[Montabaur
15/12/83
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lg Wirtschaftswegebau
110 Renovierung des Gemeindehauses
1 11 , Rücklagenztsfüh ru ng
1 12 , Tilgung von Krediten
IZur Finanzierung stehen folgende Einnahmen bereit:
|l, Kostenbeteiligung von privater Seite am Sportplatzausbau 1.000,-DM
|2, Zuschuß des Kreises und des Fremdenverkehrsverains zum Bau der Grillhütte 9.000,- DM
13. Ausbaubeitrag K 173 / 176 30.000,-DM
14. Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde an den Renovierungskosten des Gemeinehauses , 6.000,- DM
1 5 . Grundstückserlöse 50.000,- DM
■ 6 . Zuführungen vom Verwaltungshaushalt 21.000,- DM
Gemeinde nimmt für 1983 ihre Investitionstätigkeit auf
iNachdem zu Beginn der Sitzung die haushaltsplanmäßigen Voraus- ietzungen geschaffen wurden, erfolgten im weiteren Verlauf bereits einige Beschlüsse für die im Haushaltsplan 1983 bereit- istellten Haushaltsmittel in Anspruch genommen werden müssen.
[|m einzelnen wurden jeweils einstimmig folgende Entscheidungen jetroffen, die in der Kostenlast der Gemeinde stehen:
|j, Bau einer Aussichtsplattform mit Überdachung und Schutzhütte
. Erneuerung der Eindeckung am Gemeindehaus I Friedhofsausbau
'.Ausbau von Wirtschaftswegen (an der alten Müllkippe)
|5. Rekultivierungsarbeiten an der alten Müllkippe Erneuerung der Heizungsanlage im Gemeindehaus
frischuß für Gymnastikverein bewilligt
Dem Gymnastikverein soll durch Einstimmigen Beschluß des Rates ein jährlicher Zuschuß von 150,- DM gewährt werden.
friedhofsgebührensatzung geändert Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur legte dem Rat Jine Beschlußvorlage vor entsprechend der die Bestattungsgebüh- lenvon 300,- DM (Festsetzung durch die 2. Änderungssatzung lom 22.9,1981) auf 355,- DM angehoben werden sollen. Die Notwendigkeit zur Erhöhung wurde damit begründet, daß bis- @ng für die Bezahlung des Totengräbers eine Pauschalversteue- ong möglich war.
Durch die in jüngster Zeit ergangenen Steuerreformgesetze ist lies bei dem mit dem Totengräber ausgehandelten Satz nicht Täglich . Um zu garantieren, daß die Nettoentschädigung für (en Totengräber in unverminderter Höhe ausgezahlt werden Jann, ergibt sich für die Ortsgemeinde eine Mehrbelastung |°n ca. 55,- DM.
Pa die Kosten für das Bestattungswesen entsprechend dem Kostendeckungsprinzip erhoben werden, schloß sich der Ortsge- Finderat der Argumentation der Verbandsgemeinde an und ft'mmte dem Entwurf der 3. Satzung zur Änderung der Satzung Iber die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestat- lungswesen zu.
Nnahme eines Kredites für Umschuldung pereits im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die jjaushaltssatzung 1983 wurde berichtet, daß ein wesentlicher feil der im Vermögenshaushalt 1983 bereitgestellten Mittel l u ^ ms chuldungen entfallen. Von der Verwaltung wurde hierzu l' ne Schluß Vorlage in der Sitzung vorgelegt, entsprechend f ein Darlehen über ca. 108.000,- DM durch Aufnahme eines “jjen Darlehens abgelöst werden soll. Durch die Umschuldung P e *ne finanzielle Erleichterung für die Gemeinde im Schuldenlast erreicht werden, da bei den jetzt vorherrschenden "^nstigen Kreditkonditionen Verbesserungen gegenüber den im rfr abgeschlossenen Kreditverträgen von bis zu 4 % erreicht •e h ? 1 ^ nnen - D em Vorschlag der Verwaltung entsprechend,
L 0 “Uer Rat,die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur L Kreditaufnahme in der notwendigen Höhe zu den bei
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e günstigsten Konditionen zu beauftragen.
Straßenreinigungssatzung geändert
Von der Verwaltung wurde dargelegt, daß die bislang gültige Straßenreinigungssatzung nicht mehr mit den tatsächlichen Gegebenheiten im Ort übereinstimmt.
Die jetzige Straßenreinigungssatzung sieht vor, daß die Anlieger sowohl zur Schneeräumung auf den Fahrbahnen als auch zum Streuen auf den besonders gefährlichen Fahrbahnstellen verpflichtet sind. Tatsächlich erfolgt jedoch die Schneeräumung auf den Straßen durch die Gemeinde. Aus diesem Grunde wurde empfohlen, eine neue Satzung zu erlassen, die den tatsächlichen Gegebenheiten Rechnung trägt.
Durch den Erlaß der neuen Satzung wird nunmehr die Schneeräumung und Str 3 upflicht auf den Straßen auf die Gemeinde zurückübertragen, d.h. den Straßenanliegern obliegt lediglich die Schnee- und Räumpflicht für Gehwege.
Die übrigen Bestimmungen der Satzung sind weitgehendst identisch mit der bislang gültigen Satzung.
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was-«iM«:wo
Spvgg. Horbach
Am Wochenende kommt es zu folgenden Begegnungen: Sonntag, den 27.3.1983,Miehlen I - Winden/Horbach I um 15.00 Uhr
Nassau II- Wiriden/Horbach II um 13.15 Uhr Samstag, den 26.3.83 AH Heiligenroth - AH Horbach
HÜBINGEN:
Holzversteigerung in Hübingen
Am Samstag, dem 26.3.1983,findet um 11.00 Uhr die diesjährige Holzve r steigerung statt.
Treffpunkt: Kreuzung Welschneudorf, Untershausen, Hübingen, Winden, in Richtung Winden.
Schlagabraumausgabe nach der Holzversteigerung.
Hoffmann, Ortsbürgermeister
ELBERTGEMEINDEN
NIEDEREL BERT:
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1981 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 10.3.1983 der Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr 1981.
I.
HAUSHALTSRECHNUNG Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des Ergebnisses:
Soll-Einnahmen 1.405.069,50 1.356.746,20 2.761.815,70 ./. Abgang alter
Kasseneinnahme- -- 5.033,14 5.033,14
reste
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen 1.405.069,50 1.351.713,06 2.756.782,56
Soll-Ausgaben 1.405.069,50 1.351.713,06 2.756.782,56
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 1.405.069,50 1.351.713,06 2.756.782,56
Überschuß/Fehlbetrag —
Festgestellt:
Montabaur, 19. April 1982
Verbandsgemeindeverw.Montabaur, Reusch, I.Beigeordneter

