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Montabaur 9/22/83

Donnerstag, 9. Juni 1983, um 19.oo Uhr

jm Bürgermeisteramt Horbach statt.

TAGESORDNUNG:

ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 19. Mai 1983

2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer neuen Satzung zur Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen

3. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer neuen Satzung zur Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen

4. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Bauar­beiten für den Ausbau des Backesweges

5. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1982

6. Kenntnisnahme von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1982

7. Verschiedenes

543 1 Horbach, 3o.5. 19 83 Meuer, Ortsbürgermeister

was *

Senioren - Buchfinkenland!

Für die Seniorenfreizeit im Salzburger Land ab 7. Juni 1983 jeben wir hiermit noch einmal die Abfahrzeiten für den Bus bekannt:

Untershausen

Bushaltestelle

5.2o Uhr

Horbach

Kapelle

5.3o "

Gackenbach

Post

5.35 "

Gackenbach

Halfterweg

5.4o "

Hübingen

Kapelle

5.5o "

Dies

Bushaltestelle

6.oo "

Anden internationalen Krankenschein, sowie an einen gültigen Personalausweis wird nochmals erinnert.

HORBACH

Möhnenverein "Immer froh"

Donnerstag, 9.6.1983, marschieren die Möhnen auf der Wander­strecke Oberelbert /Daubach.

Treffpunkt: 14.15 Uhr an der bekannten Stelle.

EISBACHGEMEINDEN

grqssholbach

Kirmes in Großholbach

Vom 4. - 6. Juni 1983 feiern wir nach alter Tradition unser dies­jähriges Kirchweihfest.

Besonders freue ich mich, daß auch in diesem Jahr wiederum viele Jugendliche bereit sind, die Kirmesgesellschaft zu bilden, um so den alten Brauch zu pflegen und fortzuführen.

Wie in den vergangenen Jahren sorgen auch in diesem Jahr unse- re Gastwirte für Tanz und Unterhaltung an den Festtagen.

Trau M. Pfeiffer aus Limburg/Lahn ist wieder mit ihrem Schau- ^llerbetrieb auf dem Dorf platz und wird uns wie immer,

9 f oße Überraschungen bieten.

Der Ort sollte an diesen Tagen ein festliches Bild vorweisen.

Alle Einwohner werden daher gebeten, während der Kirmestage Fahnenschmuck anzubringen.

Wiit wünsche ich an den Festtagen allen Bürgern sowie allen Gästen aus nah und fern viel Freude und schöne Stunden ' n Großholbach.

Metternich, Ortsbürgermeister

Spielstraße wird zur Einbahnstraße

Die am Dorfplatz und am Feuerwehrgerätehaus vorbeiführende Spielstraße wird aus Richtung Hauptstraße in Richtung Orgels­weg als Einbahnstraße beschildert.

An der Ausfahrt der Spielstraße auf den Orgelsweg wird durch entsprechende Beschilderung ein Abbiegen nach links vorge­schrieben, so daß ein Geradeausfahren in Richtung Friedhof bzw. Rechtsabbiegen nicht mehr zulässig ist.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung.

Aus gegebenem Anlaß weisen wir darauf hin, daß Kirchenbe­sucher den Platz an der alten Schule (jetziges Gemeindehaus) zum Parken benutzen können.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde -

Öffentliche Bekanntmachung

2. SATZUNG der Ortsgemein.de Großholbach zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs­und Bestattungswesen vom 3o. Mai 1983 Der Ortsgemeinderat Großholbach hat am 4.5.1983 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 ( G VBI. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI. S. 366, BS. 610-10), zuletzt geändert durch Landesge­setz vom 7. Febr. 1983 (GVBI. S. 25) die folgende Satzung be­schlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbe­denklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 24. Mai 1983 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Großholbach über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen vom 9. Juli 1977 geän­dert durch Satzung vom 16.5.1978 wird wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 1 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:

"a) für Personen ab vollendetem 10. Lebensjahr 355,oo DM".

§2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

5431 Großholbach, 3o.5.1983 Ortsgemeinde Großholbach Metternich, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31/), wird auf folgendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Aüsschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§; 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Großer Markt 10, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

5431 Großholbach, 3o. Mai 1983 Ortsgemeinde Großholbach (S) Metternich, Ortsbürgermeister

GÖRGESHAUSEN

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen

findet am

Donnerstag, 9. Juni 1983, 2o.oo Uhr, im Rathaus statt.