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Montabaur 14/ 16/83

3. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Sat­zung über die Erhebung von Beiträgen *ür die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbei­träge)

4. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Sat­zung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)

5. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der Werk­statt für Behinderte, Montabaur, auf Gewährung eines Zu­schusses für die Durchführung einer Behindertenfreizeit

6. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der The­kenmannschaft Kleinholbach auf Stiftung eines Wander­pokals

7. Beratung und Beschlußfassung über die Durchführung von Sanierüngsmaßnahmen am Naturdenkmal "Sommerlinde"

8. Bekanntgabe des Prüfungsberichtes über die durchgeführte Überprüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde in den Haushaltsjahren 1977 bis 1982

9. Beratung und Beschlußfassung über die Unterstützung der Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e. V.

10. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zur Bebauungsplanänderung "Kleinholbach" im Rahmen der Offenlage mach § 2 a Abs. 6 3BauG

11. Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplan­änderung "Kleinholbach"

1. Zustimmungsbeschluß

2. Satzungsbeschluß

12. Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplan­änderung "Ober der Kirch"

.T. Zustimmungsbeschluß

2. Satzungsbeschluß

13. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und

Anregungen zum Bebauungsplan "Campingplatz Frei­mühle" im Rahmen der Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG

14. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Campingplatz" Freimühle"

1. Zustimmungsbeschluß

2. Satzungsbeschluß

15. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 22.2.1983 (nichtöffentlicher Teil)

2. Beratung und Beschlußfassung über die Jagdpachtverwer­tung

3. Grundstücksangelegenheiten

4. Grundstücksangelegenheiten

5. Verschiedenes

5431 Girod, 19.4.1983 Leber, Ortsbürgermeister

GROSSHOLBACH

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Ge­meindeabgaben lir das Kalenderjahr 1983

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einfuhrungsgesetzes zur'Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I. S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vorp 28.7 1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Großholbach erhebt im Kalenderjahr 83 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) md die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer ß) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1982 Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.

Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Altgabenpflicht neu begründet wtid,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind.wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Mond baur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch v^>r dem Ablauf dieser F.rist bei der Behörde ein gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur] Zahlung der Gemeindeabgaben r ächt rjufgeschoben

5431 Großholbach, den 19.4.1983 Metternich, Ortsbürgermeister

Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach firn am Mittwoch, 27. April 1983, 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.

TAGESORDNUNG:

ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplan­änderung "Neuwies-Kreuzwiese-Strüthchen"(hier: Aufhe­bung der Textfestsetzung Nr. 6 und Änderung der Textfest­setzung Nr. 9)

a) Zustimmungsbeschluß

b) Satzungsbeschluß gern. § 10 BBauG - Vorlage- HINWEIS:

Die Anzahl der mitwirkungsberechtigten Ratsmitglieder-äj Tagesordnungspunkt 1 ist gern. § 39 Abs. 1 Satz 3 GemO f unbeachtlich. Zu diesem Tagesordnungspunkt wird zum I zweiten Mal eingeladen, da der Rat in der Sitzung am 1^| 1983 nicht beschlußfähig war.

2. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am Krt| Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" im Jahre 1983

3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme von Dtjj lehen für Umschuldungszwecke

4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der $ at | zung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs; und Bestattungswesen

5. Bekanntgabe der Niederschrift über die durchgeführteu Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der 6s - j meinde in den Haushaltsjahren 1979 - 1982

6. Beratung und Beschlußfassung über die Unterstützung i> Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz

7. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der Ort gemeiride Heiligenroth auf Überlassung eines Waldstrei zum Ausbau eines Fußverbindungsweges

8. Verschiedenes

5431 Großholbach, den 18.4.1983 Metternich, Ortsbürgermeister