Montabaur 13/21/83
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2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer neuen Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge)
13. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer neuen Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträgen)
14. Beratung und Beschlußfassung über einen Zuschußantrag für den Kindergartens des Familienferiendorfes
15. Beratung und Beschlußfassung über den 1. Nachtragsplan zum Kulturplan 1983
[ 6. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1981 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1981
17. Genehmigung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1982
18. Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1982
|9. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Satzung überdas Friedhofs- und Bestattungswesen | IO. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG I. Beratung und Beschlußfassung über den Verkauf eines gemeindeeigenen Baugrundstückes
|2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbeiten auf dem Friedhof [3. Verschiedenes
5431 Hübingen, 20.5.1983 Hoffmann, Ortsbürgermeister
|Dffaiitliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemein- hitbgaben für das Kalenderjahr 1983
[(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer- {gesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 > Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung — EGAO 1977 - Ivom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 IHundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des llandwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes lüber die Landwirtschaftskammer Rheinland • Pfalz vom 28.7.198o |in der derzeit geltenden Fassung)
IDie Ortsgemeinde Hübingen erhebt im Kalenderjahr 1983 Idie Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ■(Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens [(Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen [Nebesätzen wie im Kalenderjahr 1982.
Abgaben bescheide werden grundsätzlich nicht erteilt,
Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid [neu festgesetzt, wenn
die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2- der Abgabenschuldner wechselt,
3- der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
P ezu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung ™ er Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
jno Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe ^entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten f Eichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld- j* r treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Be- pntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn
H en an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen we.
rECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
IJ^en die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung I er Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver- Fentlichung der Bekanntmachung Widerjpruch erhoben werfen.
Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der rerbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 543o Monier, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs
ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben. Ortsgemeinde Hübingen, 2o.5.1983 Hoffmann, Ortsbürgermeister
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HÜBINGEN
Ökumenischer Arbeitskreis
Der ökumenische Arbeitskreis der Frauen der Pfarrgemeinden Gackenbach - Kirchähr, Holzappel und Dörrnberg lädt zu einem Bittgottesdienst am Sonntag, dem 5. Juni um 14.oo Uhr in die Kapelle des Feriendorfes ein. Aus aktuellem Anlaß wollen wir für die "Mütter vom Platz des ersten Mai" in Buenos Aires (Argentinien) Hilfe und Kraft erbitten.
Anschließend laden zu Kaffee und Kuchen ein. Alle, die uns in diesem so wichtigen Anliegen unterstützen wollen, sind herzlich willkommen.
Großes Fußballturnier in Hübingen
Am 28. und 29. Mai 1983 veranstaltet die Thekenmannschaft von Hübingen ihr traditionelles Fußballturnier. In diesem Jahr besteht der Verein 10 Jahre.
Gleichzeitig wird der neue Sportplatz für den Spielbetrieb freigegeben.
Das sportliche Ereignis beginnt am Samstag, dem 28.5. um 15.oo Uhr mit einem Turnier der Dorfmannschaften.
Am Sonntag, ab 8.3o Uhr, finden die Turnierspiele folgender Mannschaften statt:
Wolkenkratzer Montabaur, TM Herschbach, TM Heiligenroth, TM Ettersdorf, TM Feuchte Brüder, Nassauer Jungs, TM Heilberscheid, TM Holler, TM Schoppenbomber, TM Pfaffendorf.
Für Essen und Trinken ist reichlich gesorgt. Die Thekenmannschaft von Hübingen lädt alle Interessenten herzlich ein.
ELBERTGEMEINDEN
GIROD
Bebauungsplan "Campingplatz Freimühle" der Ortsgemeinde Girod
hier: Offenlage des Grünordnungsplanes zum Bebauungsplan gern. § 2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 6.6.1977 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Campingplatz Freimühle" gern . § 2 Abs. 1 BBauG beschlossen.
Zum Bebauungsplan wurde auch ein Grünordnungsplan (ebenfalls unter der Bezeichnung "Campingplatz Freimühle") aufgestellt. '- ,,
Der Grünordnungsplan liegt gern. § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 6.6.1983 bis 6.7.1983
jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.3o Uhr bis 16.oo Uhr, dienstags von 7,3o Uhr bis 18.3o Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543o Montabaur, Zimmer 2o1, Konrad- Adenauer-Platz 2, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeister in Girod während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Girod mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

