ing er höchst ßungs richtes bilität aßnah- ie sr Ver- n, stimm rschiießu erungen lstehend
nduna ftig wie Grund- n herange
:iencen
mdstiick ils 50% •enzend eils
des Be-
Montabaur 15 / 21
g. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1981 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1981
10. Genehmigung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1982
11. Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1982
12. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1982 und Entlastungserteilung fürdäs Haushaltsjahr 1982
13. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Grundstücksangelegenheit
Verkauf einer GrabenparzeIle in Nentershausen
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Steinbitz" gern. § 31 Abs. 2 BBauG für das Grundstück Flur 60 Parzelle 29/3
4. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Im Strichen" für das Grundstück Flur 13 Flurstück 156
5. Verschiedenes
5431 Nentershausen, 20-5.1983 Perne, Ortsbürgenmeister
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemein- dubgaben für das Kalenderjahr 1983
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Gründsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung — EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland - Pfalz vom 28.7.198o in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Nentershausen erhebt im Kalenderjahr 1983 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzön wie im Kalenderjahr 1982.
Neue Abgabenbescheide werdeh grundsätzlich nicht erteilt.
Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
L die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe lu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten *chriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abga bensch ul d- n* r treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn innen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen viere.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung kr Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 543o Montur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ls t die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge- äangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
Ortsgemeinde Nentershausen, 20.5.1983 Perne, Ortsbürgermeister
was-^a^;wo
GROSSHOLBACH-GIROD
Fußball - Abteilung Alte Herren Eisbachtal
Freitag, 27.5.1983,18.3o Uhr, Spiel auf dem Sportplatz in
Großholbach gegen die Alt-Herrenmannschaft aus Unnau.
Es wird in den blauen Trikots gespielt.
Sonntag, 29.5.1983, Fahrt zum Alt-Herren-Turnier nach Heilber scheid. Spielbeginn: 13.oo Uhr.
Donnerstage 2.6.1983 (Fronleichnam) findet unser diesjähriges Freundschaftstreffen verbunden mit einem Waldfest auf dem Sportplatz in Großholbach statt. Folgende 6 Alt-Herrenmannschaften nehmen teil:
Eigendorf, Guckheim, Hattert, Eisbachtal, Diez, Ruppach- Goldhausen.
Beginn: 13.oo Uhr.
Um 1 6.00 Uhr folgt ein Freundschaftsspiel zwischen der A- Klassen-Meisterschaft der Eisbachtaler Sportfreunde Spieljahr 67/68 gegen eire. ehemalige A-ikigend-Mannschaft vom T uS Westerburg Spieljahr 77/78. Für das leibliche Wohl ist ab 14.oo Uhr mit Kaffee und Kuchen bestens gesorgt. Zu der Veranstaltung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.
Der Eintritt ist frei.
Wer von den Mitgliederfrauen zu diesem Anlaß einen Kuchen backen möchte, melde sich bitte bis zum 29.5.1983 unter der «Telefon-Nummer 02602 - 3565. Am Mittwoch, 1.6.1983, ab I8.00 Uhr treffen sich alle Mitglieder für Vorbereitungsarbeiten auf dem Sportplatz.
GORGESHAUSEN SV Grün-Weiß Göigeshausen e.V.
VORANKÜNDIGUNG:
Am Sonntag, dem 5-6.1983, veranstaltet der SV Grün-Weiß Göfgeshausen ein Fußballturnier. An diesem Turnier nehmen folgende Vereine teil:
SC Dreikirchen, SV Niedererbach, TuS Diez, SSV Hattert,
TuS Gaudernbach und der SV Welschneudorf.
"ALTE HERREN":
Die AH-Mannschaft von Grün-Weiß Görgebhausen nimmt am 29.5.1983 an einem Fußballturnier in Laurenburg teil. Abfahrt ist um 9.oo Uhr vom Vereinslokal aus.
HEILBERSCHEID
Alt-Herren-Tumier
Wie bereits angekündigt, findet am Sonntag, dem 29.5.1983 das traditionelle Alt-Herren -Turnier der drei Eisbachtalorte Großholbach, Nentershausen und Heilberscheid statt.
Das erste Spiel beginnt um 13.oo Uhr auf dem Sportplatz in Heilberscheid. Die Alten Herren aus Heilberscheid werden bestrebt sein, den Titel aus dem Vorjahr zu verteidigen.
Für Essen und Getränke ist reichlich gesorgt. Alles ist herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen.
NENTERSHAUSEN
Fronleichnam, 2. Juni: KINDERFEST der Pfarrgemeinde Nentershausen
Programm: Im Anschluß an Gottesdienst und Prozession gemeinsames Mittagessen; Kinderspiele rund um die Kirche ab 14.oo Uhr , Cafeteria im Pfarrheim.
Familien mit Kindern, Jugendliche und alle Gemeindemitglieder sind herzlich eingeladen.
Kirmes 1983
Der Jahrgang 1963/64 trifft sich zur Gründung einer Kirmesgesellschaft am 31.5.1983 um 19.3o Uhr in der Gaststätte

