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Iflontabaur 17/12/83 |2 Wie hoch belaufen sich die Kosten für einen Wasseranschluß? * i Welche Möglichkeiten bieten sich zur Abwasserbeseitigung
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herüber hinaus wurde um Vorlage v.Planentwürfen für gleichartige Gebäude gebeten. Sobald die vorstehenden Fragen abgeklärt sind, wird sich der Rat erneut mit der Angelegenheit «fassen.
Zuschuß für Rosenmontagszug
Für den 1983 durchgeführten Rosenmontagszug wurde einstimmig die Bewilligung eines Zuschusses über 300,- DM erklärt.
lllELSCHNE UDORF:
Urlaub des Ortsbürgermeisters
Inder Zeit vom 25.3. bis 15.4.1983 befindet sich der Ortsbür- Jermeister L. Stahlhofen in Urlaub. Die Vertretung in dieser leit übernimmt die I.Beigeordnete Frau Ursula Rücker.
lilgemeine Blindensammlung
freiwillige Helfer, die die Blindensammlung durchführen möch |en, mögen sich bei der Gemeindeverwaltung melden, ahlhofen, Ortäbürgermeister
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EDERELBERT:
ortverein „Blau-Weiß" Niederelbert
nntag, 27.3.1983 •
[Mannschaft Ahrbach - Niederelbert, 15.00 Uhr [Mannschaft Heimspiel gegen Hundsangen, 13 Uhr |Jugend Ransbach-Elbert, 11.00 Uhr Jugend spielfrei iJugend Samstag, 26.3.1983 jeimspiel gegen Helferskirchen, 16.00 Uhr IJugend
Imstag, 26.3.1983
pnsbach - Elbert, 15.00 Uhr '
jlERELBERT: pnderfreunde Oberelbert
127.3.83 Frühlingswanderung im Gelbachtal (ca. 14 km) Ichte Steigungen.
Ifahrt 9.30 Uhr vom Dorf platz. Verpflegung: Rucksack, fnderführer: Egon Spitzhorn
i Samstag, 26.3.83, 20.00 Uhr kurzes Treffen im Gasthaus pchardt. Besprechung wegen der Bergwanderung in der nweiz vom 10. - 17.9. (Walliser Alpen) Für Wanderfreunde jsteht noch die Möglichkeit zur Anmeldung.
flSCHNEUDORF:
jtisskat
/SV Welschneudorf veranstaltet am 26.3.83 um 20 Uhr im Hthaus„Zum Hannes" sein diesjähriges Preisskat. 1. Preis:
| ^ u nd weitere Sachpreise.
p Herren, Welschneudorf
s nächste Spiel findet am 26.3.1983, 16.30 Uhr in Dausenau
Kngymnastik Welschneudorf
l s? Waldlauf
p? 28.3.1983, pünktlich 19.Q0 Uhr ab Vereinslokal.
I ln? Niederelbert, Cafe Weichert.
EISBACHGEMEINDEN
GIROD:
Öffentliche Bekanntmachung
1. Satzung der Ortsgemeinde Girod zur Änderung der Satzung übei^die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Kosten der Gemeindebullenhaltung vom 21. März 1983
Der Ortsgemeinderat Girod hat am 1.2.1983 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12. 1973(GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 22.12.1982 (GVBI. S. 463 und 476) in Verbindung mit § 8 des Landesgesetzes über die Erhebung kommunaler Abgaben (Kommunalabgabengesetz) in der Fassung vom 2.9.1977 (GVBI. S. 306) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.3.1982 (GVBI. S. 83) die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 15. März 1983 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung der Ortsgemeinde Girod über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Kosten der Gemeinde-Bullenhaltung vom 18.1.1965 wird wie folgt geändert:
§ 2 erhält folgende Fassung:
„Für jedes dem Bullen zu^eführte deckfähige Muttertier hat der Besitzer eine Gebühr (Deckgeld) in Höhe von 20,- DM an die Verbandsgemeindekasse Montabeur zugunsten der Ortsgemeinde Girod, zu zahlen".
§2
Diese Satzung tritt am 1.1.1983 in Kraft.
5431 Girod, 21. März 1983 Leber, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.1982 (GVBI. S. 463 u. 476) wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Großer Markt 10, 5430 Montabaur', geltend gemacht worden ist.
Girod, 21.3.1983 Ortsgemeinde Girod
(S) Leber, Ortsbürgermeister ’i
Bekanntmachung
In der vergangenen Woche haben bisher unbekannte Täter die auf dem Grillplatz „Im Hahn" aufgestellten Sitzbänke stark beschädigt.
Diese Tat ist um so bedauerlicher, da die Sitzbänke in freiwilliger Vereinsarbeit kostenlos für unsere Bürger aufgestellt wurden. Sachdienliche Hinweise, die zur Ermittlung der Täter führen, werden selbstverständlich vertraulich behandelt und sind beim Ortsbürgermeister zu nqelden.
Leber, Ortsbürgermeister ^

