 m Breite zu reduzieren.

2. Die nicht bebaubare Fläche entlang der Gelbachstraße (verlaufend vom Einmündungsbereich zur Straße "Im Wiesen­grund" bis zum Einmündungsbereich "Hettensteinstraße") von 7 m auf 4 m zu reduzieren.

3. Regelung bezüglich der Errichtung von Garagen:

a) Der Garagenabstand zur Eigentumsgrenze der Kreisstraße Nr. 163 muß mindestens 5 m betragen.

b) Die Längsneigung der Garagenzufahrt darf 4 % nicht übersteigen.

Im weiteren Verfahrensablauf wurde die öffentliche Auslegung der Planunterlagen vorgenommen. In der Sitzung am 27. Mai 1983 war vom Rat lediglich noch der Zustimmungs- und Satzungsbeschluß zu treffen. Diese Entscheidung erging einstim­mig, so daß nunmehr die Änderungsunterlagen dem Kreis zur Genehmigung vorgelegt werden können.

HAUSHALTSÜBERSCHREITUNGEN GENEHMIGT BZW. ZUR KENNTNIS GENOMMEN

Zunächst wurde dem Rat eine insgesamt 4 Punkte umfassende Aufstellung über im Jahr 1982 geleistete erhebliche überplan­mäßige Ausgaben vorgelegt.-Die Einzelpositionen bezogen sich auf den erhöhten Kostenanteil der Gemeinde zur Zahlung von Sozialhilfe, Straßenreparaturarbeiten in der Hettensteinstra­ße und im Birkenweg, Restaurierungs- und Instandsetzungs­arbeiten am Feldkreuz und Mehrkosten beim Wirtschaftswege­bau. Der Rat genehmigte die Leistung dieser Haushaltsüber­

schreitungen und beschloß zugleich zur Deckung Mehreinnl men bei der Gewerbesteuer, aus Schlüsselzuweisungen und Erschließungsbeiträgen heranzuziehen. Darüber hinaus wird noch eine Ausgabeeinsparung bei den Dienstbezügen für Arbeiter in den Deckungsvorschlag einbezogen.

Anschließend wurde dem Rat eine Auflistung über unerhebl liehe , d.h. geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgabd Überschreitungen im Jahre 1982 vorgelegt. Die Auflistung umfaßte insgesamt 6 Einzelpositionen mit Mehrausgaben von insgesamt 3.88o,oo DM. Wegen der Geringfügigkeit wal hier lediglich eine Kenntnisnahme durch den Rat erforderlil Die Deckung dieser Ansatzüberschreitungen erfolgt im Rahj men des Gesamthaushaltes.

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AUFTRAGSVERGABEN

Durch jeweils einstimmigen Beschluß wurden folgende Aul] träge vom Rat vergeben

a) Anschaffung einer Lautsprecheranlage für die Friedhofs-| halle

b) Herrichtung der Außenanlagen an der Friedhofshalle

c) Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Einmündung

Hettensteinstraße in die Schulstraße

JAHRESRECHNUNG 1981 BESCHLOSSEN UND ENT-! LASTUNG ERTEILT Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuß in nichtöffentliJ Sitzung zuvor die Rechnungsbelege bei der Verbandsgemeii Verwaltung Montabaur eingesehen und überprüft hatte -dii Prüfung führte zu keinen Beanstandungen - beschloß der RI in der Sitzung vom 27.5.1983 den Erlaß der Jahresrechnunl für 1981- Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, dem Ort/ beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten j der Verbandsgemeinde für 1981 Entlastung erteilt.

ABSTUFUNG EINES TEILSTÜCKES DER K 161 BE­SCHLOSSEN

Durch einstimmigen Beschluß wurde vom Rat festgelegt, d in der Gemarkung Heilberscheid verlaufende Teilstrecke d

K 161 zwischen der K 163 und der K 165 mit Wirkung voi njetzig

1.7.1983 zur Gemeindestraße abzustufen.

Die Gesamtlänge der Abstufungsstrecke beträgt 357 m Dem Beschluß über die Abstufung ging bereits feine Entschi düng des Rates voraus, die Straße durch die Ortsgemeinde zu übernehmen. Die Entscheidung wurde u.a. damit begrün daß die Teilstrecke nicht mehr die Verkehrsbedeutung ein« Kreisstraße hat entsprechend den Bestimmungen des Land Straßengesetzes.

HEILBERSCHEID Öffentliche Bekanntmachung

Abstufung der Querverbindung der K 161 zwisch der K 163 und der K 165 in Heilberscheid Die in der Gemarkung Heilberscheid verlaufenden Teilstre ßsatzun der K 161 zwischen der K 163 und der K 165 hat nicht i tung zu die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße (§ 3 Abs. 2 in V IVeröff bindung mit § 38 Abs. 1 der Neufassung des Landesstra gesetzes (LStrG) vom 1.8.1977) und wird mit Wirkung vo 1.7.1983 zur Gemeindestraße abgestuft.

Die Abstufungsstrecke beginnt mit Netzknoten (NK) 551 nach NK 5513143 von Station 0,000 bis Station 0,357. Gesamtlänge der Abstufungsstrecke beträgt 0,357 km.

RECHTSBEHELFSBBLEHRUNG Gegen die Abstufung der Teilstrecke der K 113 kann inne halb eines iMonats nach dieser Bekanntmachung Widerspr erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsge- meindeverwaltung -3auamt - Konrad-Adenauer-Platz 2, 5430 Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulej Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Wider­spruchsfreist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor dem Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist

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