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Montabaur 6 / 12 / 83 9. Westumgehung Montabaur.

Bezüglich der Schulen wurden folgende Planungsvorschläge unterbreitet:

1. Errichtung des Grundschulstandortes Nentershausen

2. Errichtung von Schulturnhallen an den Grund- und Hauptschulstandorten Nentershausen , Girod und Welsch­neudorf.

Außerdem sollen an den Grund- und Hauptschulstandorten vor­handene bzw. vorgesehene Sportplätze und Kleinspielfelder in das Regionale Raumordnungsprogramm aufgenommen wer­den. Zur Gesundheitsvorsorge wurde angeregt, den Facharztbe­reich durch Ansiedlung weiterer Praxen zu entlasten.

Bezüglich der Abwasserbeseitigung sollte nach dem Vorschlag der Verwaltung angeregt werden, kleinere Lösungen bei den Gruppenkläranlagen im Regionalen Raumordnungsplan vorzu­sehen.

Der Verbandsgemeinderat nahm diese Anregungen der Verwal­tung zur Kenntnis und beschloß, daß sie so an die Fachbehörden weitergeleitet werden soll.

Beratung und Beschlußfassung über die Raumsituation und die Außensportanlagen an der Waldschule Montabaur

Zu diesem Punkt lag eine Initiative des Schulelternbeirates der Waldschule zugrunde, in der auf unzulängliche Raumsituation der Waldschule hingewiesen wurde. Der Schulelternbeirat hat die Verwaltung gebeten aufzuzeigen, welche endgültige Lösung des Auftrages die Verbandsgemeinde als Schulträger anstrebt und in welchem Zeitraum mit der Verwirklichung gerechnet werden kann. Eine Untersuchung der Verbandsgemeindever­waltung hat gezeigt, daß nach den heute vorhandenen Schülerzahl zahl für absehbare Zeit in der Grundschule ein knapp zweizügiges (6 - 7 Klassen) und für die Hauptschule ein zweizügiges System (10 Klassen) zu erwarten ist.

Das bedeutet, daß die im eigentlichen Schulgebäude vorhande­nen Räume auch in Zukunft nicht zur Unterbringung der Schule ausreicht. Eine Verbesserung der Raumsituation an der Wald­schule sei nur noch durch bauliche Maßnahmen zu erreichen.

Dies setze jedoch voraus, daß ein Raumprogramm erstellt und die schulaufsichtsbehördliche Genehmigung durch die Bezirks­regierung erteilt wird.

Der Schulelternbeirat hat weiterhin auf fehlender Außensport­anlagen hingewiesen und darum gebeten, für Abhilfe zu sorgen.

Der Verbandsgemeinderat beschloß die Verwaltung zu beauf­tragen, in Verbindung mit der Bezirksregierung Koblenz ein Raumprogramm für die Waldschule Montabaur zu erarbeiten.

Die Stadt Montabaur soll gebeten werden, die erforderlichen Flächen für die notwendige Ergänzung der Außensportanlagen zur Verfügung zu stellen.

Mit dem Kultusministerium soll Kontakt aufgenommen wer­den, ob und wann eine Förderung durch das Land zu erwar­ten ist.

Während CDU- und FDP-Fraktion ihre Zustimmung erteilten, äußerte für die SPD-Fraktion Ratsmitglied Reiner Schlemmer zunächst Kritik daran, daß diese Angelegenheit nicht im Haupt- und Finanzausschuß vorberaten wurde. Er forderte, die Aussage über die* Außensportanlagen aus dem Beschluß auszu­klammern und erinnerte daran, daß vor einigpr Zeit im Verbands­gemeinderat bezüglich der Außensportanlage entschieden wurde, keine Ergänzungen vorzunehmen. Wenn man dies heute entschei­den wolle, so bed'irfe es dazu zunächst einer vorherigen Aus­sprache im Haupt- und Finanzausschuß;

Öffentliche Ausschreibung

0 Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Eitelborn folgende Leistungen öffentlich aus:

Los 1: Ausbau der Hahnengasse Los 2: Bituminöse Baustraße Nörrenpfad Los 3: Wirtschaftswegebau Erlenweg

Es kommen zur Ausführung:

Los 1: ca. 120 lfdm Entwässerungskanal DN 300 - 500 ca. 120 lfdm duktiles Gußrohr DN 100

ca. 600 qm Straßenbau bit.

Los 2: ca. 2.500 qm Tragschicht bit. '

Los 3: ca. 1.000 qm Tragdeckschicht

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer- Platz 2 bis zum 7.4.1983 anzufordern.

Die Schutzgebühr für Los 1 = 30,-- DM

Los 2 = 30,-- DM

Los 3 =15,--DM

ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto- Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beia legen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist:

DIENSTAG, der 19. April 1983 Los 1 10.00 Uhr

Los 2 10.30 Uhr

Los 3 10.45 Uhr

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer- , Platz 2, Zimmer 217 einzureichen. i

Montabaur, 16.3.1983 i

In Vertretung 1

Reusch, I. Beigeordneter j

Öffentliche Bekanntmachung I

Bodennutzungshaupterhebung und Agrarberichterstattung 1 1983

Im April und Mai 1983 führt das Statistische Landesamt eine Bodennutzungshaupterhebung und die Agrarberichterstattunjl 1983 durch. Die Erhebungen, die durch Rechtsvorschriften-1 geordnet sind, erfassen |

Hauptnutzungs-, Kultur- und Fruchtarten |

Besitzverhältnisse und Pachtpreise 1

Personelle Ausstattung der Betriebe J

Beschäftigungs- und Einkommensverhältnisse. |

Um den Aufwand möglichst gering zu halten, wird ein großer! Teil der Sachverhalte in zufällig ausgewählten Stichproben!»! trieben erhoben. 1

Auskunftspflicht besteht für land- und forstwirtschaftliche j Betriebe ab 1 ha Betriebsfläche und Gesamtflächen ab 1 ha, fl die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt! werden sowie für Betriebe unter 1 ha Betriebsfläche und Ge-fl samtflächen unter 1 ha einschließlich der Betriebe ohne landfl wirtschaftlich genutzte Fläche, deren natürliche Erzeugung* 1 einheiten mindestens dem durchschnittlichen Wert einer fl jährlichen landwirtschaftlichen Markterzeugung von 1 ha I genutzter Fläche entsprechen. Ferner gehören zum Er- fl fassungsbereich alle Flächen, auf denen Reben, Obst, Ge- I müse, Zierpflanzen oder Baumschulerzeugnisse für den Ver- fl kauf angebaut werden. 1

Die Daten der einzelnen Betriebe unterliegen der Geheim- fl haltung und werden geschützt. Eine Weiterleitung oder Aus- fl wertung zu steuerlichen Zwecken ist nicht statthaft. fl

Auskunftsverweigerungen sowie nicht rechtzeitig erteilte Ausfl künfte stellen nach dem Gesetz eine Ordnungswidrigkeit dar.«

Statistisches Landesamt I

Rheinland-Pfalz «

Öffentliche Bekanntmachung I

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz I

Repräsentative Zwischenzählung der Schweine am 31-3.19^ I Am 31.3.1983 findet bundesweit eine repräsentative ErheWM des Schweinebestandes statt. .fl

Auskunftspflichtig sind nach dem Viehzählungsgesetz vom l-fl 1980 (BGBl. I S. 817) die Viehhalter sowie die mit der fl