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Montabaur 16/12/83

II.

ENTLASTUNGSBESCHLUSS

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1981 aufgestellte Jahresrechnung gern. 5114 GemO. Gleichzeitig wird beschlps- sen.dem Ortsbörgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürger­meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1981 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Die Entlastung erfolgt vor­behaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergebnisses.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermei­ster sowie die Ortsbeigeordneten Wüst und Wiek wegen Sonder­interesse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen. Den Vor­sitz führte Ratsmitglied Mahr.

III.

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 28.3.1983 bis 8.4.1983 während der all­gemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Niederelbert, 17.3.1983 Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert Hübinger, Ortsbürgermeister

OBERELBERT:

Öffentliche Bekanntmachung 4. Satzung der Ortsgemeinde Oberelbert zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 21. März 1983 Der Ortsgemeinderat Oberelbert hat am 28. Januar 1983 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419, BS. 2020-1) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 22.12.1982 (GVBI. S. 463 und 476) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 7 des Kommunalabgaben­gesetzes für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 5. März 1982 (GVBI. S. 83) die folgende Satzung beschlos­sen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenk­lichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Wester­waldkreises vom 14. März 1983 hiermit öffentlich bekannt­gemacht wird:

§ 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Oberelbert über die Erhebung von Gebühreh für das Bestattungswesen vom 12. August 1976, geändert durch Satzungen vom 5. Sept. 1975, 22. August 1978 und vom 19. Mai 1981 wird wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Gebühren für Erstbestattungen von Leichen auf dem Gemeindefriedhof betragen :

a) für Personen ab vollendetem 10. Lebensjahr 355,-- DM

b) für Kinder ab vollendetem 5. bis 10.

Lebensjahr 120,-- DM

c) für Kinder ab vollendetem 1. bis zum 5.

Lebensjahr 60,-- DM

d) für Kinder unter einem Lebensjahr und

für anmeldepflichtige Totgeburten 30,-- DM. "

§2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

5431 Oberelbert, 21. März 1983

Ortsgemeinde Oberelbert J

Weyand, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.1982 (GVBI. S. 463 und 476, wird auf folgen­des hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie

nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekannt­machung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Großer Markt 10, 5430 Monta­baur, geltend gemacht worden ist.

Oberelbert, 21.3.1983 Ortsgemeinde Oberelbert (S) Weyand, Ortsbürgermeister

Beilagenhinweis

Der heutigen Ausgabe liegt für die Bezieher der Ortsgemeinde Oberelbert die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen bei.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung I

Sachbeschädigung am Gemeindehaus

Zwischen dem 6.3.1983 und dem 8.3; 1983 wurde die Türvergla sung der Eingangstür am Gemeindehaus (Bürgermeisteramt) von unbekannten Tätern zertrümmert.

Es kann nicht hingenommen werden, daß Allgemeingut mutwili lig beschädigt oder zerstört wird.

Daher wird unsere Bevölkerung um Mithilfe, die zur Ergreifuna der Täter führen, aufgerufen. I

Hinweise, die auch vertraulich behandelt werden, nimmt die Polizei in Montabaur entgegen.

Denken Sie bitte immer daran, daß es auch Ihr Geld ist, was für die Instandsetzung von angerichteten Sachschäden verwende wird.

Oberelbert, 18.3.1983 Weyand, Ortsbürgermeister

WELSCHNEUDORF:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf vom 15.3.1983

Auftrag für Dachrinnenerneuerung vergeben

Durch einstimmigen Beschluß wurde, nachdem zuvor Ange­bote eingeholt wurden, der Auftrag für die Dachrinnenerneue­rung am Rathaus vergeben.

Keine Teilnahme am WettbewerbUnser Dorf soll schöner 1 werden "

Übereinstimmend erklärte der Rat, daß die Ortsgemeinde im Jahre 1983 nicht am WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden" teil.

Umschuldung soll vorgenommen werden

Auf Empfehlung der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beschlossen, ein über ca. 200.000,- DM laufendes Dar­lehen in nächster Zeit durch Aufnahme eines neuen Kredit® abzulösen.

Diese Maßnahme empfiehlt sich, im Hinblick auf die derzeit ] günstige Zinssituation auf dem Kreditmarkt.

Konkret erhielt die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur den Auftrag in der notwendigen Höhe zur Ablösung des bisheri-j gen Darlehens einen Kredit zu den bei Aufnahme günstigsten 1 Konditionen aufzunehmen.

Antrag des SV Welschneudorf auf Errichtung eines Umkleide' gebäudes am Sportplatz grundsätzlich befürwortet

Zum Antrag des SV Welschneudorf auf Errichtung eines Um- I kleidegebäudes am Sportplatz erklärte der Rat seine grund- |

sätzliche Zustimmung. Die Verbandsgemeinde wurde vor einer

endgültigen Entscheidung über die Errichtung eines Umkleidegebäudes mit der Klärung folgender Fragen beauf- 1

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1. Wie - und ggfs, mit welchen Kosten ist ein Stromanscmu 6 1 möglich ? «-*1