Montabaur - 18 - 19/83
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
Ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können »gegenüber dem Ortsbürgermeister von Horbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von * Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419,
BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).
HÜ BINGEN
Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen
Der heutigen Ausgabe liegt für die Bezieher der Ortsgemeinde Hübingen der Wortlaut der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen bei. Wir bitten um Beachtung.
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SPD-Ortsverein Harbach
Der SPD-Ortsverein Horbäch lädt hiermit seine Mitglieder herzlich zu seiner Jahreshauptversammlung 1983 ein.
Sie findet am Montag, d. 16.5.1983 in Stahlhofen, Gasthof "Ferdinand", statt.
Da als Tagesordnungspunkt u.a. auch Neuwahlen des Vorstandes anstehen, ist vollzähliges Erscheinen erforderlich.
Möhnen "Immer Froh"
Wir treffen uns am Dienstag, dem 17.5.1983 um 20.00 Uhr im Gasthaus"Zum Grünen Baum".
Wir proben für das Ständchen der Silber-Hochzeit.
Sie findet am Donnerstag, dem 26.5.1983 statt.
Treffpunkt 14.15 Uhr. \
Wanderung Oberelbert - Daubach.
NIEDERELBERT
ELBERTGEMEINDEN
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert findet am Donnerstag, dem 19. Mai 1983 um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Niederelbert statt.
TAGESORDNUNG
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983
2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer neuen Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge)
3. Beratund und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeträge)
4. Bekanntgabe des Berichtes über die Prüfung der Haushaltsund Wirtschaftsführung in den Haushaltsjahren 1977 - 1982 durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung
5. Beratung und Beschlußfassung über die Anbringung von
Straßenleichten im Baugebiet "Hostigfeldchen". '
6. Beratung und Beschlußfassung über die Behandlung von Stammschäden am Naturdenkmal "Kreuzeiche", Montabaurer Str.
7. Beratung und Beschlußfassung über den Abriß des Hauses Kirchstr. 2
8. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen ■
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG I
1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Tief. I
bauarbeiten und der Arbeiten zur Anbringung einer Leuch« im Bereich Bürgersteig Hochstraße ■
2. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Anschüttung des gemeindeeigenen Grundstückes in der Waldstraße
3. Beratung und Beschlußfassung über ein Bauvoränfrage
4. Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf eines Rasenmähers anstelle des vorgesehenen Mulchgerätes
5. Grundstücksangelegenheit
6. Verschiedenes
5431 Niederelbert, 9.5.1983 Hübinger, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
a) Die Fraktionssitzung der Fraktion Ewald Hübinger am Montag, 16. Mai 1983, um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
b) Die Fraktionssitzung der Fraktion Hubert Hübinger findet am Montag, 16. Mai 1983, um 20.00 Uhr in der Gaststätte Keul statt.
OBERELBERT öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan /-änderung/ "Festerling" der Ortsgemeinde Oberelbert,
hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderung» planes
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 2.5.1983 , Az.: 6a/60 610-13 nachstehen de Genehmigung erteilt:
Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949), in Verbindung mit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Landesverordnung über Zuständigkei ten nach dem Bundesbaugesetz und die Weitergeltung städtebaulicher Pläne vom 10.11.1982 (GVBI. S. 422), die Genehmigung erteilt.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die Begründung und die geänderten Textfestsetzungen.
Diese Genehmigung wird hiermit gern. § 12 des Bundesbaugesetzes öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Die Änderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde- Verwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 20 5430 Montabaur, während den Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44c und 155 a Bundesbaugesetz sowie auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) hingewiesen.
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innef -
halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres ,in denij die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile ein- | getreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt j wird. j

