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Montabaur - 17 - 19/83

BUCHFINKENLAND

v

HORBACH

öffentliche Bekarintmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach findet am Donnerstag, dem 19. Mai 1983, um 20.00 Uhr im Bür­germeisteramt statt.

TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Orts­gemeinderates vom 5.5.1983

2. Beratung und Beschlußfassung über den Bau eines Um­kleidehauses am Sportplatz

3. Verschiedenes Bekanntgaben - Anfragen

5431 Horbach, den 6.5.1983 Meuer, Ortsbürgermeister

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Altenkirchen als Aufsichtsbehörde vom 5.1.1983 hiermit bekanntgegeben wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 470.000,- DM

in der Ausgabe auf 470,000,- DM

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 451.500,-- DM

in der Ausgabe auf 451.500,--DM

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt

der Gesamtbetrag der Kredite auf 180.000,- DM

(Neuverschuldung . 67.000,-- DM Umschuldung 113.000,- DM)

§ 3

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom 5.5.1^83

VORBEREITUNG ZUR KIRMES 1983 - Blasorchester für Kirmes-Frühschoppen verpflichtet/Fahnen bestellt

Durch einstimmigen Beschluß wurde das DRK-Blasorchester Daubach für den Frühschoppen am Kirmes-Sonntag, dem 14.8.1983 verpflichtet.

Gleichfalls im Zusammenhang mit der diesjährigen Kirmes stand der Beschluß des Rates. Fahnen anzukaufen.

Insgesamt sollen 1 Hängefahne und 4 Banner-Fahnen ange­schafft werden. Die Fahnen sollen jeweils den Aufdruck des Gemeindewappens erhalten.

Bebauungsplanverfahren "Kleines Hühfeld" Änderungsver- fahren - vor dem Abschluß

Der Ortsgemeinderat hatte am 24.2.1983 beschlossen, den Bebauungsplan "Kleines Hühfeld" im Bereich des Grundstük- kes Flur 7, Parzelle 93 zu ändern (Ausweisung einer überbau­baren Fläche und einer privaten Zufahrt). Die Offenlage des Änderungsplanes gern. § 2 a Abs. 6 BBauG ist bereits erfolgt, so daß in der Sitzung am 5.5.1983 lediglich noch Zustim­mung zum Plan sowie der Beschluß der Änderung als Satzung offenstand. Beide Entscheidungen ergingen einstimmig - Der Änderungsplan wird nunmehr der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt.

Fahnenverkauf

Durch die Ortsgemeinde Horbach können Fahnen erworben werden. Es sind dies: Gemeindeflagge rot/weiß mit Wappen verschiedene Ausführungen. Preis ab DM 70,-- DM.

Fahnen in rot/weiß, blau/weiß, grün/weiß, verschiedene Aus­führungen, Preis: ab DM 51,-.

Der Ortsbürgermeister nimmt Bestellungen entgegen. In den nächsten Wochen wird er die Haushaltungen aufsuchen. Es wird eine Sammelbestellung durchgeführt, da bei Abnahme bestimmter Mengen Sonderrabatte eingeräumt sind.

Sammtiingsergebnis Müttergenesungswerk

Die Sammlung erbrachte-DM 93,70 brutto. Allen Spendern

herzlichen Dank.

öffentliche Bekanntmachung

Der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das J ahr 1983 vom 3.5.1983

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das

Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v. H.

2. Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag u.

Gewerbekapital 280 v. H.

3. Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden jährlich

für den ersten Hund 36,-- DM

für den zweiten Hund 54,- DM

für jeden weiteren Hund 72,-- DM

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Geneh­migung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Örts- gemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 1983 wird hiermit erteilt.

II iZu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 180.000,-DM

(Neuverschuldung 67.000,- DM Umschuldung 113.000,-DM)

IV. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätze)

I. Grundsteuer

a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A) H. 220 v.H.

b) für die Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

II. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag u. -kapital Hebesatz . 280 v.H.

5430 Montabaur, 27.4.1983 Kreisverwaltung (S.) i. A. Mpckel

des Westerwaldkreises j

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.5.1983 bis 27.5.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Horbach, 3. Mai 1983 Ortsgemeindeverwaltung Horbach (S.) | Meuer, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemOJ und