Montabaur 14 / 21 / 83
Das Plangebiet entspricht dem Planbereich des Bebauungsplanes, und umfaßt folgende Flurstücke:
FLUR: 6
Flurstücke: 1/37, 37/1, 37/2, 512, 513, 514, 515, 516, 517, 518, 519, 520, 521,522,523, 524, 525, 526, 527, 528, 529, 530, 531, 532, 533, 534, 535, 536, 537, 538, 539, 540, 541, 542, 543,544, 545, 546, 547, 548, 549, 550, 551 552, 553, 554, 555, 556, 557, 558, 559, 560, 561, 562, 563, 564, 565, 566,
567, 568, 569, 570, 571,572, 573, 574, 575, 576, 577, 578, 579, 580, 581,582, 583, 584, 585,
586, 587, 588, 589, 590, 591,2078, 2079, 2080, 2081, 2082, 2083, 2084, 2085, 2086, 2088, 2089.
Der Planbereich umfaßt im wesentlichen die bereits vorhandene Campinganlage und wird im groben wie folgt umgrenzt: im Norden: vom Mühlenweg
im Osten: von der Grabenparzelle entlang der Grundstücke
Nr. 499 und 599 (Flur 5) im Süden: vom Eisenbach
im Westen: vom Mühlenweg
5431 Girod, 2o.5.1983 Leber, Ortsbürgermeister
GROSSHOLBACH
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 18. Mai 1983
BODENWERTFESTSETZUNG FÜR ORTSLAGE Im Zusammenhang mit anstehenden Bodenordnungsmaßnahmen wurde vom Rat eine Entscheidung über die Bodenwertfestsetzung im Bereich "Ortslage" erbeten. Mehrheitlich wurde der qm-Preis auf 3o,oo DM festgelegt.
Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes "Neuwiese" Kreuzwiese - Strütchen"
Durch einstimmigen Beschluß wurde festgelegt, die Leitungsstraße entlang der Alten Straße zu verkabeln. Darüber hinaus wurde für den Erweiterungsbereich "Neuwiese - Kreuzwiese - Strütchen" beschlossen, das Katasteramt - Umlegungsausschuß - im Rahmen der Baulandumlegung mit der Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen zu beauftragen.
Weitere Aufträge für Bodenordnungsmaßnahmen vergeben
Darüber hinaus wurde für das Baugebiet "Langgarten" festgelegt, daß das Kulturamt Westerburg im Rahmen der Flurbereinigung die Bodenordnung durchführen soll.
Die Bodenordnung im Baugebiet "Birkenweg" wurde dem Katasteramt - Umlegungsausschuß - im Rahmen der Baulandumlegung übertragen.
Zu der Dringlichkeit dieser Maßnahmen wurde vom Rat angemerkt, daß die Bodenordnungsmaßnahme im Baugebiet "Neuwiese - Kreuzwiese - Strütchen" zuerst durchgeführt werden soll.
Änderungsbeschluß zum Bebauungsplan "Birkenweg" Der Ortsgemeinderat beschloß, den Bebauungsplan "Birkenweg" dergestalt zu ändern, daß der im Bereich der Grundstücke Nr. 2129 bis 2141 verlaufende Wirtschaftsweg entsprechend der Wegeführung nach der Flurbereinigung ausgewiesen wird.
Mit den Planungsarbeiten wurde die Kreisplanungsstelle beauftragt. Die Entscheidung wurde damit begründet, daß der rechtsverbindliche Bebauungsplan parallel zum Birkenweg im Bereich der Grundstücke 2129 bis 2141 einen Wirtschaftsweg ausweist. Diese Wegeführung weicht nach der derzeitigen Planung von der im Rahmen der Flurbereinigung abgesteckten Trasse ab. Die örtlichen Gegebenheiten empfehlen jedoch eine Wegeführung nach der Flurbereinigung.
Neue Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzung beschlossen
Von seiten der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde die Initiative zur Überarbeitung der bisherigen Erschließungs
und Ausbaubeitragssatzung ergriffen. Die Überarbeitung steht im Zusammenhang mit in jüngster Zeit ergangener höchstrichterlicher Entscheidungen im Beitrags- und Erschließungsrecht. Diese Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes trugen wesentlich zur Vereinheitlichung und Praktikabilität bei der Abrechnung von Erschließungs- und Ausbaumaßnahmen bei. Unter diesem Gesichtspunkt und nachdem die Änderungen zuvor vom zuständigen Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erläutert wurden, stimmt! der Rat jeweils mehrheitlich dem Erlaß einer neuen Erschließun und Äusbaubeitragssatzung zu. Die wesentlichen Änderungen gegenüber den bislang gültigen Satzungen werden nachstehend | aufgeführt:
1. Kinderspielplätze werden künftig nicht mehr in die Beitrags-] abrechnung einbezogen.
2. Grundstücke, die nur mit einer wegemäßigen Verbinduna an die Erschließungsanlagen angrenzep, sollen künftig wie die übrigen Anliegergrundstücke entsprechend der Grundstücksgröße zu Erschließungs- und Ausbaubeiträgen herange] zogen werden.
3. Der Gewerbezuschlag für Gewerbegrundstücke wird von 40 % auf 20 % reduziert. Bislang wurden Gewerbegrundstücke zu hoch belastet, da die Geschoßflächenzahl regelmäßig höher (1,0 oder 1,2) als bei reinen Wohngebieten (0,7 oder 0,8) festgesetzt ist.
Darüber hinaus war für diese Grundstückeeine Eckgrundstücksvergünstigung nicht vorgesehen.
4. Eckgrundstücke an Gemeindestraßen oder klassifizierten Straßen sollen künftig nicht stärker belastet werden
als Mittelliegergrundstücke. Dies bedeutet, daß Grundstückl die an 2 Gemeindestraßen angrenzen, nur mit jeweils 50 % j zur Veranlagung herangezogen werden. Bei 3 angrenzende] Straßen werden die Grundstücke nur noch mit jeweils 33 1 /3 % belastet.
Bordsteinanlagen werden - sofern nur ein Teilausbau der Erschließungsanlage bzw. Kostenspaltung erfolgt - jeweils mit der Fahrbahn abgerechnet.
NENTERSHAUSEN
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen fini am
Dienstag, 31. Mai 1983, um 19.3o Uhr, in der Turnhalle statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Anfrage der Deutschen Bundespost bezüglich der Errichtung einer BK-Anlage
2. Beratung und Beschlußfassung über Änderungswünschezuj 2. Novellierung des Flächen nutzungsplanes der Verbands- 1 gemeinde Montabaur
3. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungspläne^ wurf "Pfadfeld/Wiesenmorgen"
1. Zustimmungsbeschluß
2. Offenlegungsbesohluß gern. § 2 a Abs. 6 BBauG
4. Beratung und Beschlußfassung über die Anordnung des Baulandumlegungsverfahrens für den Bereich des Bebauungsplanes "Pfadfeld /W iesenmorgen"
5. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Be-1 bauungsplanes "Brandweiher - Strichen"
6. Beratung und Beschlußfassung über eine Beteiligung der Gemeinde an den Kosten für die Errichtung des Feuerwehrgerätehauses /DRK-Gebäudes
7. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Kirmesveranstaltung 1983 in der Turnhalle
8. Information über das Ergebnis der Prüfung der Haushalts ! und Wirtschaftsführung in den Haushaltsjahren 1977 bis ^ 1982
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