Montabaur 14/ 16/83
3. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen *ür die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (■Erschließungsbeiträge)
4. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)
5. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der Werkstatt für Behinderte, Montabaur, auf Gewährung eines Zuschusses für die Durchführung einer Behindertenfreizeit
6. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der Thekenmannschaft Kleinholbach auf Stiftung eines Wanderpokals
7. Beratung und Beschlußfassung über die Durchführung von Sanierüngsmaßnahmen am Naturdenkmal "Sommerlinde"
8. Bekanntgabe des Prüfungsberichtes über die durchgeführte Überprüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde in den Haushaltsjahren 1977 bis 1982
9. Beratung und Beschlußfassung über die Unterstützung der Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e. V.
10. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zur Bebauungsplanänderung "Kleinholbach" im Rahmen der Offenlage mach § 2 a Abs. 6 3BauG
11. Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplanänderung "Kleinholbach"
1. Zustimmungsbeschluß
2. Satzungsbeschluß
12. Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplanänderung "Ober der Kirch"
.T. Zustimmungsbeschluß
2. Satzungsbeschluß
13. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und
Anregungen zum Bebauungsplan "Campingplatz Freimühle" im Rahmen der Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG
14. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Campingplatz" Freimühle"
1. Zustimmungsbeschluß
2. Satzungsbeschluß
15. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 22.2.1983 (nichtöffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über die Jagdpachtverwertung
3. Grundstücksangelegenheiten
4. Grundstücksangelegenheiten
5. Verschiedenes
5431 Girod, 19.4.1983 Leber, Ortsbürgermeister
GROSSHOLBACH
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben lir das Kalenderjahr 1983
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einfuhrungsgesetzes zur'Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I. S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vorp 28.7 1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Großholbach erhebt im Kalenderjahr 83 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) md die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer ß) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1982 Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.
Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Altgabenpflicht neu begründet wtid,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind.wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Mond baur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch v^>r dem Ablauf dieser F.rist bei der Behörde ein gangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur] Zahlung der Gemeindeabgaben r ächt rjufgeschoben
5431 Großholbach, den 19.4.1983 Metternich, Ortsbürgermeister
Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach firn am Mittwoch, 27. April 1983, 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.
TAGESORDNUNG:
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplanänderung "Neuwies-Kreuzwiese-Strüthchen"(hier: Aufhebung der Textfestsetzung Nr. 6 und Änderung der Textfestsetzung Nr. 9)
a) Zustimmungsbeschluß
b) Satzungsbeschluß gern. § 10 BBauG - Vorlage- HINWEIS:
Die Anzahl der mitwirkungsberechtigten Ratsmitglieder-äj Tagesordnungspunkt 1 ist gern. § 39 Abs. 1 Satz 3 GemO f unbeachtlich. Zu diesem Tagesordnungspunkt wird zum I zweiten Mal eingeladen, da der Rat in der Sitzung am 1^| 1983 nicht beschlußfähig war.
2. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am Krt| Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" im Jahre 1983
3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme von Dtjj lehen für Umschuldungszwecke
4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der $ at | zung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs; und Bestattungswesen
5. Bekanntgabe der Niederschrift über die durchgeführteu Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der 6s - j meinde in den Haushaltsjahren 1979 - 1982
6. Beratung und Beschlußfassung über die Unterstützung i> Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz
7. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der Ort gemeiride Heiligenroth auf Überlassung eines Waldstrei zum Ausbau eines Fußverbindungsweges
8. Verschiedenes
5431 Großholbach, den 18.4.1983 Metternich, Ortsbürgermeister

